Die Anzahl radikalisierter Straftäter in den Vollzugsanstalten wächst. Zwar werden viele einzelne Maßnahmen wie Bildung, Ausbildung, Anti-Gewalt-Training, religiöse und psychologische Betreuung angeboten, allerdings müssen diese weiterhin ausgebaut werden. Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen kann nur dann Dauerhaft und flächendeckend erlangt werden, wenn sich Bund und Länder intensiv austauschen.
Die Hessische Landesvertretung ist der Überzeugung, dass mit einer bundesweiten Konzentration der Expertise eine Best-Practice-Methode wissenschaftlich evaluiert werden kann, welche einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland leistet.
Verfahrensstand:
Der Antrag wurde in der 933. Sitzung des Bundesrates am 08. Mai 2015 den Ausschüssen zugewiesen. Diese sind hier der federführende Rechtsausschuss und der mitberatende Innenausschuss.