Die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden im Sonnenschein von außen fotografiert

Aufgaben und Organisation

Die Staatskanzlei ist die Regierungszentrale unseres Landes und der Amtssitz des Ministerpräsidenten, der die Richtlinien der Politik bestimmt.

Die Aufgaben

Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden.

Hier kommen die Ministerinnen und Minister der Landesregierung unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu ihren regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen.

Neben dem Ministerpräsidenten ist ein Minister in der Staatskanzlei tätig, der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund.

Innerhalb der Landesregierung hat der Ministerpräsident den Vorrang. Seine politischen Richtlinien sind für jedes Kabinettsmitglied verbindlich. Daneben vertritt er das Land nach außen, verkündet die Gesetze und übt das Gnadenrecht aus.

Das ist wie zahlreiche andere grundlegende politische Abläufe – etwa die Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag und die Ernennung der Ministerinnen und Minister – in der Landesverfassung festgelegt.

Nach der gesetzgebenden Gewalt des Landtags hat die Landesregierung eine zentrale Stellung als vollziehende Gewalt im staatlichen Leben des Landes. Sie steht an der Spitze der Verwaltung, also der staatlichen Behörden, die die vom Landtag beschlossenen Gesetze auszuführen haben.

Die Landesregierung erlässt die für die Durchführung notwendigen Vorschriften, ernennt die Beamtinnen und Beamten des Landes und bereitet den Haushaltsplan vor.

Für seine Amtsführung bedient sich der Ministerpräsident der Staatskanzlei.

Die Staatskanzlei mit ihren rund 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern plant die Grundzüge der Regierungspolitik, koordiniert die aktuelle Arbeit zwischen den Ministerien und vertritt sie gegenüber dem Landtag.

Ihre Leitung hat der Chef der Staatskanzlei. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört es, in der Konferenz der Staatssekretärinnen und Staatsekretäre, der sogenannten Vorkonferenz, die Entscheidungen des Kabinetts vorzubereiten. Daneben ist er für die Organisation, das Personal und die Finanzen der Staatskanzlei verantwortlich.

Zudem ist hier der Regierungssprecher tätig, der die Arbeit der Landesregierung der Öffentlichkeit vermittelt – eine zentrale Aufgabe in einem demokratischen Land, denn die Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend informiert sein.

Die Staatskanzlei sorgt für einen reibungslosen Ablauf der täglichen Verwaltung, darunter etwa der Vollzug der Landtagsbeschlüsse und die Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen. Außerdem ist sie für die fristgerechte Verkündung von Gesetzen im Gesetz- und Verordnungsblatt zuständig.

Die Verwaltungsreform, Verteidigungsangelegenheiten und das Rundfunkrecht zählen ebenfalls zu ihren Kernaufgaben. Weiter ist die Staatskanzlei zuständig für Verfassungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Prüfungen sowie für die Koordination der Bundesratsangelegenheiten und die Prüfung völkerrechtlicher Verträge. Daneben schließt sie Staatsverträge und Verwaltungsabkommen mit anderen Ländern ab und hält die Kontakte zu ausländischen Vertretungen in Hessen.

Zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehört außerdem die Hessische Landesvertretung in Berlin, die dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben untersteht. Sprachrohr, Botschafter und Koordinator, um die Interessen des Landes Hessen gegenüber dem Bund zu wahren – das sind die zentralen Aufgaben der Vertretung des Landes Hessen beim Bund in Berlin. An der Nahtstelle zwischen Landes- und Bundespolitik wird in der hessischen Vertretung die Bundesratsarbeit zusammen mit der Staatskanzlei, den Ministerien und den übrigen Ländern koordiniert sowie das Abstimmungsverhalten in der Länderkammer vorbereitet. Politische Entwicklungen werden beobachtet und analysiert, Entscheidungen im Bundesrat und im Bundestag mitgestaltet.

Die Organisation

Hier erfahren Sie mehr über die Abteilungen innerhalb der Staatskanzlei und weitere zugehörige Bereiche.

Die unmittelbar dem Ministerpräsidenten zugeordnete Abteilung M befasst sich mit "Politischen Grundsatzfragen" und ist zugleich das Persönliche Büro des Ministerpräsidenten.

Die Abteilung P „Planung undControlling“ beschäftigt sich insbesondere mit Fragen aktueller und künftiger Politikgestaltung, mit strategischem Controlling.

Am deutlichsten wird die aus der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten abgeleitete Koordinierungsfunktion der Staatskanzlei in der Abteilung K „Koordination“. Die Abteilung K koordiniert zum einen die Arbeit zwischen den Hessischen Ministerien und berät die Hausspitze in allen Fragen der Landespolitik. Sie koordiniert zum anderen die Bundesratssachen und bereitet die Ministerpräsidenten-Konferenzen und die Besprechungen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien vor. Auch die Normprüfungsstelle der Hessischen Landesregierung ist in Abteilung K angesiedelt. Daneben ist Abteilung K Verbindungsstelle zu den Streitkräften sowie für Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten zuständig. Zudem ist die Geschäftsstelle des Länderübergreifenden Strategieforums FrankfurtRheinMain der Abteilung K organisatorisch zugeordnet.

Der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Tobias Rösmann, vertritt die Arbeit der Landesregierung und des Ministerpräsidenten gegenüber den Medien. Er wird dabei von der Abteilung I "Information" unterstützt.

Neben der regelmäßigen Unterrichtung der Medien und der Öffentlichkeit haben der Sprecher der Landesregierung und die Abteilung I die Aufgabe, Reden, Grußworte und Aufsätze des Ministerpräsidenten zu entwerfen, öffentlichkeitswirksame Termine des Ministerpräsidenten vorzubereiten sowie den Ministerpräsidenten und die Staatskanzlei über die wichtigsten Ereignisse des Tages zu informieren.

Neben der klassischen Öffentlichkeitsarbeit werden hier auch die Auftritte der Landesregierung im Internet und in den sozialen Netzwerken konzipiert und gepflegt. In der Abteilung I ist die Zentrale Webredaktion der Landesregierung angesiedelt. Außerdem ist sie für die Organisation und Gestaltung des Hessentages und für die Reden des Ministerpräsidenten zuständig.

Die Abteilung PV „Protokoll und Veranstaltungen“ ist zuständig für das Konsularwesen, Protokoll, Ordensangelegenheiten, die Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen, Buchförderung und Veranstaltungsmanagement.

Die Abteilung Z "Zentrale Angelegenheiten" ist zuständig für Organisation, Personal, Haushalt, Aus- und Fortbildung, Innerer Dienst undInformations- und Kommunikationstechniken.

Die Abteilung R "Recht und Verfassung" ist mit Verfassungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung betraut, vertritt das Land Hessen vor den Verfassungsgerichten und ist das Justitiariat der Staatskanzlei.

Die Abteilung E „Europa und Internationale Angelegenheiten“ befasst sich mit den Grundsatzfragen hessischer Europapolitik und ist zuständig für die Koordinierung europarelevanter Themen sowie für die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit. Im Zeichen der Internationalität Hessens steht der intensive Austausch mit europäischen und internationalen Partnerregionen sowie die Pflege von Beziehungen zu europäischen und außereuropäischen Staaten.

Die Abteilung B ist die Vertretung des Landes Hessen bei der EU. Sie vertritt die hessischen Interessen in Brüssel und informiert die Landesregierung über aktuelle Entwicklungen in der EU. Das Team der Landesvertretung hält ständig Kontakt zu allen wichtigen Entscheidungsträgern in den EU-Institutionen. Für die Hessinnen und Hessen ist die Landesvertretung Türöffner vor Ort.

Zur Wahrnehmung der Interessen des Landes Hessen gegenüber dem Bund bedient sich der Ministerpräsident der Hessischen Landesvertretung. Neben einem Büro in Wiesbaden arbeitet die Hessische Landesvertretung auch in Berlin.