Mit der Medaille ehrt das Land Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet haben. Wenn dabei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie bestanden haben, können sie mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.
Medaille für Zivilcourage
Staatliche Anerkennung von Rettungstaten
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Referat Ordensangelegenheiten
Hessische Staatskanzlei