Von den Gesandtschaften zu den Ländervertretungen

Die heutigen Landesvertretungen haben ihre Vorläufer in den Gesandtschaften am Hof des preußischen Monarchen in Berlin. Nach der Gründung des Kaiserreichs als Staatenbund mussten die Souveräne der Einzelstaaten Bevollmächtigte zum Bundesrat entsenden, die sich häufig auf keine eigene Dienststelle stützen konnten. Sie logierten in Mietwohnungen, von denen aus sie ihre Geschäfte betrieben.

Ihre Haupttätigkeit bestand in der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und Verwaltungsvorschriften, wobei man die Abstimmungen im Bundesrat - wie heute auch - meistens zuvor untereinander vereinbarte. Zugleich hatten die Bevollmächtigten - und auch hier gilt heute noch Ähnliches - das „Recht auf Anwesenheit und Gehör“ im Reichstag, in dem sie für die Rechte ihres Landes eintreten konnten.

Der Kontakt mit der Reichsregierung ermöglichte den Gesandten, bereits im Vorfeld politischer Entscheidungen relevante Informationen in die Heimat zu übermitteln.

Die Hessische Gesandtschaft in der Stülerstraße in Berlin.

Weimarer Republik

Zu Beginn der Weimarer Republik drängte die Reichsregierung zur Auflösung der Gesandtschaften. Eine diplomatische Repräsentanz der Länder war mit dem Grundsatz eines Bundesstaates völkerrechtlich nicht vereinbar. Man einigte sich aber darauf, die Berliner Gesandtschaften in Vertretungen beim Reich umzuwandeln. Die Bezeichnung „Gesandtschaft“ durfte als Amtsbezeichnung beibehalten werden.

Vertretung im Nationalsozialismus

Die „Machtergreifung“ Hitlers und die Aufhebung des Reichsrates 1934 brachte weitere Unsicherheit über den Status der Gesandtschaften mit sich. In der Weimarer Republik war den Vertretungen der staatsrechtliche Charakter genommen worden. Doch sah der NS-Staat dann bis zuletzt von einer zwangsweisen Aufhebung der noch bestehenden Vertretungen ab, obwohl sie halfen, eine geringe Eigenständigkeit der Länder zu bewahren. Die politisch entmachteten Vertretungen nahmen fortan nur noch Aufgaben in Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzfragen (wie zum Beispiel der Vermittlung von Reichsaufträgen an heimische Unternehmen) wahr.