Der deutsche Bundestag von innen

Hessische Interessen im Deutschen Bundestag

Die Beschlussfassung des Bundesrates über Gesetzesvorlagen erfolgt erst, wenn der Deutsche Bundestag die Gesetze beraten und angenommen hat. Die Mitglieder des Bundesrates haben Zutritt und Rederecht im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen; sie können so vor einer Beschlussfassung im Parlament zusätzlich Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeit des Bundestages ausüben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung nehmen regelmäßig an Sitzungen und Anhörungen des Deutschen Bundestages, seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen teil. So sind sie immer über den aktuellen Stand der Beratungen informiert.

Sie beobachten mit der „Brille“ Hessens die Gesetzgebungsaktivitäten im Parlament, um die Bevollmächtigte und das Hessische Kabinett frühzeitig über neue Gesetzgebungsvorhaben und politische Initiativen ins Bild zu setzen. Je früher umfassende Hintergrundinformationen über die Pläne von Bund und Ländern in Wiesbaden vorliegen, desto schneller und effizienter kann die Hessische Landesregierung reagieren. So kann bereits im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages durch Kontaktaufnahme mit Ministern, Staatssekretären und Parlamentariern versucht werden, die Interessen Hessens und der anderen Länder bestmöglichzu berücksichtigen.

Zur Arbeit der Bevollmächtigten sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört in diesem Zusammenhang insbesondere die Pflege und Intensivierung des Kontaktes zu Bundestagsabgeordneten. Dabei kommt der Zusammenarbeit mit Abgeordneten aus Hessen, die sich regelmäßig in der Landesvertretung treffen, besonderes Gewicht zu.