Für seine Amtsführung bedient sich der Ministerpräsident der Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei mit ihren rund 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern plant die Grundzüge der Regierungspolitik, koordiniert die aktuelle Arbeit zwischen den Ministerien und vertritt sie gegenüber dem Landtag.
Ihre Leitung hat der Chef der Staatskanzlei. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört es, in der Konferenz der Staatssekretärinnen und Staatsekretäre, der sogenannten Vorkonferenz, die Entscheidungen des Kabinetts vorzubereiten. Daneben ist er für die Organisation, das Personal und die Finanzen der Staatskanzlei verantwortlich.
Zudem ist hier der Regierungssprecher tätig, der die Arbeit der Landesregierung der Öffentlichkeit vermittelt – eine zentrale Aufgabe in einem demokratischen Land, denn die Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend informiert sein.
Die Staatskanzlei sorgt für einen reibungslosen Ablauf der täglichen Verwaltung, darunter etwa der Vollzug der Landtagsbeschlüsse und die Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen. Außerdem ist sie für die fristgerechte Verkündung von Gesetzen im Gesetz- und Verordnungsblatt zuständig.
Die Verwaltungsreform, Verteidigungsangelegenheiten und das Rundfunkrecht zählen ebenfalls zu ihren Kernaufgaben. Weiter ist die Staatskanzlei zuständig für Verfassungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Prüfungen sowie für die Koordination der Bundesratsangelegenheiten und die Prüfung völkerrechtlicher Verträge. Daneben schließt sie Staatsverträge und Verwaltungsabkommen mit anderen Ländern ab und hält die Kontakte zu ausländischen Vertretungen in Hessen.
Zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehört außerdem die Hessische Landesvertretung in Berlin, die dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben untersteht. Sprachrohr, Botschafter und Koordinator, um die Interessen des Landes Hessen gegenüber dem Bund zu wahren – das sind die zentralen Aufgaben der Vertretung des Landes Hessen beim Bund in Berlin. An der Nahtstelle zwischen Landes- und Bundespolitik wird in der hessischen Vertretung die Bundesratsarbeit zusammen mit der Staatskanzlei, den Ministerien und den übrigen Ländern koordiniert sowie das Abstimmungsverhalten in der Länderkammer vorbereitet. Politische Entwicklungen werden beobachtet und analysiert, Entscheidungen im Bundesrat und im Bundestag mitgestaltet.