Februar 2021
Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten
Der Bundesrat verlangt in seiner am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder: Er möchte erreichen, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden.
Der Bundesrat verlangt in seiner am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder: Er möchte erreichen, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere zum Beispiel vor Kälte- bzw. Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden – auch am Zielort – zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates dürften Lebendtransporte maximal acht Stunden dauern – wie dies innerdeutsch bereits gilt. Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius müssten verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen. Die zuständigen Behörden brauchen Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge. Vorab-Kontrollen von Versorgungsstationen, Verlade- und Zielhäfen sowie Transportschiffen sollten eine tierschutzgerechte Beförderung sicherstellen.
Bei Handelsabkommen mit Drittländern soll die Bundesregierung darauf dringen, dass diese sich zur Einhaltung der internationalen Normen des Gesundheitskodex für Landtiere verpflichten und ihre Versorgungsstationen einer Zertifizierung durch EU-Organe zugänglich machen. Verstöße gegen das Verbot, transportunfähige Tiere zu befördern, sollen mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle der Tierschutztransportverordnung eine entsprechende Ausweitung der Tatbestände zu prüfen. Solange die zuständigen Behörden vor der Transportgenehmigung keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern der Tiere haben, bestehen Zweifel, dass alle Tierschutzanforderungen während der Fahrt und auch im Zielland eingehalten würden, bemängelt der Bundesrat in seiner Entschließung. Das Problem ist häufig, dass die deutschen Amtstierärzte keine offiziellen Informationen hätten, um die Transportgenehmigung oder deren Versagung rechtssicher zu entscheiden. Um die Tiere auch am Zielort vor tierschutzwidriger Behandlung zu schützen, bedarf es weiterer Maßnahmen. Der Bundesrat möchte mit der Initiative auch Rechts- und Planungssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und Genehmigungsbehörden schaffen. Diese müssen wissen, ob bestimmte Drittländer verlässliche Partner für den Handel mit lebenden Tieren seien. Dies können sie nur mit Unterstützung des Bundes. Die auf einen Antrag Hessens und Nordrhein-Westfalens zurückgehende Initiative wurde der Bundesregierung zugeleitet.