Kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
---|---|---|
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ | Vorsitzender des Stiftungsrates | keine |
Stiftung Flughafen Frankfurt/Main | Mitglied des Vorstands | keine |
Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
HA Hessen Agentur GmbH | Mitglied des Aufsichtsrats | keine |
documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs-GmbH | Mitglied des Aufsichtsrats | 25,56 € je Sitzung |
Nicht kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
---|---|---|
Internationales Piano Forum Frankfurt | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Rheingau Musik Festival e.V. | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.