Hessische Medaille für Zivilcourage

Staatliche Anerkennung von Rettungstaten

Die Hessische Medaille für Zivilcourage wird seit dem 1. Januar 2009 verliehen. Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vorschlagen.

Mit der Medaille ehrt das Land Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet haben. Wenn dabei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie bestanden haben, können sie mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

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