Hessen beabsichtigt, die Kreditversorgung für Immobilienbesitzer zu verbessern. Mit dem gemeinsam mit Baden-Württemberg und Bayern vorgelegten Gesetzentwurf möchte Hessen die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen rechtssicherer gestalten und damit einer Kreditklemme entgegenwirken (BR-Drucksache 578/16). Vorgesehen ist dabei insbesondere, die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer zu definieren. Außerdem soll in Fällen der Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die derzeit bestehende Möglichkeit einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung abgeschafft werden. So lässt sich verhindern, dass Menschen ihre ursprüngliche Finanzierung aufgrund verschärfter Bedingungen und damit auch ihre Häuser verlören. Eine Ausnahmeregelung soll zudem ermöglichen, dass der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung von Wohnraum einer fristgerechten Kredittilgung nicht im Wege stehen. Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf sogenannte Immobilienverzehrkredite, also Kreditverträge, die der Alterssicherung dienen, von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus. Sie könnten dann auch herangezogen werden, um die Kosten einer altersgerechten Renovierung zu finanzieren. Auf diese Weise ließe sich der Verkauf der Immobilie und der Umzug in ein Heim vermeiden. Der Gesetzentwurf wurde in der 949. Sitzung des Bundesrates am 14.10.2016 vorgestellt und den Ausschüssen zugewiesen. Zwischenzeitlich hat der Deutsche Bundestag das Anliegen Hessens mit dem Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz (BR-Drucksache 210/17) aufgegriffen. Der Bundesrat ließ das Vorhaben in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 passieren.