Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Mai ist gekommen. Ich hoffe, Sie hatten ein schönes Feiertagswochenende. Vielleicht haben Sie es ja für einen Frühjahrsputz genutzt? Jetzt ist ja die Zeit, mal kräftig zu lüften, die Fenster für klare Sicht zu putzen und feucht durchzuwischen. Es ist auch eine gute Gelegenheit, auszumisten. Im Laufe der Jahre sammelt sich doch bei uns allen viel Unnötiges an: Kleidung, Dekokram und Aktenordner voller Papier.
So eine Grundreinigung – das sogenannte „deep housecleaning“ – hat auch die Europäische Kommission vorige Woche vorgeschlagen. Die bestehende, europäische Gesetzgebung soll ausgemistet werden. Wo gibt es Doppelungen, Überschneidungen oder sogar widersprüchliche Regelungen? Und was kann man aus früherer Gesetzgebung für die Zukunft lernen?
„Deep housecleaning“
Eine hervorragende Idee, wie ich finde. Bei uns in Hessen ist allerdings schon seit zwei Jahren „deep housecleaning“ angesagt. Wir misten in den Gesetzen des Landes aus. Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz haben wir viele Regelungen vereinfacht oder gestrichen. Jetzt arbeiten wir am zweiten Paket. Und dafür nutzen wir auch die Künstliche Intelligenz. Mit einem KI-gestützten Normenscreening durchforsten wir die insgesamt 19.000 Normen des Landesrechts auf überflüssige, veraltete oder vielleicht sogar widersprüchliche Regelungen. Brauchen wir das noch – oder kann das weg? Vielleicht motiviert Sie das ja, zu Hause auch loszulegen. Zuerst einmal wünsche ich aber eine gute Lektüre unseres Newsletters.
Ihr
Manfred Pentz
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung