Hessens Livestream: „Im Kampf gegen Geldwäsche – neue Ansätze der Kommission“

Im Fokus der Veranstaltung in der Reihe „Europa im Gespräch“ am 23. September 2021, zu der die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich eingeladen hatte, stand das kürzlich veröffentlichte Paket der Kommission zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung.

Es referierte die stellv. Generaldirektorin der Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion in der Europäischen Kommission, Alexandra Jour-Schroeder.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch die Europaministerin. Sie betonte in ihrem Grußwort, dass sie das Maßnahmenpaket, das die Kommission im Juli gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt hat, sehr begrüßt. Aus Sicht Puttrichs sei ein gemeinsames und harmonisiertes Vorgehen der Mitgliedstaaten von großer Wichtigkeit, da nur so Geldwäschekriminalität effektiv bekämpft werden könne. Dazu könne auch die geplante Anti-Geldwäschebehörde AMLA beitragen. Puttrich betonte, dass sich der Finanzplatz Frankfurt sehr gut für die Ansiedlung der neuen Behörde eigne, die Hessische Landesregierung und die Bundesregierung sprechen sich deshalb für Frankfurt als Standort der AMLA aus. Alexandra Jour-Schroeder stellte in ihrem Impulsreferat die derzeitigen Probleme in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche dar und machte die dringende Notwendigkeit einer Verschärfung der Instrumente deutlich. Die Kommission habe dafür im Juli ein Paket vorgeschlagen, das aus drei Grundpfeilern bestehe: Ein einheitlicheres Regelwerk, eine eigenständige Aufsichtsbehörde und eine verbesserte Koordination und Unterstützung der zentralen Meldestellen in der EU. Konkretisierend führte sie aus, dass unter anderem die Financial Intelligence Units (FIU) erheblich verbessert werden müssen, da diese teilweise aus Mangel an Ausstattung, Spezialisierung und Personal an ihre Grenzen stoßen. Das mache sich auch in den grenzüberschreitenden Fällen bemerkbar, wo eine Zusammenarbeit oft auch an sprachlichen Hürden scheitere. Dies sei besonders misslich, da große Fälle von Finanzkriminalität oftmals grenzüberschreitend organisiert sind. Für Bargeldtransaktionen – so Jour-Schroeder weiter – habe die Kommission eine Obergrenze von 10.000 EUR vorgeschlagen. Dies solle zur Geldwäschebekämpfung beitragen und stelle keinesfalls den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in Frage. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass vor allem Grundstückskäufe durch Bargeld eine einfache Methode seien, illegal erworbenes Geld einzuschleusen.

Ausweichbewegungen auf kleinere Banken

Im anschließenden Gespräch zwischen Jour-Schroeder und der EU-Korrespondentin der WirtschaftsWoche, Silke Wettach, betonte Jour-Schroeder nochmals die Wichtigkeit einer schnellen Umsetzung des Pakets und widmete sich weiteren Fragen. So eben auch der Frage, wie man mit Ausweichbewegungen auf kleinere Banken, die nicht im Blick der AMLA stehen würden, umgehe. Jour-Schroeder äußerte sich dahingehend, dass man sich auf die nationalen Behörden verlassen könnte, da diese durch eine verbesserte Koordination und Entlastung aufgrund der Tätigkeit der AMLA ihr Potential entwickeln können. Des Weiteren bemerkte Jour-Schroeder, dass die Mitgliedstaaten in der Pflicht stünden, die FIU’s besser auszustatten und die Zusammenarbeit sowie Kommunikation zu fördern.

Die komplette Veranstaltung finde Sie hier:

DeutschÖffnet sich in einem neuen Fenster - Im Kampf gegen Geldwäsche – neue Ansätze der Kommission

EnglischÖffnet sich in einem neuen Fenster – Fighting Money Laundering – New Approaches by the Commission