Hände tippen auf Laptop-Tastatur

Zweiter Bericht zum Stand der Verwaltungsmodernisierung

Vorstellung des zweiten Berichts zum Stand der Verwaltungsmodernisierung im ersten Halbjahr 2025.

Eine schnell funktionierende und serviceorientierte Verwaltung ist entscheidend für den Erfolg unseres Bundeslandes.

Benedikt Kuhn Chef der Hessischen Staatskanzlei

Der Bericht beschreibt schwerpunktmäßig den Fortgang von wichtigen Reformprojekten, wie zum Beispiel der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung sowie innovative Ansätze zur Nutzung von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in der hessischen Landesverwaltung. Darüber hinaus enthält er u.a. ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) mit der Bearbeitung und Verhinderung von Cybersicherheitsvorfällen, der Umsetzung von operativen Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Verbesserung des Cybersicherheitsniveaus. 

Portraitfoto von Benedikt Kuhn

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft erwarten zu Recht, dass die Politik die zukunftsweisenden Themen unserer Zeit ohne Zögern und kompetent angeht. Nur so kann Hessen seinem Ruf als innovatives Bundesland weiterhin gerecht werden.

Benedikt Kuhn Chef der Hessischen Staatskanzlei

Digitalisierungsvorhaben

Mit der Digitalen Verwaltung Hessen (kurz DVH) wurde in der letzten Legislaturperiode eine Teilstrategie des Geschäftsbereiches der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung verabschiedet, die ein klares Nutzenversprechen gegenüber den Bürgern, Mitarbeitern der Verwaltung sowie Unternehmen gibt. Im nunmehr neu aufgestellten Ministerium für Digitalisierung und Innovation wurden in der Abteilung III „Verwaltungsdigitalisierung“ die operativen Aufgaben aus dem Hessischen Ministerium des Innern und Sport integriert. Die Vereinigung von strategischen Überlegungen und Umsetzungsressourcen eröffnet die Möglichkeit der verstärkten Operationalisierung der Verwaltungsdigitalisierungsstrategie und der damit fortschreitenden digitalen Transformation der Landesverwaltung.

Auf Bundesebene bringt sich Hessen in den Entwicklungsprozess einer föderalen Dachstrategie im IT-Planungsrat ein. Diese soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern stärken, die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen und hierfür vor allem übergeordnete Ziele und Ansprüche sowie neue Leitsätze der föderalen Zusammenarbeit definieren. Der Bund als derzeitiger Vorsitz und Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland im Jahr 2025 haben den Auftrag, mit Unterstützung der FITKO (Föderale IT-Kooperation) die Strategieentwicklung zu steuern. Der dreiteilige Entwicklungsprozess sieht die Erarbeitung eines Zukunftsbildes, die Ausarbeitung von Schwerpunktthemen sowie die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie vor.

Die Zentralabteilungen der Ministerien arbeiten kontinuierlich daran, die innere Organisation zu verbessern, zu modernisieren und mit den eingesetzten Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen. Unter diesem Gesichtspunkt beschäftigt sich beispielsweise eine Projektgruppe unter Federführung der Zentralabteilung im HMdI mit der Umsetzung eines neuen Raumnutzungskonzepts. Ziel ist es, die verfügbaren Flächen aller Liegenschaften optimal zu nutzen und gleichzeitig der modernen Arbeitswelt bestmöglich zu entsprechen. Dabei kommt eine innovative Raumbuchungssoftware zum Einsatz, die in einem ersten Schritt für die Buchung von Besprechungsräumen genutzt werden soll. Perspektivisch können die Beschäftigten über die Software auch Arbeitsplätze mit der gewünschten Ausstattung oder etwa E-Ladesäulen für PKW buchen. Das Verfahren steht im Einklang mit dem Konzept des mobilen Arbeitens und zielt auf einen effizienten und kostenbewussten Einsatz der verfügbaren Ressourcen (Räume, Ausstattung etc.) ab.

Die Zentralabteilung des HMdI konfiguriert ein neues System für die Besucher- und Dienstleisteranmeldung. Neben dem zentralen Ziel der Stärkung der Sicherheit erweitert das System die Möglichkeiten der strukturierten Selbstverwaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sorgt so für mehr Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit. 

Um die Ziele der Verwaltungsmodernisierung wirksam umzusetzen, kann KI als Schlüsseltechnologie dazu beitragen, Verwaltungsabläufe zu optimieren, effizienter zu gestalten und Arbeitsbelastung zu reduzieren. Gleichzeitig entsteht durch eine ungeregelte Nutzung jedoch das Risiko von Rechtsverstößen etwa im Bereich des Urheberrechts oder des Datenschutzes. Auch im Sinne der Informationssicherheit erscheint es erforderlich, Leitlinien für die rechtssichere dienstliche Nutzung von generativer KI zu schaffen und diese kontinuierlich fortzuentwickeln. Daher hat die Landesregierung am 2. Oktober 2024 den Muster-Regelungsentwurf zur rechtssicheren Nutzung von generativer KI in der hessischen Landesverwaltung gebilligt. Es obliegt nun den Ressorts, den Regelungsentwurf umzusetzen und ihn bei Bedarf an spezifische Erfordernisse ihres Geschäftsbereichs anzupassen. Im HMdI wurde hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine handhabbare und praxisorientierte Regelung ausarbeitet, um die Potenziale generativer KI für das eigene Haus fruchtbar zu machen.

Im Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung für die 21. Legislaturperiode wurde beschlossen, die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) zu modernisieren und „zu einem umfassenden, wettbewerbsfähigen Digitalisierungsdienstleister [zu] transformieren“. Um die HZD-Transformation unter Federführung des neu gegründeten Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation (HMD) zu steuern und voranzutreiben, wurde mit dem Beschluss der Landesregierung zur Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen vom 5. März 2024 (104er Beschluss) dem HMD die sofortige Dienst- und allgemeine Fachaufsicht über die HZD eingeräumt. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche der HZD, die zur Erbringung von Steuerverwaltungstätigkeiten und deren technischer Hilfstätigkeiten notwendig sind. Diese verbleiben im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF). Derzeit befinden sich HMD und HMdF in Abstimmung zur strukturellen und haushälterischen Ausgestaltung der Ressortzuordnung.

Das Vorhaben „Modernisierung Dokumentenmanagementsystem (DMS)“ ist eines der größten Digitalisierungsprojekte in der hessischen Landesverwaltung mit dem Ziel der flächendeckenden Einführung der elektronischen Aktenführung inklusive Vorgangsbearbeitung. Wesentlicher Schwerpunkt ist die Bereitstellung eines modernen, intuitiv nutzbaren, performanten Dokumentenmanagementsystems (DMS 4.0) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Bei der Einführung des neuen DMS 4.0, das das bisher genutzte DMS HeDok ablöst, liegt der Fokus nicht nur auf dem Thema E-Akte, sondern zukunftsorientiert auf der Ausgestaltung des „Digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes“ mit Themen wie Vorgangsbearbeitung, vernetzte Zusammenarbeit, ergonomisches, barrierefreies und mobiles Arbeiten und Wissensmanagement.

Bis Ende Dezember 2024 wurde das DMS 4.0 bereits in sieben Dienststellen ausgerollt, so dass knapp 3000 Beschäftigte der hessischen Landesverwaltung mit dem neuen System arbeiteten (u. a. im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI), in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main). Bis Ende 2026 sollen rund 40.000 Arbeitsplätze – 25.000 Büroarbeitsplätze und weitere 15.000 im Bereich der Fachanwendungen – mit dem neuen DMS 4.0 ausgestattet sein. Auftraggeber sind das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) und das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF). 

Im November 2023 hatten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter dem MPK-Vorsitz Hessens gemeinsam auf die Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Die Bezahlkarte wird als neue Form der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Sie ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung und Kreditrahmen. Die Leistungsberechtigten können mit der Bezahlkarte in Deutschland überall dort bezahlen, wo Visa-Karten akzeptiert werden. Die Karte ist im Design neutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet.

Die Bezahlkarte soll Verwaltungsaufwand reduzieren, indem die Leistungsbehörden automatisiert Leistungen über das Bezahlkartensystem auf eine Karte aufladen können anstatt Asylbewerbern Bargeld auszuhändigen. Perspektivisch können hier durch digitalisierte Prozesse Ressourcen frei werden.

Die Förderrichtlinie Elektronische Ausländerakte (FRL EAA) ist am 28. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit dem Förderprogramm des HMdI wurden 23 von 31 hessischen kommunalen Ausländerbehörden bei der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems und der Digitalisierung der Papierakten finanziell unterstützt. Acht Ausländerbehörden verfügten zu Beginn der Förderung bereits über eine elektronische Akte (eAkte). Die finale Auszahlung der Zuwendung zu Gunsten aller 23 kommunalen Ausländerbehörden erfolgte zum Ablauf des Jahres 2024.

Mit der FRL EAA wurden Anreize für die Digitalisierung des Ausländerwesens in Hessen geschaffen und die kommunalen Ausländerbehörden bei der Bewältigung der Anforderungen einer zeitnahen Einführung der eAkte unterstützt. Durch die Vorgabe zur verbindlichen Nutzung von Standards (XDomea und XAusländer) in den im Rahmen der FRL EAA implementierten Dokumentenmanagementsystemen werden die Ausländerbehörden in die Lage versetzt, Akten in strukturierter Form abzugeben und weiterzuverarbeiten. Eine gemeinsame grundlegende Aktenkategorisierung ermöglicht eine schnelle und einfache Orientierung in allen Akten und reduziert die Einarbeitungszeiten in die Sachverhalte erheblich.

Die Umsetzung der FRL EAA stellt ein Beispiel für die Digitalisierung des Ausländerwesens in Hessen und die Stärkung der Zusammen­arbeit von Landes- und Kommunalbehörden dar. Bundesweit gilt die hessische Vor­gehensweise als Vorbild für eine föderale Standardisierungsagenda im Ausländerwesen und ist in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Digitalisierung des Migrationswesens für eine bundesweite Einführung als Grundlage herangezogen worden.

Eine divergente Softwareausstattung von Institutionen, deren Erfolg auch von Zusammenarbeit abhängt, bringt Schnittstellen- und Abstimmungsbarrieren mit sich, die insbesondere in Krisensituationen (siehe die Corona-Pandemie) zu ernsten Störungen von Arbeitsabläufen und Behinderung von Arbeitsprozessen führen können. Mögliche Folgen können Qualitätsverlust und Versorgungsminderung sein.

Mit dem Ziel der Softwarevereinheitlichung von Gesundheitsämtern wurde die Software „GA-Lotse“ entwickelt. Ihre agile Entwicklung gründet maßgeblich auf den Bedürfnissen der Anwender.

Diese Open Source Technik mit offenen Schnittstellen birgt Datensicherheit auf maximalem Niveau (Zero Trust) und wird in ihrer modularen Entwicklung stetig verbessert und erweitert. Die Module sind je nach Bedarf der einzelnen Gesundheitsämter anpassbar und gliedern sich in ein Grundmodul mit den Funktionen: interne Prozesse, Chatfunktion, Statistik und Bürgerportal mit Terminmodul und erste Fachmodule wie bspw.: Einschulungsuntersuchungen, Begehungen, Masernimpfung und Impfberatung. Weitere Fachmodule sind im Entwicklungs- und Planungsstatus.

Die anwenderfreundliche und selbsterklärende Software kann online oder offline über PC, Laptop, Tablet und Smartphone angewendet werden.

Eine moderne Oberfläche und selbsterklärende Anwendung mit vielen prozesserleichternden Skills, führt zu moderneren Verwaltungsprozessen.

Schulungs- und Einführungsprogramme für Mitarbeitende der Gesundheitsämter werden bereits angeboten.

Die Software läuft in einigen Gesundheitsämtern in Hessen im Testbetrieb. Für Hessen entwickelt, haben auch weitere Gesundheitsämter anderer Bundesländer Interesse angekündigt oder bereits Teilnahme zugesagt. Bürgerinnen und Bürger profitieren zudem von individualisierbaren Bürgerportalen.

Mit der Softwareentwicklung GA-Lotse entsteht eine hochgeschützte, effektive und moderne Möglichkeit der Datenverarbeitung. Sie ermöglicht den Gesundheitsämtern Anschluss im technologischen Wandel und bereitet die Gesundheitsämter auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und den Anforderungen in der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen vor. 

Die Entwicklung des Serviceportals wurde abgeschlossen und das Portal im November 2024 freigeschaltet. Träger (teil-)stationärer Einrichtungen der Jugendhilfe (nach § 45 SGB VIII) können dadurch Betriebserlaubnisse digital und papierlos beantragen. Gesetzlich vorgeschriebene Personal-, Vorkommnis- und Belegungsmeldungen können ebenfalls über das Portal erfolgen. Dadurch sollen die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes sowie Einrichtungsträger und Behörden entlastet werden. Aufbauend auf dem Datenbestand des Serviceportals soll bis 2025 ein digitales Einrichtungsverzeichnis bereitgestellt werden.

Das HMWVW arbeitet aktuell an verschiedenen Pilotprojekten im Rahmen des ressortinternen KI-Programms:

  1. AIGude: KI-System für Recherche- und Textgestaltungsarbeiten
  2. Barrierefreiheit: KI-basierte Übersetzung von Texten in Leichte Sprache

AIGude: KI-System zur Recherche und Textgestaltung

Im Zeitraum Q4 2023 bis Q1 2024 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Erprobung generativer KI-basierter Funktionen bei der Arbeit mit Texten innerhalb der öffentlichen Verwaltung durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass der Proof of Concept des angedachten KI-Systems eine sinnvolle Unterstützung für die Arbeit mit Texten im HMWVW und perspektivisch auch darüber hinaus in der hessischen Landesverwaltung bietet. Daraufhin wurde ein Pilotprojekt in Kooperation mit der HZD aufgesetzt, welches zur Weiterentwicklung sowie dem Test des KI-Systems in hessischen Ressorts und der Integration der Komponenten in die hessische IT-Infrastruktur dient. Im Rahmen des Projektes wurde eine Wissensdatenbank (Retrieval Augmented Generation) aufgesetzt, welche nach einer initialen Befüllung mit Informationen sukzessive erweitert werden soll.

Barrierefreiheit: KI-basierte Übersetzung von Texten in Leichte Sprache

Um den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit zu entsprechen, testet das HMWVW den Einsatz von automatisierten Übersetzungen von Texten in Leichte Sprache. Die Evaluation hat die Notwendigkeit der Entwicklung eines auf die Bedürfnisse der hessischen Landesverwaltung angepassten Tools zur Unterstützung der Pressestellen ergeben. Daraufhin hat das HMWVW mit externer Unterstützung mit der Entwicklung eines entsprechenden Systems begonnen. In einem Pilotprojekt in Kooperation mit der HZD wird seit Q3 2024 bis Q2 2025 unter Beteiligung aller hessischen Ressorts und speziell der Pressestellen die Relevanz dieses Produkts getestet und es werden nächste Schritte abgestimmt.

Der Gesetzgeber hat die Justiz bundesweit verpflichtet, bis 2026 in fast allen Verfahrensarten die Papierakte durch die elektronische Akte zu ersetzen. Bei der in Hessen eingesetzten eAkte handelt es sich um ein, im sogenannten e²-Verbund gemeinsam mit den Ländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt entwickeltes, digitales Aktensystem für die Justiz. Die eingesetzte Software etabliert dabei den vollständig elektronischen Ablauf des Geschäftsprozesses.

Die Einführung der elektronischen Akte in der hessischen Justiz schreitet weiterhin mit großen Schritten voran. Die Umstellung auf die führende eAkte in Zivil- und Familiensachen bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist im Berichtszeitraum erfolgt. Neben allen Landgerichten in Zivilverfahren arbeiten auch alle hessischen Fachgerichte vollumfänglich mit der führenden eAkte. In amtsgerichtlichen Zivil- und Insolvenzverfahren ist die elektronische Akte bei allen Amtsgerichten führend. Der Rollout der amtsgerichtlichen Familiensachen wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Daneben ist die eAkte bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt im Einsatz.

Im Jahr 2025 soll die Einführung der elektronischen Akte mit dem Rollout in den Verfahrensarten Nachlass, Betreuung, Mobiliarvollstreckung und Zwangsversteigerung, Registerverfahren sowie im Strafbereich abgeschlossen werden.

Das E-Examen wird stufenweise in Hessen eingeführt werden. Zunächst wird die elektronische Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung seit Januar 2025 angeboten. Ein E-Examen in der staatlichen Pflichtfachprüfung ist perspektivisch (entsprechend des Koalitionsvertrags) ebenfalls beabsichtigt.

Die Referendarinnen und Referendare haben ein Wahlrecht, ob sie die Klausuren elektronisch oder handschriftlich anfertigen möchten. Sofern sich die Referendarinnen und Referendare für die handschriftliche Anfertigung entscheiden, ist dies für die gesamte Klausurenkampagne bindend. Entscheiden sie sich für die elektronische Anfertigung, so können sie auch während einer Kampagne zur handschriftlichen Anfertigung wechseln. Ein Wechsel während einer laufenden Klausur ist indes nicht möglich.

Für die elektronische Anfertigung stellt ein IT-Dienstleister die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur, die Hardware sowie eine zur Klausurenbearbeitung geeignete Software zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt er den Support der eingesetzten Prüfungssoftware, während und nach der Prüfung bis zum bestandskräftigen Abschluss des Prüfungsverfahrens einschließlich vorgelagerter Übungsmöglichkeiten. Zu diesem Zweck wurde für die Referendarinnen und Referendare ein Übungsportal entwickelt, das seit Juli 2024 zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich um ein webbasiertes Übungsportal, bei dem sich die Referendarinnen und Referendare mit der elektronischen Prüfungsumgebung vertraut machen können. Zudem besteht mit dem Übungsportal die Möglichkeit, Arbeiten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Die Referendare erhalten Zugang zu dem Übungsportal über ihre Personalnummer mit der Aufnahme des Vorbereitungsdienstes. Über dieses Übungsportal fertigen die Referendare zudem die Klausuren des Online-Klausurenkurses auf ELAN REF an.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich auch über das Demoportal mit der Prüfungsumgebung vertraut zu machen. Das Demoportal ist über die Homepage des JPA erreichbar und für jedermann zugänglich. So können sich beispielsweise auch zukünftige Referendarinnen und Referendare informieren, Probeklausuren erstellen und im Anschluss eine pdf-Datei erzeugen. Die Speichermöglichkeiten und damit eingebunden die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeit fortzuführen, bestehen hier jedoch nicht.

Für die elektronische Anfertigung an akkubetriebenen Laptops (mit gesicherter Netzverbindung innerhalb eines Intranets) werden anstelle der bislang meist kleineren Räume großflächige Räumlichkeiten mit einer Kapazität von mindestens 100 Prüflingen benötigt. Daher wurden in Darmstadt, Frankfurt und Butzbach große Prüfungsräume angemietet, die auch für die derzeit noch handschriftliche (perspektivisch aber auch elektronisch anzubietende) Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung genutzt werden, auch um die Umsetzbarkeit der zahlenmäßig stärkeren Prüfungen an rein externen Prüfungsstandorten für das JPA I bereits vor dem Ernstfall zu erproben und die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten an verschiedenen Standorten zu minimieren. 

Leistungen der öffentlichen Hand und des privaten Sektors sind häufig logisch miteinander verknüpft, werden in der Praxis jedoch oft als getrennte Abläufe gehandhabt. Die nutzerfreundliche und digitale Verknüpfung öffentlicher und privater Leistungen (hier: hybrides eGovernment) ist erklärtes Ziel der Strategie „Digitale Verwaltung Hessen 4.0“ und wurde mit dem Ideenwettbewerb hybrides eGovernment in Zusammenarbeit vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) sowie dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) in Hessen in die Praxis überführt. Erkenntnisse sowie Ergebnisse aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für die Digitalisierung von Antragsverfahren wurden hierbei berücksichtigt.

Konkret wurden im Ideenwettbewerb hybrides eGovernment Startups dazu aufgerufen, innovative, digitale Lösungen für bestehende Herausforderungen der Verwaltung zu entwickeln. Mit dem Abschluss des Wettbewerbs im März 2022 wurden, unter Einbeziehung der ministerialen Fachseite und kommunaler Vertreterinnen und Vertreter, die eingereichten Lösungskonzepte der Startups für technische Minimallösungen (nachfolgend MVP) weiterentwickelt. Im Ergebnis liegende folgende Lösungskonzepte vor:

  1. Quick-Check ausländische Fahrerlaubnis: Ein digitales, mehrsprachiges Fragetool, das die Klärung der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse für unterschiedliche Situationen, z. B. für kurzfristige Aufenthalte oder zur beruflichen Ausübung in Deutschland, ermöglicht. Sofern erforderlich, wird durch die regel-basierte Abfrage auf zuständige Behörden und nächste Schritte verwiesen. Durch eine nutzerfreundliche Gestaltung sollen die Aufwände für Behörden, Bürgerinnen und Bürger merklich reduziert werden.
  2. Quick-Check Bauantrag: Ein digitales Fragetool, das die Prüfung baurechtlicher Vorgaben sowie ggf. erforderlicher Folgeschritte für kleine Bauvorhaben, wie z. B. die Installation einer Solaranlage oder den Bau eines Carports, ermöglicht. Ein Zugriff auf den Quick-Check Bauantrag über Verweise auf Bauprodukten ist Bestandteil des Lösungskonzeptes und bietet Anknüpfungspunkte für private Träger. Im Quick-Check Bauantrag besteht daher die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit privaten Herstellern, z. B. von Baumaterialien zu erproben. Baubehörden, Bürgerinnen und Bürger sollen auf diesem Wege entlastet werden.

Im Sommer 2023 wurden zwei separate Vergabeverfahren für die technische Umsetzung der beiden MVPs durchgeführt. Im Mai 2024 erfolgte der Zuschlag für die Umsetzung der beiden Quick-Checks. Derzeit läuft die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Funktionalitäten durch die beauftragten Firmen. Dabei werden auch kommunale Vollzugsstellen eingebunden, um Praxisnähe und Nutzbarkeit der Lösungen sicherzustellen. Es ist mit einer Inbetriebnahme der Pilotanwendungen in der ersten Jahreshälfte 2025 zu rechnen.

Seit 15.05.2024 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Förderung der Ausbildung einer Hundeführerin oder eines Hundeführers mit Hund für die Suche nach Wildschweinkadavern auf https://antrag.hessen.de/Kadaversuchhunde online zu stellen. Der Dienst wird von der HZD betrieben.

Ziel der Förderung ist der Schutz der Hausschweinebestände vor einer Infizierung mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch die Ausbildung von Kadaversuchhunden als vorbeugende Maßnahme. Der Einsatz von Kadaversuchhunden ermöglicht im Falle eines Ausbruchs der ASP ein schnelleres Auffinden verendeter Wildschweine. Dies bildet einen wichtigen Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Aufgrund der Förderanträge aus dem Vorjahr rechnete man mit einer Anzahl von ca.10 Online-Anträgen.

Am 15. Juni 2024 wurde der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest in Hessen festgestellt. Der erste Online-Antrag ging Anfang August ein. Seitdem kam es zu einemmassiven Anstieg der Online-Anträge. In den 6 ½ Monaten, seitdem die Anträge onlinegestellt werden können, gingen bis einschließlich 30.11.2024 25 Online-Anträge ein. Dieser Onlinedienst hat somit während des aktuellen Infektionsgeschehens mit der ASP in Hessen zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung und Entlastung des antragsbearbeitenden Personals gesorgt, da mit der Bearbeitung der Online-Anträge gleichzeitig die bilanzbuchhalterische Erfassung und automatisierte Auszahlung sowie eine revisionssichere Dokumentation und Ablage einhergehen.

Fortschritt bei OZG-Fokusleistungen

Die OZG-Fokusleistungen wurden vom IT-Planungsrat beschlossen, da sie häufig von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen genutzt werden. Hessische Kommunen können sie weitestgehend kostenfrei nachnutzen. Dennoch zeigt sich, dass insbesondere kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern mit der technischen Anbindung und dem organisatorischen Roll-In überfordert sind. Mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen hat aufgrund begrenzter Verwaltungskapazitäten Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

In den letzten Monaten gab es Fortschritte bei der Umsetzung:

  • Baugenehmigung und Bauvorbescheid: Die Zahl der unteren Bauaufsichtsbehörden (uBA), die den digitalen Bauantrag nutzen, stieg von 10 auf 13. Bis Ende 2025 sollen 11 weitere folgen.
  • Führerschein: Der EfA-Dienst wird in Hessen von 20 der 26 Kommunen genutzt (77 % Flächendeckung). Zwei weitere Kommunen sollen im ersten Quartal 2025 angebunden werden.
  • Eheschließung: Die Zahl der hessischen Standesämter, die das digitale Verfahren nutzen, stieg von 61 auf 71. Der flächendeckende Roll-Out läuft in 12 Bundesländern.
  • Ummeldung: Die Zahl der angebundenen Meldebehörden stieg von 30 im November 2024 auf 114 Anfang Februar 2025.
  • Bürgergeld: Der digitale Bürgergeld-Antrag wurde in Hessen weiter ausgerollt. Neue Anbindungen erfolgten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Probleme mit der IT-Schnittstelle FIT-Connect konnten behoben werden.

Allerdings gibt es auch Verzögerungen, z. B. beim Einbürgerungsverfahren, dessen geplanter Go-Live auf Mitte 2025 verschoben wurde, da eine erforderliche Schnittstelle noch fehlt.

Laut Bundesdarstellung liegt Hessen bei den Fokusleistungen auf den hinteren Plätzen, da der Bund den Roll-Out-Status anhand der Zahl angeschlossener Behörden bemisst. Diese Berechnung ist für Hessen wenig aussagekräftig. So wird die Leistung „Ummeldung“ aktuell von 44 der 421 Behörden (10,5 %) angeboten. Tatsächlich steht sie aber bereits 42 % der hessischen Bevölkerung zur Verfügung, da größere Kommunen mit hoher Einwohnerzahl sie bereitstellen.

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ist leistungsverantwortlich für die Leistung Unterhaltsvorschuss. Die Leistung ist Teil des OZG-Themenfeldes „Familie & Kind“ unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen. Als eine von 16 sogenannten Fokusleistungen des IT-Planungsrates ist Unterhaltsvorschuss in der OZG-Umsetzung besonders prioritär.

Unterhaltsvorschuss Online (UVO) wurde nach dem EfA-Prinzip von Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg entwickelt. Derzeit nutzen 26 der 33 kommunalen Unterhaltsvorschussstellen in Hessen sowie 13 Bundesländer den Dienst. 1.542 Anträge wurden in 2024 in Hessen online gestellt.

Für den EfA-Betrieb und die Weiterentwicklung der Leistungen wurde ein Nachnutzungssteuerungskreis etabliert, welcher in regelmäßigen Abständen tagt.

Im Rahmen der EfA („Einer-für-Alle“)-Leistung Personenbeförderungsgenehmigung wurden unter der Federführung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gemeinsam mit dem IT-Dienstleister ekom21 – KGRZ Hessen Onlinedienste für die Taxi- und Mietwagengenehmigung sowie die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen für Unternehmerinnen und Unternehmer entwickelt. Beide Antragsstrecken stehen inzwischen auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen für die Bundesländer zur Nachnutzung zur Verfügung. Dank der Schnittstelle zum marktführenden Fachverfahrenshersteller und der auf der ekom21 Plattform umgesetzten Sachbearbeiterkomponente kann eine vollständig digitale Bearbeitung der Verwaltungsakte sowohl im Frontend als auch im Backend erfolgen.

Der Onlinedienst ist in hohem Maße auf Länderbedürfnisse automatisiert, spezifisch anpassbar und bietet darüber hinaus integrierte Prüfungen für eine qualitativ hochwertige Antragsübermittlung.

Auch in 2024 konnten wir den Funktionsumfang der ekom21-Software zur EfA-Leistung Personenbeförderungsgenehmigung verbessern und die Benutzerfreundlichkeit steigern. So wurde beispielsweise die Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen optimiert.

Durch eine performante Umsetzung der Antragstrecke und dank der höheren Intervalle bei der Schnittstellenübertragung konnten wir benutzerfreundlicheres Laden für den Antragsteller und schnelleres Bearbeiten für die Genehmigungsbehörde erzielen. Es wurden zudem weitere Möglichkeiten für die Behörden eingebaut, benötigte Unterlagen optional abzufragen und den Dienst dadurch noch weiter an die individuellen Anforderungen vor Ort anzupassen.

Insbesondere in Hessen wurden im zweiten Halbjahr 2024 weitere Genehmigungsbehörden an den Onlinedienst Taxi- und Mietwagengenehmigung angebunden. Der Rollout wird auch in 2025 fortgesetzt, um weiteren hessischen Behörden die Anbindung an die Personenbeförderungsgenehmigung zu ermöglichen. Außerhalb Hessens konnten bereits in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, im Saarland, in Schleswig-Holstein sowie in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg Genehmigungsbehörden an den Onlinedienst angeschlossen werden. In den Flächenländern sollen weitere Behörden folgen. Die Kraftomnibusgenehmigung ist inzwischen in allen drei hessischen Regierungspräsidien implementiert, sodass dieser Onlinedienst flächendeckend in Hessen verfügbar ist. Außerhalb Hessens wurde der Onlinedienst Kraftomnibusgenehmigung ersten Genehmigungsbehörden im Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.

Für den EfA-Betrieb und die Weiterentwicklung der Leistungen wurde ein Nachnutzungssteuerungskreis etabliert, welcher in regelmäßigen Abständen tagt und sich beispielsweise zu Änderungen am Onlinedienst und deren Finanzierung abstimmt.

Die Leistung Führerschein wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, einem der beiden Federführer im OZG-Themenfeld „Mobilität und Reisen“, gemeinsam mit dem hessischen IT-Dienstleister e-kom21 – KGRZ Hessen entwickelt. Als eine der 16 Fokusleistungen wird die Leistung „Führerschein“ aufgrund ihrer hohen Relevanz mit Priorität bundesweit nach dem „Einer-für-Alle“ (EfA-)Prinzip bereitgestellt.

Alle umsetzungsrelevanten Bestandteile der Leistungen (sogenannte „Leikas“) wurden digitalisiert und stehen seit Ende Oktober 2022 zur Verfügung. Wesentliche Komponenten wie die Authentifizierung über BundID, eine Biometrie-Komponente der Bundesdruckerei und die Bezahlung mittels gängiger ePayment-Verfahren sind in den Antragsprozess integriert.

Die Online-Antragsstrecken des Führerscheins bieten einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie nachnutzende Behörden durch eine vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Die Entwicklung erfolgte unter Einbeziehung von Beteiligten aus den Fahrerlaubnisbehörden und wurde umfangreichen Tests zur Nutzerfreundlichkeit unterzogen und optimiert.

Um diesen Mehrwert bundesweit flächendeckend zu erreichen, werden die Schnittstellen zu den Online-Anträgen des digitalen Führerscheinantrags von den bundesweit relevanten Fachverfahrensherstellern eingebunden, darunter GekoS mbH, Komm.One, prokommunal und Telecomputer GmbH. Derzeit wird der XStandard XFührerschein finalisiert, ab Mai wird dieser zur produktiven Verwendung veröffentlicht.

Zur Nutzung der Online-Anträge, auch bei noch nicht eingerichteter Schnittstelle an die Fachverfahren, wurde eine PDF-Lösung geschaffen. Hierbei wird der online gestellte Antrag als PDF-Dokument der Sachbearbeitung zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Die Nachnutzung der EfA-Leistung „Führerschein“ ist über den Marktplatz der EfA-Leistungen der govdigital möglich. Neben Hessen haben 13 weitere Bundesländer Interesse an einer Nachnutzung bekundet, 12 von ihnen haben bereits den Nachnutzungsvertrag gezeichnet. Der digitale Führerscheinantrag wird bereits in über 75 Prozent der hessischen und knapp 90 Prozent der baden-württembergischen Fahrerlaubnisbehörden im Produktivbetrieb genutzt. Auch Fahrerlaubnisbehörden in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen befinden sich bereits im Produktivbetrieb. Insgesamt sind derzeit 71 Fahrerlaubnisbehörden an die Leistung angebunden, weitere 42 Fahrerlaubnisbehörden befinden sich im Anbindungsprozess. Für den EfA-Betrieb und die stetige Weiterentwicklung der Leistungen wurde ein Betriebssteuerungskreis etabliert, welcher in regelmäßigen Abständen tagt.

Zur Einbringung von Anforderungen der nachnutzenden Bundesländer über den Betriebssteuerungskreis wurde auf Basis der bundesweiten Vorgaben der AG Rahmenbedingungen für den Betrieb (AG RaBe) ein einheitlicher Prozess entwickelt und an die nachnutzenden Länder kommuniziert.

Im Rahmen der Anbindung an die EfA-Leistung „Führerschein“ stoßen die Fahrerlaub-nisbehörden auf unterschiedliche Herausforderungen. Um diesen umfassend zu begegnen, hat das HMWVW gemeinsam mit dem hessischen IT-Dienstleister ekom21 – KGRZ Hessen ein umfassendes Rollout-Konzept und unterschiedlichste Informations- und Kommunikationskanäle für Interessierte entwickelt. Dieses beinhaltet z. B. eine individuelle fachliche und technische Begleitung der Kolleginnen und Kollegen in den Fahrerlaubnisbehörden sowie die Bereitstellung von Infrastrukturkomponenten, falls diese nicht im Land oder der Kommune verfügbar sind.

Über den Umsetzungsstand sowie Neuerungen wird regelmäßig mittels eines Newsletters berichtet. Interessierte Fahrerlaubnisbehörden haben zudem die Möglichkeit, in einer regelmäßigen Sprechstunde, auf kurzem Wege Fragen zu stellen, weitere Informationen zu allen Themengebieten des Führerscheins erhalten und sich mit weiteren Behörden auf direktem Weg auszutauschen.

Darüber hinaus hat das HMWVW zur aktiven Bewerbung der Leistung in den vergangenen Monaten vier Roadshows in Wiesbaden, Bonn, Halle und Hannover mit einem vielfältigen Programm rund um den Onlinedienst Führerschein durchgeführt. Im Rahmen dessen konnten zahlreiche Fahrerlaubnisbehörden erreicht werden, um sich über die neuesten Entwicklungen zum Führerschein zu informieren. Zusätzlich bestand die Möglichkeit zum informellen Austausch, die von den teilnehmenden Fahrerlaubnisbehörden vielfach angenommen wurde.

Die Onlinedienste zur Beantragung von Fahrtenschreiberkarten werden vom HMSI entsprechend dem EfA-Prinzip deutschlandweit zur Nachnutzung angeboten. Insgesamt gibt es inzwischen für elf Bundesländer Verträge zur Nachnutzung des Dienstes. In Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und seit Herbst 2024 auch in Sachsen-Anhalt bieten die beliehenen Organisationen, TÜV Hessen, TÜV Süd und Dekra den Online-Dienst flächendeckend an. Ferner wurden Landes- und Kommunalbehörden aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und jüngst aus Thüringen an den Dienst angeschlossen. Antragstellende authentifizieren sich mittels Bund-ID bzw. Mein Unternehmenskonto. Für die Fahrerkarte laden Antragstellende ein Lichtbild hoch, das durch die Biometriekomponente der Bundesdruckerei geprüft wird. Gebühren können Antragsstellende über angeschlossene Bezahlkomponenten der zuständigen Behörden direkt online bezahlen.

Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode wurde in Hessen erfolgreich ein digitales Bauportal für bauliche Genehmigungsverfahren entwickelt. Das Projekt „DigiBauG“ umfasst ein OZG-konformes Landes-Portal für ganz Hessen mit volldigitalisiertem Workflow (Antrag – Bearbeitung – Bescheid) und direkten Schnittstellen zu den Fachverfahren der unteren Bauaufsichtsbehörden soweit diese XBau 2.2 und aufsteigende Versionen unterstützen. Mit dem Ziel, einen Ende-zu-Ende digitalisierten Genehmigungsprozess anbieten zu können, hat sich Hessen bewusst für eine eigenständige Lösung entschieden. Sie geht zugunsten der Bauantragsteller und der kommunalen Genehmigungsbehörden weit über die bundesweite EfA-Lösung hinaus.

In Hessen wird die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Bauportal konsequent mitgedacht. Dabei werden Verbesserungspotentiale über die Implementierung von Schnittstellen zu bestehenden Anwendungen umgesetzt, die zu wesentlichen Verbesserungen in den Abläufen führen und Ressourcen einsparen. Exemplarisch genannt sei die Schnittstelle zwischen dem Bauportal zum Gebäudeeinmessungsregister der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und Schnittstellen zum Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) im Rahmen der Hochbaustatistik.

Die Fachverfahrenshersteller wurden intensiv in die Entwicklungsschritte des Bauportals einbezogen, um eine zügige Anbindung zu ermöglichen. Die im Bauportal Hessen angebotenen Leistungen wurden von der ekom21 unter Einbezug der Fa. saascom entwickelt und werden seitens der ekom21 für die nachnutzenden Kommunen als Software as a Service (SaaS) angeboten. Während die Bauaufsicht Frankfurt am 25. September 2023 in die Betriebsphase mit aktuell über 400 volldigital genehmigten Werbeanlagen startete, fanden parallel dazu bereits Tests für digitale Baugenehmigungen im Vollverfahren statt. Als erste Bauaufsicht hat die Stadt Darmstadt am 24. Januar 2024 eine digitale Baugenehmigung für den Sonderbau im Vollverfahren nach § 66 HBO erteilt; die Bauaufsicht Frankfurt befindet sich hierzu aktuell in der sog. Betaphase mit ausgewählten Entwurfsverfassern. Nach der offiziellen Einführung des Bauportals wurde nunmehr mit dem Rollout für alle anderen unteren Bauaufsichten (uBA) begonnen und zwischenzeitlich über 100 Verfahren medienbruchfrei abgeschlossen.

Die hessischen uBA werden sukzessive, je nach Kapazität in den jeweiligen Kommunen und der Befähigung für die Umsetzung (Ertüchtigung des Fachverfahrens, Anpassungen interner Prozesse, Anpassung der IT-Infrastruktur) an das hessische Bauportal angebunden. Insgesamt haben 33 von 36 hessischen uBA ein Anschlussinteresse und stehen in Kontakt mit dem Projektteam. Neben den Städten Darmstadt und Offenbach sowie dem Rheingau-Taunus-Kreis befinden sich nach erfolgreichen Integrationstests zudem neun weitere uBA in der Betriebseinführungsphase im Echtbetrieb und stehen vor einem offiziellen Go‑Live des Hessischen Bauportals mit dem Vollverfahren (Kreis Fulda, Stadt Hanau, Landkreis Kassel, MKK, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Stadt Fulda und Landeshauptstadt Wiesbaden).

Eine wöchentliche stattfindende digitale Sprechstunde, welche sehr gut von den anzubindenden Bauaufsichten in Anspruch genommen wird, sowie mehrmals im Jahr erscheinende Newsletter informieren über den Projektstatus. Darüber hinaus dienen diese auch der Netzwerkbildung. Neben dem erstmaligen DigiBauG-Forum am 17. April 2024 wurden sog. „Cluster-Treffen“ eingeführt. In diesen kleineren Runden kann das Projekt die Bauaufsichten mit ähnlichen Themenstellungen bedarfsgerecht begleiten, um Erfahrungen auszutauschen, Anregungen an das Projektteam zu erarbeiten und aktuelle Sachstände und Fortschritte der digitalen Baugenehmigung in Hessen zu teilen.

Aufgrund von neuen Anforderungen an das Projekt im Laufe der Entwicklungsphase (KI-Implementierung, BIM) sowie hohen Anforderungen an das Sicherheitsniveau, die Barrierefreiheit und aus der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO), z. B. leichte Sprache, e-Payment, Übersetzung in andere Sprachen, müssen weitere Anpassungen vorgenommen werden. Auch durch die sehr zeitintensiven und unterschiedlichen Handhabungen der digitalen Transformation bei den jeweiligen unteren Bauaufsichten (Ressourcenproblematik personell/finanziell) und der Abhängigkeit von den Entwicklungen der XBau-Nachrichtentypen bei den Fachverfahrensherstellern, konnte die Entwicklungsphase noch nicht bei allen abgeschlossen werden. Bis Ende 2025 wird angestrebt, nahezu alle unteren Bauaufsichten in den Live-Betrieb oder zumindest in einen Feldversuch zu begleiten, um so ein in Hessen flächendeckend identisches Baugenehmigungsverfahren zu gewährleisten.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sollen die beiden Leistungen „Anmeldung zur ersten juristischen Prüfung“ und „Anmeldung zum juristischen Referendariat“ zukünftig online angeboten werden.

Die beiden OZG-Leistungen „Anmeldung zu ersten juristischen Prüfung“ und „Anmeldung zum juristischen Referendariat“ werden nach dem „Einer für Alle“-Prinzip („EfA“) durch das Land Sachsen-Anhalt entwickelt und interessierten Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Das HMdJ hat bereits im letzten Jahr diesen Weg gewählt und sich für die Nachnutzung entschieden. Die notwendige Interessebekundung ist im Dezember 2023 erfolgt.

Die Umsetzung und Einführung stehen unmittelbar bevor. Es wird angestrebt, dass die Leistungen im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass bis dahin eine geeignete Schnittstelle vorhanden ist, die die eingehenden Daten in die jeweiligen Fachverfahren überträgt, so dass eine genaue zeitliche Angabe hinsichtlich der Einführung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist.

Nach dem EfA-Prinzip steht in Hessen der Online-Dienst „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ (eWA) zur Verfügung. Mit diesem Dienst rund um die Wohnsitzanmeldung besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich online umzumelden und ihre Ausweisdokumente selbständig zu aktualisieren.

Der Onlineantrag steht in über 100 Städten und Gemeinden in Hessen zur Verfügung.

Das HMSI bietet den Onlinedienst Bürgergeld zur bundesweiten Nachnutzung durch Kommunale Jobcenter (KJC) an. Die Leistung ist Teil des OZG-Themenfeldes „Arbeit & Ruhestand“ unter Federführung von Nordrhein-Westfalen. Andere Bundesländer können den Onlinedienst gebündelt über die Sozialplattform vertraglich nachnutzen. Elf von insgesamt dreizehn Bundesländern mit KJC haben hierzu bereits entsprechende Verträge abgeschlossen. Als eine der 16 Fokusleistungen soll der Onlineantrag Bürgergeld für KJC mit Priorität bundesweit nachgenutzt werden. Der Onlinedienst umfasst neben dem Erstantrag noch drei weitere Leistungen. Bislang nutzen 65 von 104 KJC in 10 Bundesländern den Dienst. Insgesamt wurden bereits über 265.000 Anträge vollständig digital gestellt. Der Onlinedienst kann über eine Schnittstelle an alle Fachverfahren angeschlossen werden. Künftig sind die Anforderungen an die Umsetzung des Once-Only-Prinzips stärker in den Blick zu nehmen. So sollen Antragstellende von Nachweispflichten im Onlinedienst entlastet und erforderlich Nachweise perspektivisch bei anderen Behörden eingeholt werden.

Registermodernisierung

Die Registermodernisierung gilt als nächstes großes Digitalisierungsprojekt in einem mit dem OZG vergleichbaren Umfang und als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung, d.h. vom Antrag bis zum Bescheid. Die europäische Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) und das Registermodernisierungsge-setz (RegMoG) bilden die gesetzlichen Vorgaben. Der IT-Planungsrat hat das Zielbild Registermodernisierung als operativen Rahmen beschlossen.

Hessen ist als dauerhaftes Mitglied im Lenkungskreis Registermodernisierung an strategischen und finanzwirksamen Entscheidungen im Gesamtprogramm Registermodernisierung beteiligt. Als nicht-federführendes Land ohne Projektaufgaben kontrolliert Hessen regelmäßig den Gesamtfortschritt der Programmbereiche und wirkt als unterstützende Kommunikationsinstanz nach innen und außen. Beschlüsse im Lenkungskreis umfassten im 2. Halbjahr 2024 u.a. die Weiterentwicklung des Zielbilds und die Abstimmung einer Priorisierungslogik bei der Ertüchtigung der Register.

Im Fokus im zweiten Halbjahr 2024 stand die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS). Das NOOTS stellt die zentrale technische Komponente für den nationalen und EU-weiten Nachweisdatenaustausch dar. Im Juni 2024 wurde der IT-Planungsrat bei der Besprechung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler beauftragt, als rechtliche Grundlage für das NOOTS einen Staatsvertrag zu erarbeiten. Als Mitglied im Lenkungskreises Registermodernisierung war das HMD maßgeblich an der Ausgestaltung des Entwurfs beteiligt. Nach Verabschiedung durch den IT-Planungsrat und Behandlung in der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder im November 2024 wurde im Vorfeld der Besprechung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler im Dezember 2024 die Zeichnung des NOOTS-StV per Umlaufverfahren beschlossen.

Aktivitäten der Landeskoordination Registermodernisierung im HMD waren im 2. Halbjahr 2024 die fachliche Begleitung im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2025 und die Abstimmung mit den Ressorts über weitere Pilotvorhaben zur Einführung der Steuer-ID in die Register. Auf kommunaler Ebene berichtete die Landeskoordination im Arbeitskreis IT und E-Government der kommunalen Spitzenverbände. Hier wurde ein Unterarbeitskreis zur Abstimmung der Umsetzung der Registermodernisierung in den Kommunen eingerichtet. Neben Kommunalvertretern sind hier auch die Landeskoordination und die ekom21 vertreten. Darüber hinaus fand im Oktober die zweite Informationsveranstaltung zur Registermodernisierung für die hessischen Kommunen statt, bei der Experten aus dem Gesamtprogramm Registermodernisierung zu den einzelnen Teilbereichen berichtet haben.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) und das damalige Hessische Ministerium des Innern und für Sport haben im vierten Quartal 2023 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um in einem gemeinsamen Pilotierungsvorhaben den Anschluss von Melderegistern zweier hessischer Pilotkommunen an das so genannte IDA-Verfahren zu erproben. Derzeit finden die fachlichen und technischen Abstimmungen zur Durchführung von Verbindungstest zwischen dem hessischen Intermediär und dem IDA-Intermediär (Testumgebung) statt. 

Das HMWVW ist Projektpartner in zwei von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) beschlossenen Erprobungsprojekten der Registermodernisierung:

UP 03_2024 mit Baden-Württemberg

Im UP 03_2024 wird die Anbindung des Personalausweisregisters an den Onlinedienst Führerschein erprobt, um Lichtbild und Unterschrift abzurufen. Der Projektstart erfolgte im April 2024. In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden die grundlegenden Projektstrukturen aufgebaut, während sich die Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte auf die Entwicklung einer Grobkonzeption für die technische Umsetzung konzentrierten. Seitens des HMWVW wurden insbesondere Aspekte der Anbindung des Onlinedienstes Führerschein (Data Consumer) eingebracht, aber auch die Wahl eines geeigneten Austauschformats für die zu übermittelnden Nachweise war eine Schwerpunktaufgabe in 2024. Die umsetzenden IT-Dienstleister wurden hierzu eingebunden. In 2025 soll auf Basis der erarbeiteten Konzeption die eigentliche technische Umsetzung und Testung derselben erfolgen.

Eine flächendeckende Umsetzung des Abrufes von Lichtbild und Unterschrift aus den Personalausweisregistern ist ein wichtiges Ziel zur Weiterentwicklung des Onlinedienstes Führerschein im Rahmen der Registermodernisierung. Durch das Projekt sollen wertvolle Erfahrungen zum Registerabruf durch Onlinedienste generiert werden, die für die weiteren Aufgaben bei der Anbindung von Registern und Onlinediensten genutzt werden können.

UP 14_2024 mit Nordrhein-Westfalen:

Das UP 14_2024 hat das Ziel, einen generischen „Data Consumer Adapter“ (DCA) als wichtige Unterstützungsinfrastruktur der Registermodernisierung für den nutzerfreundlichen Nachweisabruf in Onlinediensten zu entwickeln und zu testen. Das HMWVW hat 2024 den Onlinedienst „Personenbeförderungsgenehmigung“ zur Erprobung des DCA identifiziert und mit NRW abgestimmt. In einer ersten Testphase sollen in 2025 im Onlinedienst Nachweise aus dem Handelsregister automatisch abgerufen werden. Die Durchführung der Testphase ist von der zentralen Bereitstellung des NOOTS, der technischen Infrastruktur für den Ebenen übergreifenden Nachweisaustausch, abhängig. Das HMWVW ist somit aktiv an der Erprobung eines generischen DCA beteiligt und bringt daneben den Blickwinkel der Nachnutzung des DCA für nachnutzungsinteressierte Verfahren ein.

Weiterhin hat das HMWVW hat im Rahmen der Umsetzung der Registermodernisierung ein Vorprojekt zum Identitätsabruf (IDA) – Rollout im Wohngeldverfahren gestartet.

Der Rollout der Identifikations-Nummer (ID-Nummer) ist ein erster Schritt zur Modernisierung der Register gemäß dem Registermodernisierungsgesetz (RegModG). Gesetzlich sind registerführende Stellen verpflichtet, die ID-Nummer zusätzlich zu personenbezogenen Daten zu speichern (§ 2 Nr. 1 IDNrG). Grundlage dafür ist die bestehende Steuer-Identifikationsnummer (§139b Abgabeordnung). Laut § 1 IDNrG Nr. 35 betrifft dies auch die Datenbestände der Wohngeldbehörden. Die ID-Nummer muss bis Ende 2028 als Kennzeichen eingeführt sein.

In Q4 2024 wurde ein Vorprojekt mit dem Fachbereich und dem zuständigen IT-Dienstleister (HZD) gestartet. Ziel ist es,

  • fachliche und technische Anforderungen zu erheben und zu prüfen,
  • eine Grobplanung mit Meilensteinen zu erstellen sowie
  • personelle und technische Ressourcen zu analysieren.

Die Ergebnisse des Vorprojekts dienen der weiteren Planung des Rollouts der ID-Nummer in das zentrale Fachverfahren, (H)eWoG, welches neben Hessen von drei weiteren Bundesländern verwendet wird. Der Rollout wird gemeinsam mit dem BVA, der Landeskoordination im HMD und dem hessischen Landesdienstleister (HZD) geplant und soll voraussichtlich im 2. Quartal 2025 projektiert werden. 

Digitalisierungsfortschritte im Bereich der hessischen Polizei

Die Transformation der hessischen Polizei wurde im zweiten Halbjahr 2024 fortgesetzt, um den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.

Beispielsweise wurden im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Schub 11“ die Digitalisierungsaktivitäten der hessischen Polizeipräsidien synchronisiert. Die dabei geschaffenen skalierbaren Lösungen sind damit nicht nur zukunftsfähig, sondern schaffen einen direkten Nutzen im polizeilichen Alltag. Diese ergebnisorientierte Modernisierung muss im Jahr 2025 mit unverändertem Einsatz fortgeführt werden, um Handlungsfelder zu priorisieren und lösen zu können.

Des Weiteren ist das zentrale Digitalisierungsprojekt hervorzuheben, welches mittlerweile mit themenspezifischen Projekten verzahnt wurde. Nachdem im Jahr 2024 das Projekt zur Neuausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung (P24) gestartet wurde, folgt im Jahr 2025 das Projekt zur Neuausrichtung der Schutzpolizei (S25). Auch die polizeiliche Aufbauorganisation wurde um das sogenannte „Haus der Polizei“ erweitert. Die neuartige Gesamtorganisation ermöglicht eine neue Form der behördenübergreifenden Zusammenarbeit.

Die Roadmap 2024 umfasste zuletzt 68 Themenkomplexe sowie mehr als 50 Einzelthemen, die durch die sogenannten Produktteams und Themenführer umgesetzt wurden. Auch für das Jahr 2025 wurde die Roadmap erstellt und mit den Polizeibehörden abgestimmt. So wurden insgesamt über 130 Themenkomplexe identifiziert und priorisiert. Fachliche Schwerpunkte werden die Projekte P24 und S25 bilden. Auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Cloud-Strategie sowie die Integration von KI-Systemen zur unterstützenden Automatisierung sind weiter von großer strategischer Bedeutung. Wirkung über die Polizei hinaus wird die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (EAS) entfalten, da die im Jahr 2024 gemeinsam mit der Justiz erfolgreich gestartete Umsetzung im Jahr 2025 fristgerecht abgeschlossen werden muss.

Mit der Reform des hessischen Polizeirechts konnte im Dezember 2024 ein umfassendes Sicherheitspaket beschlossen werden. Das Maßnahmenpaket eröffnet zeitgemäße Befugnisse. Unter anderem wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der intelligenten Videoüberwachung und bei der Analyseplattform hessenDATA ermöglicht. Für den KI-Einsatz in der Videoschutztechnik wurden bereits erste ausgewählte Pilotprojekte aufgesetzt.

Mit den zusätzlichen Möglichkeiten wird die Polizei entlastet und ihre Arbeit gleichzeitig noch effizienter.

Die hessische Polizei ist Vorreiter in den Bereichen Videoüberwachung und automatisierter Datenauswertung. 

Auch im Jahr 2024 stellte die weitere Stärkung der mobilen Arbeitsweise einen strategischen Schwerpunkt dar. Durch die Vollausstattung mit persönlich zugewiesenen Smartphones und den Aufbau einer App-Plattform wurden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Mobile Abfragen in polizeilichen Auskunftssystemen, ortsungebundene Aufnahmen von Strafanzeigen oder digitale Unfallaufnahmen sind polizeilicher Alltag. Mit der Einführung und Etablierung der Strafanzeigen-App, die bundesweite Aufmerksamkeit erzeugte, wurde ein erster Schritt hin zur mobilen Sachbearbeitung vollzogen. Weitere mobile Applikationen wie beispielsweise die Sicherstellungs- oder Vernehmungs-App befinden sich in der Umsetzung.

Einen wichtigen Einzelerfolg im Bereich mobiler Informationstechnologie stellte die erfolgreiche Implementierung eines digitalen Prozesses im Akkreditierungszentrum für die EURO 2024 dar. Eine medienbruchfreie Lösung konnte umgesetzt werden, um Identitätsprüfung und Abfrage in polizeilichen Auskunftssystemen in einem automatisierten Prozess zusammenzuführen. Im konkreten Zeitraum konnten so mehr als 11.000 Personen ohne größere Wartezeiten überprüft und die engen Zeitfenster für Einzelüberprüfungen eingehalten werden. Das in kurzer Zeit aufgebaute Wissen fließt in die Fortentwicklung des Automatisierungsansatzes ein.

Auch die Nutzung moderner Cloud Infrastruktur wurde im Rahmen der Cloud Journey mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) vorangetrieben. Ein erster Grundstein einer umfassenden Multicloud-Strategie wurde durch die Realisierung der Polizei Cloud Hessen gelegt. Dies wird genutzt, um beispielsweise forensische Daten zentral bereitzustellen und auswertbar zu machen.

Durch die Erweiterung der Flächen im Zuge der Fortentwicklung des INNOVATION HUB 110 in Frankfurt am Main hat sich zudem die Chance zur Etablierung einer sogenannten DIGITALFABRIK ergeben. Ziel der DIGITALFABRIK ist die Steigerung von Effizienz und Effektivität polizeilicher Prozesse, beispielsweise im Bereich der forensischen Auswertung, um mit Hilfe von Standardisierung und Automatisierung eine Prozessbeschleunigung zu ermöglichen.

Die Justizbehörden des Bundes und der Länder sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2025 die EAS einzuführen. Dabei sind sie von der Mitwirkung der Polizei abhängig. Diese muss bei Abgabe des Verfahrens den Ermittlungsvorgang bzw. die Akte in elektronischer Form medienbruchfrei an die Justizbehörden zuliefern.

Polizeiseitig wird eine technische Lösung im Rahmen des Programms Polizei 20/20 bereitgestellt, betrieben und in die hessischen Workflows integriert. Wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur elektronischen Akte war im Jahr 2024 die Auswahl des zentralen Dienstleisters. Mit Unterstützung der hessischen Polizei wurde die HZD für den Betrieb der bundesweit genutzten Lösung ausgewählt und die Arbeiten zum Aufbau der Infrastruktur gestartet.

Aufgrund der Komplexität des Vorhabens erfolgt die Umsetzung schrittweise. Entsprechend der Planung der hessischen Polizei erfolgte im Jahr 2024 der Aufbau der technischen Systeme sowie der Start der Pilotierung. In einer ersten Pilotierungsstufe konnten seit dem 9. September 2024 knapp 700 Vorgänge an die Justiz übermittelt werden. Mit Beginn des Jahres 2025 wurde die erweiterte Schnittstelle in Betrieb genommen, um einen automatisierten digitalen Dokumenten- sowie Fachdatentransfer fortzuentwickeln.

Die vorgesehene Einführung der EAS wird einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zur Realisierung medienbruchfreier digitaler Prozesse darstellen.

Auf der Grundlage der im Rahmen der 205. Innenministerkonferenz (IMK) beschlossenen „Saarbrücker Agenda“ hat der Bund mit dem Programm Polizei 20/20 eine Bund-Länder-Initiative zur Modernisierung des polizeilichen Informationswesens gestartet. Wesentliches Ziel ist, die polizeiliche Vorgangs- und Fallbearbeitung zu vereinfachen, indem Informationen schneller abgeglichen, verifiziert und ausgetauscht werden können. Die Harmonisierungsbestrebungen sollen in der Errichtung eines gemeinsamen Datenhaus-Ökosystems für die deutsche Polizei sowie die Transformation der polizeilichen Verbundsysteme zu einem Informationsverbund Polizei (IVP) münden.

Als Teilnehmer des Programms bringt sich die hessische Polizei aktiv in die Ausgestaltung der gesetzten Zwischenziele ein. Insbesondere im Themenfeld mobile-IT hat Hessen frühzeitig Verantwortung übernommen. Als Themenführer „Mobile-IT“ bringt Hessen beispielsweise die im INNOVATION HUB 110 entwickelten dienstlichen Applikationen als neuen Standard in das Programm zur Nachnutzung ein bzw. stellt die Applikationen über die zentrale Plattform für alle Teilnehmer zur Nachnutzung zur Verfügung. Die in Hessen entwickelte Modulare Applikations-Integrationsplattform (MAI) stellt eine zentrale technische Komponente zum Aufbau des Datenhausökosystems dar. Durch die eingebrachten hessischen Komponenten entsteht eine kurzfristige Nutzenrealisierung durch Bereitstellung mobiler Anwendungen.

Noch im Jahr 2024 konnte so das initiale Datenhausökosystem im Bundeskriminalamt (BKA) aufgebaut und eine erste mobile Applikation in den Testbetrieb überführt werden. Die durch die hessische Polizei entwickelte iOS Applikation zur mobilen Abfrage in polizeilichen Auskunftssystemen konnte dem Pilotland Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden. Eine zentrale Pilotierung der Strafanzeigen-, Unfallaufnahme- sowie Foto-App als Teil des Datenhausökosystems wurde im Jahr 2024 vorbereitet, um deren zeitnahe Inbetriebnahme noch im Jahr 2025 zu ermöglichen.

Der Einsatz von KI als wesentlicher Zukunftstechnologie ist im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und der Abwehr von Gefahren fachlich dringend geboten und ohne Alternative. Dies zeigt auch die Beachtung im Rahmen der oben genannten Reform des hessischen Polizeirechts (I. 1.). Zudem hat die hessische Polizei im Zuge des Ausbaus des INNOVATION HUB 110 die Entwicklung und Bereitstellung von KI-Services in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und den Polizeipräsidien hessenweit gebündelt. Ziel ist die Zusammenführung von fachlicher und technischer Kompetenz, um den Ermittlerinnen und Ermittlern wirksame Lösungen bereitzustellen.

Im Jahr 2024 wurden mit der Beschaffung einer zentralen KI-Plattform (AIP) zunächst die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, um beispielsweise zentrale Verfahren zur Auswertung und Analyse von Massendaten zukünftig mit KI-Services unterstützen zu können.

Auch zur Effizienzsteigerung der polizeilichen Sachbearbeitung ist der KI-Einsatz zwingend erforderlich. Zur automatischen Transkription von Audio- und Videoprotokollen wurde im Jahr 2024 das Produkt „Schreibmaschine“ entwickelt und zur Pilotierung gebracht.

Am 13. März 2024 stimmte das Europäische Parlament dem Artificial Intelligence Act (EU AI-Act), der gesetzlichen Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union, zu (KI-Verordnung). Die hessische Polizei beteiligt sich aktiv an einer entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um die Auswirkungen der KI-Verordnung auf die polizeilichen KI-Systeme kontinuierlich zu analysieren und gemeinsam Maßnahmen für einen rechtskonformen Betrieb von KI-Systemen abzuleiten. Innerhalb der hessischen Polizei wurde zudem eine entsprechende Community-of-Practice (CoP KI) gegründet, um notwendige Aktivitäten, die durch das Inkrafttreten der Verordnung erforderlich werden, übergreifend zu koordinieren.

Die Landesregierung hat einem Muster-Regelungsentwurf zum Umgang mit Systemen der generativen Künstlichen Intelligenz in der hessischen Landesverwaltung beschlossen. Dieser hält fest, dass die Nutzung frei verfügbarer generativer KI-Anwendungen gemäß den jeweils gültigen Regelungen des Unionsrechts (insb. DSGVO, KI-VO) sowie des Bundes- und Landesrechts zulässig sein muss. Auch hier beteiligt sich die hessische Polizei innerhalb des Ressorts an einer Umsetzung eines entsprechenden Regelungsentwurfes, der zu Beginn des Jahres 2025 pilotiert werden soll.

Im Jahr 2024 wurde der Bürgerservice Onlinewache optimiert. Der im Jahr 2023 auf eine neue Plattform migrierte Service wurde mittlerweile als EfA-Leistung in das Programm Polizei 20/20 integriert und wird von 12 Polizeien anderer Länder gemeinsam betrieben. Die hohen Nutzerzahlen zeigen, dass sich die zentrale Onlinewache zu einer wichtigen polizeilichen Plattform entwickelt hat.

Im Jahr 2024 wurde der Zugang zur Onlinewache von der spezifisch hessischen Einstiegsseite auf die zentrale Einstiegsseite des Onlinewachen-Portals im Bund umgestellt. Dies führte zur Reduzierung fehlgeleiteter Vorgänge, die zuvor aufwendig durch die hessische Sachbearbeitung an das zuständige Land weitergeleitet werden mussten.

Wie im Vorjahr ist auch im Jahr 2025 die fachliche sowie technische Weiterentwicklung der Onlinewache vorgesehen, um den Bürgerservice und die Effizienz der polizeilichen Sachbearbeitung weiter zu verbessern. Neben neuen Formularen, einer Massendatenschnittstelle zur direkten Anbindung von Handelsketten sowie der Entgegennahme von Videodaten befindet sich auch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Strafanträgen in der Prüfung. Übergreifendes Ziel ist die weitere Entlastung im Bereich der Sachbearbeitung und die Etablierung medienbruchfreier Abläufe, die besonders im Kontext der vorgesehenen Einführung der EAS von steigender Bedeutung sind.

Umsetzungsprojekt Landesreferenzmodell Fördermittel (LRM Fördermittel) und Online-Antragsmanagement im LRM-Fördermittel

Ziel des Projekts ist es, ein medienbruchfreies standardisiertes SAP-Fachverfahren zur Fördermittelbearbeitung einzuführen. Hierfür sollen zur Fördermittelbearbeitung eingegangene Anträge erfasst, bearbeitet und mit einem Förderbescheid und der späteren Verwendungsnachweisprüfung abgeschlossen werden. Mit der Bearbeitung erfolgt gleichzeitig die bilanzbuchhalterische Erfassung und automatisierte Auszahlung sowie eine revisionssichere Dokumentation und Ablage.

Dazu wurde eine aktualisierte Staffelplanung für die Einführung einer einheitlichen Fördermittelbearbeitung (2023-2026) mit den Ressorts abgestimmt und am 19.06.2023 vom Kabinettsausschuss für Staatsmodernisierung und Digitalisierung (KASMOD) gebilligt.

Während der Projektlaufzeit wurde in folgenden Dienststellen eine Anbindung an das LRM Fördermittel erfolgreich abgeschlossen:

  • Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mit 26 Förderprogrammen
  • Ministerium für Digitalisierung und Innovation mit 8 Förderprogrammen
  • Staatskanzlei mit 32 Förderprogrammen
  • Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz mit 1 Förderprogramm
  • Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen mit 26 Förderprogrammen
  • Ministerium der Finanzen mit 2 Förderprogrammen
  • Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit 114 Förderprogrammen
  • Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales mit 31 Förderprogrammen
  • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat mit 205 Förderprogrammen
  • Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur mit 170 Förderprogrammen
  • Regierungspräsidium Kassel mit 9 Förderprogrammen für das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Regierungspräsidium Gießen mit 11 Förderprogrammen für das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Regierungspräsidium Darmstadt mit 34 Förderprogrammen für das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Weiterhin wurde im Jahr 2024 die aus der Landtagswahl 2023 resultierenden Reorganisationen umgesetzt. Für das 1. Halbjahr 2025 ist vorgesehen, sukzessiv weitere Förderprogramme an das LRM Fördermittel anzubinden. 

Darüber hinaus wurde ein bürgerfreundliches Online-Antragsmanagement implementiert, das ermöglicht, sämtliche Förderleistungen auch digital zu beantragen. Antragstellende können auf diese Weise alle erforderlichen Informationen zum jeweiligen Förderantrag ohne Papieraufwand und ohne persönlichen Behördengang über ein Online-Formular direkt an die zuständige Behörde übermitteln.

Neben der Verbesserung des Bürgerservice ergeben sich zahlreiche Vorteile für die Vorgangsbearbeitung der Anträge in den Dienststellen: Die Antragsdaten werden automatisiert in das LRM-Fördermittelmanagement übertragen, sodass eine manuelle Erfassung entfällt. Durch die Validierung der eingegebenen Informationen kann bereits im Online-Antragsprozess eine Vorprüfung der Fördervoraussetzungen erfolgen. Hierdurch verringert sich die Anzahl späterer Rückfragen deutlich. Zudem entfällt das Scannen von Antragsdokumenten als buchungsbegründende Nachweise vollständig.

Die Online-Antragskomponente wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. So besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der zuständigen Dienststelle über das Nutzerkonto BundID (für natürliche Personen) oder das MUK (Mein-Unternehmenskonto für juristische Personen) zu authentifizieren. Außerdem wurde ein barrierefreies und datenschutzkonformes Captcha eingebunden, welches vor allem Angriffe auf den Webverkehr des jeweiligen Onlineantrages und das Einschleusen von sog. Schadsoftware durch Hacker verhindern soll. Darüber hinaus werden fortlaufend Verbesserungen in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit umgesetzt, etwa durch die Anbindung eines Postleitzahlen-Registers und die Möglichkeit, Fehler oder Barrieren im Online-Formular direkt an das Projektteam zu melden. Die Optimierung der Navigation über die Tastatur und die Einführung einer Zwischenspeicherfunktion ermöglichen den Antragstellenden, ihren Antrag zu speichern und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Seit Projektbeginn wurden 125 Leistungen erfolgreich an das Online-Antragsmanagement angebunden sein. Weitere Leistungen sind in Planung.

Cybersicherheit

Die Landesregierung hat durch Kabinettbeschluss im September 2023 die Hessische Cybersicherheitsstrategie (CSS) verabschiedet, in der unter Beteiligung und Verantwortung aller Akteure aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft der Schutz der modernen Informationsgesellschaft vor digitalen Attacken ganzheitlich betrachtet und ein Rahmen zum Ausbau von Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit entwickelt wurde.

Im Dezember 2024 wurde dem Kabinett in enger Zusammenarbeit mit den Ressorts der erste Controlling-Bericht der CSS vorgelegt, der den Fortschritt der in der CSS festgelegten Maßnahmen dokumentiert. Seit Veröffentlichung der CSS wurden zahlreiche Einzelmaßnahmen in die Umsetzung gebracht oder als Daueraufgabe wahrgenommen. 

Bei der Digitalisierung der Landesverwaltung muss die Berücksichtigung der Informationssicherheit integraler Bestandteil sein. Zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung ist für die einzelnen Dienststellen nach dem Hessischen Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung (Hessisches IT-Sicherheitsgesetz – HITSiG) ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einzurichten. Die Aktivitäten zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der Landesverwaltung werden unter der Leitung des Chief Information Security Officer (CISO) in einem zentralen Informationssicherheitsmanagement gebündelt und koordiniert. Grundlage für das ISMS bildet die Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung (ILL). Sie verpflichtet die Landesverwaltung unter anderem zur Erstellung und Fortschreibung von Informationssicherheitskonzepten nach den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für jeglichen IT-Einsatz und zur Einrichtung der Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für alle Dienststellen. Die ILL befindet sich momentan in der Evaluation.

Zur Abstimmung von Maßnahmen zwischen den Ressorts und zur Vorbereitung von Entscheidungen der Digitalisierungsgremien tagt regelmäßig der Arbeitskreis Informationssicherheit unter Leitung des HMdI.

Im Berichtszeitraum lag der Fokus des Hessen Cyber Competence Center (Hessen3C) weiterhin auf der Bearbeitung und Verhinderung von Cybersicherheitsvorfällen, der Umsetzung von operativen Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Verbesserung des Cybersicherheitsniveaus und dem Ausbau bestehender Kompetenzbereiche.

Darüber hinaus lag ein weiterer Schwerpunkt auf der Umsetzung des HITSiG (Hessisches IT-Sicherheitsgesetz).

Die Gefährdungslage im Cyber- und Informationsraum ist unverändert angespannt. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte auch in Deutschland u. a. zu vielfachen politisch motivierten Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Angriffen, Datenleaks und Verunstaltungen von Webseiten (sog. „Web-Defacements“). Im Bereich der Cyberkriminalität sind weiterhin Ransomware-Angriffe die größte Bedrohung für Behörden und Unternehmen in Hessen. Mithilfe von Phishing-Mails, gestohlenen Zugangsdaten oder durch Ausnutzen systemseitiger Schwachstellen gelang es Angreifern immer wieder, in Netzwerke einzudringen und immense wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Eine besondere Herausforderung im Bereich Cyber-Crime bleibt die Aufteilung der Angriffsschritte in viele Arbeitspakete, die von verschiedenen Akteuren erbracht werden (cybercrime as a service, Underground-Marktplätze). Dies erhöht die Gesamtzahl der Akteure und erschwert die Feststellung der Verantwortlichen. Es ist davon auszugehen, dass die öffentliche Verwaltung und Kritische Infrastrukturen weiterhin Angriffsziele für viele staatliche Cyberakteure darstellen.

Diese angespannte Bedrohungslage spiegelt sich in einer weiterhin sehr hohen Anzahl von Anfragen nach Sicherheitsberatungen und Sensibilisierungsveranstaltungen in Folge konkreter IT-Sicherheitsvorfälle wider. Im Betrachtungszeitraum hat das Hessen3C insgesamt 1.553 Sachverhalte zu Sicherheitsvorfällen bearbeitet.

Der Schwerpunkt präventiver Aktivitäten lag im Berichtszeitraum in der Veröffentlichung von Warnmitteilungen zu kritischen Sicherheitslücken, die sowohl intern als auch auf hessenWARN publiziert wurden. Weiterhin betreibt Hessen3C einen digitalen Warn- und Informationsdienst, um die Landes- und Kommunalverwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Betreiber von Kritischer Infrastruktur (KRITIS) anlassbezogen vor Sicherheitslücken und Cyberangriffen warnen zu können.

Deutlich ausgebaut wurde der Bereich Cyber-Intelligence, welcher Informationen über Bedrohungslagen sammelt, verdichtet und bewertet. Dazu gehört auch die Überwachung gezielter Bereiche im Darknet auf Hinweise zu nicht gemeldeten Ransomware-Fällen und die Erlangung operativer Hinweise. Diese Kompetenz des Hessen3C wird bei besonderen polizeilichen Lagen oder hinsichtlich neuer Modi Operandi von allen Sicherheitsbehörden genutzt, zum Beispiel auch im Zusammenhang von Sportgroßereignissen oder Wahlen.

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) hat das „Aktionsprogramm Kommunale Cybersicherheit“ (AKC) aufgelegt. Ziel des Programms ist die Unterstützung der 442 Kommunen bei ihrer originären Aufgabe „Stärkung der Cyberresilienz und Datensicherheit“. Operativer Partner ist dabei der kommunale IT-Dienstleister ekom21/KGRZ. Das AKC, das gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden konzipiert wurde, bietet in den zentralen Handlungsfeldern „Sichere Kommunalnetze“, „Kommunales Notfallmanagement“ und „Awareness Personal“ modulare Unterstützungsformate an, die von den Kommunen kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Der Start des AKC erfolgte am 30. November 2024.

Die Erfolgsmodule „Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit (KDLZ-CS)“ sowie „Hessisches Cyberabwehrausbildungszentraum (HECAAZ)“ sind Bestandteil des AKC.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024

  • haben 325 Städte und Gemeinden das Angebot KDLZ-CS genutzt;
  • haben 63 Städte und Gemeinden aufgrund des KDLZ-CS fortgeschrittene Maßnahmen in ihrer IT-Infrastruktur bzw. Organisation zur Verbesserung ihrer Cyberresilienz durchgeführt;
  • haben 18 der 21 Landkreise das Angebot KDLZ-CS genutzt;
  • haben fünf Landkreise fortgeschrittene Maßnahmen in ihrer IT-Infrastruktur bzw. Organisation zur Verbesserung ihrer Cyberresilienz durchgeführt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024

  • haben 441 Kommunen ihre Teilnahme am HECAAZ erklärt;
  • wurden 57 Schulungsveranstaltungen hessenweit zur Erstellung eines Betriebsfortführungsmanagements durchgeführt;
  • haben 433 leitende Mitarbeiter aus 255 Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) an diesen Schulungsveranstaltungen teilgenommen.

Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union (EU) wurde entwickelt, um die Netz- und Informationssysteme innerhalb der EU widerstandsfähiger gegenüber Cyberbedrohungen zu machen. Sie betrifft dabei Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie digitale Dienste und erfordert sowohl technische als auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. In Deutschland sind neben staatlichen Einrichtungen rund 30.000 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren betroffen. Die Umsetzung der 
NIS-2-Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch den Bund aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz für die Wirtschaft.

Die Landesregierung hatte im Dezember 2024 einen gemeinsamen Runderlass zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für die Landesverwaltung beschlossen. Dieser ist am 24. Dezember 2024 in Kraft getreten. Er beinhaltet Melde- und Handlungspflichten für die Landesverwaltung und definiert den CISO als zuständige Stelle

Ferner bringt sich das Land Hessen aktiv in einer Reihe von Gremien und Plattformen auf Bundes- und Bund-Länder-Ebene ein, um das Thema Cybersicherheit strategisch mitzugestalten. Hierzu zählen u. a. der Vorsitz der Länderarbeitsgruppe Cybersicherheit der Innenministerkonferenz und die Mitgliedschaft im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat (NCSR) der Bundesregierung.

Mit der Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ wird seit August 2020 die Forschungslandschaft im Bereich Cybersicherheit im Land Hessen gefördert. Ziel dieser Zuwendungen ist die wissenschaftliche Erforschung von Fragen der Cybersicherheit im Kontext der öffentlichen Verwaltung in Hessen. Bisher konnten insgesamt 16 Forschungsprojekte gefördert werden.

Im neusten Forschungsprojekt „Automotive Security. HECA - Härtung von Einsatzfahrzeugen zum Schutz gegen Cyberangriffe“, das sich derzeit in der Umsetzungsphase befindet, werden neue Ansätze zur Härtung moderner Einsatzfahrzeuge gegen Cyberangriffe untersucht. Ziel ist die Identifikation von Schwachstellen und die Entwicklung von Konzepten, die etwa durch IT-Forensik und Penetration-Testing weiterentwickelt werden. Durch die Zusammenarbeit mit der Polizei (insbesondere HLKA und Hessisches Polizeipräsidium für Technik (HPT)) werden Anwendungsfälle einbezogen, um die Forschung an die praktischen Anforderungen anzulehnen. Die noch zu erwartenden Ergebnisse könnten neue Potenziale für den Schutz vernetzter Fahrzeuge aufzeigen und künftige Entwicklungen prägen.

Die vierte Staffel der „Ringvorlesung Cybersicherheit“ hat vom 7. November bis 12. Dezember 2024 stattgefunden und erneut gezeigt, wie groß das Interesse an dem wichtigen Zukunftsthema „Cybersicherheit“ ist. Insgesamt nahmen knapp 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltungsreihe teil, die als Live-Stream übertragen wurde. Sechs renommierte Professorinnen und Professoren hessischer Hochschulen gaben Einblicke in ihre Fachgebiete und präsentierten Ergebnisse, u. a. aus den vom HMdI geförderten Forschungsprojekten.

Personalwesen

Seit 2020 etabliert das Finanzressort moderne Arbeitswelten als „Multi-Space“-Konzept in Neubauten und seit 2022 als „Desk-Sharing-Plus“-Konzept in Bestandsliegenschaften. In beiden Konzepten ermöglichen verschiedene Raumtypen und Arbeitszonen allen Beschäftigten ein tätigkeitsbasiertes Arbeiten. Je nach aktueller Tätigkeit kann die dafür passgenau gestaltete Umgebung aufgesucht werden. Ein modern und flexibel ausgestattetes Arbeitsumfeld zeichnet dieses zukunftsgerichtete Bürokonzept maßgeblich aus. Neben einer hochwertigen und tätigkeitsunterstützenden Möblierung steht den Beschäftigten zudem eine fortschrittliche technische Ausstattung auf neustem Stand zur Verfügung. Die flexible Arbeitsplatznutzung wird beispielsweise durch die Vorhaltung von flächendeckendem WLAN und ein Raumbuchungsprogramm optimal unterstützt.

Ein wesentliches strategisches Ziel ist es, Unterbringungsbedarfe stets nachhaltig und flächeneffizient abzubilden. Konkret werden in allen Unterbringungsprojekten des Geschäftsbereichs Arbeitsplätze und Arbeitsmöglichkeiten für nur noch 70 Prozent der Beschäftigten ausgestaltet. Ermöglicht wird dies durch die Einführung von Desk-Sharing, welches die tradierte personalisierte Zuordnung einzelner Arbeitsplätze durch ein wesentlich flexibleres und zeitgemäßeres System ersetzt. Je nach Bedarf und Tätigkeit können die Mitarbeitenden somit ihren Arbeitsplatz oder ihre Arbeitsmöglichkeit individuell und hierarchieunabhängig wählen. Das Desk-Sharing-Prinzip gestattet es uns, weniger Material-, Strom- und Heizkosten zu verursachen und steht damit beispielgebend für ein nachhaltiges und zukunftssicherndes Verwaltungshandeln. Mit der Umsetzung der modernen Arbeitswelten haben wir eine langfristige Entwicklung in Gang gesetzt, die wir in den kommenden Jahren weiter vorantreiben wollen. Perspektivisch sollen möglichst sämtliche Beschäftigte unserer Verwaltung von den maßgeblichen Vorteilen moderner Bürokonzepte profitieren können.

Die zahlreichen bereits realisierten Projekte im Zuständigkeitsbereich des HMdF (z. B. Finanzämter Fulda, Nidda, Wiesbaden, Gelnhausen, Frankfurt am Main, Kassel sowie die Zentrale des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen) sowie eine Vielzahl weiterer Projekte, die in den nächsten Jahren realisiert werden, demonstrieren anschaulich die Praxistauglichkeit der dargestellten Konzepte. 

Verschiedenes

Das Nachhaltigkeitsengagement von Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung wandelt sich immer mehr von einem „Nice-to-have“ und vorwiegend freiwilligen Maßnahmen hin zu einem absoluten „Must have“. Diese Entwicklung wird nicht nur durch den Grundsatz der Nachhaltigkeit vorangetrieben, der bereits 2018 durch einen Volksentscheid als Staatsziel in der Hessischen Verfassung verankert wurde, sondern auch durch neue gesetzliche Vorgaben.

So wurde Anfang 2023 die treibhausgasneutrale Organisation der Hessischen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 im neuen Hessischen Klimagesetz verankert. Dieses Ziel verfolgt das Land Hessen bereits seit 2008.

Die Finanzverwaltung hat bereits seit 2019 das Umweltmanagementsystem EMAS in den Finanzämtern Eschwege-Witzenhausen und Korbach-Frankenberg sowie in der Niederlassung Nord des LBIH implementiert. Die systematische Verbesserung der Umweltauswirkungen ist ein zentraler Bestandteil unseres Handelns. Ein neuer Meilenstein wurde 2022 erreicht, als das Hessische Finanzministerium den Umweltmanagementprozess erfolgreich durchlief und als erstes Ministerium in Hessen EMAS-validiert wurde. Die Einführung von EMAS wird kontinuierlich ausgeweitet: Im Jahr 2024 starteten zwei weitere strategisch wichtige Dienststellen der Finanzverwaltung den Prozess zur Einführung von EMAS: die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) und das Studienzentrum in Rotenburg an der Fulda.

Zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit und Transparenz wird jährlich eine extern validierte Umwelterklärung veröffentlicht. Diese zeigt Fortschritte und Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung auf und erfüllt die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Steuerzahlern hinsichtlich nachhaltigen Verwaltungshandelns.

Durch ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement und die Einführung eines Umweltmanagementsystems wie EMAS können wichtige Impulse für eine nachhaltige Zukunft gesetzt werden.

Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hat neue digitale Daten und Methoden erprobt, die unter dem Begriff Experimentelle Statistik zusammengefasst werden. Dies umfasste Datenquellen und Vorgehensweisen, die bislang noch nicht in der regulären Statistikerstellung verwendet wurden. Das HSL nutzte hierzu wissenschaftlich evaluierte und bewährte Methoden. Der Mehrwert dieser Methoden für die Statistikerstellung wurde in Machbarkeitsuntersuchungen ermittelt.

Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchungen werden in den Experimentellen Statistiken präsentiert. Anhand dieser Untersuchungen konnten für die amtliche Statistik neue Daten und Methoden identifiziert werden, um künftig schneller aktuelle Daten bereitstellen zu können. Gleichzeitig bieten die erfolgreich geprüften neuen Methoden und Daten die Möglichkeit, dass Auskunftspflichtige zukünftig weniger belastet werden. Ziel war es, bestehende Statistiken zu verbessern und neue Datenquellen zu erschließen. Bei erfolgreicher Implementierung in den Statistikerstellungsprozess profitieren alle Datennutzerinnen und Datennutzer.

Das HSL arbeitete bei diesen Projekten national und international mit anderen Statistischen Ämtern zusammen. Die Projekte wurden in Teilen durch die Digitalstrategie Hessen, den Statistischen Verbund Deutschlands und Eurostat, das Europäische Statistikamt, finanziert.

Das am Weitesten fortgeschrittene Vorhaben zielt darauf ab, öffentlich zugängliche Daten im Internet für die Statistikerstellung nutzen zu können.

Die Einsatzmöglichkeiten von öffentlich zugänglichen Daten aus Internetportalen in der amtlichen Statistik wurden am Beispiel der Beherbergungsstatistik und der Bautätigkeitsstatistik ermittelt. Hier stand die Verknüpfung der Daten von Portalen mit den Daten der amtlichen Statistik sowie die Erstellung von Prognosen im Fokus. Im Idealfall müssen Merkmale künftig nicht mehr über die Auskunftspflichtigen erfragt werden.

Die Anwendung für die Beherbergungsstatistik wurde zur Jahresmitte 2024 implementiert und steht allen Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für die Nutzung im regulären Statistikerstellungsprozess zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgte über eine technische Plattform, um öffentlich zugängliche Portaldaten nutzen und auf aufwändige Onlinerecherchen verzichten zu können. Über die gleiche Plattform wurde eine weitere Anwendung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt, welche die Suche, Recherche und deren Verknüpfung mit den Daten der Amtlichen Statistik aus dem Handelsregister automatisiert. Weitere Anwendungen sind zur Bereitstellung ab Mitte 2025 in Vorbereitung. Denn viele Daten, die für die amtlichen Unternehmensstatistiken aufwendig erhoben werden, sind bereits auf Internetseiten von Betrieben und Unternehmen vorhanden und öffentlich zugänglich. Bevor diese Daten genutzt werden können, müssen sie erst gefunden und den Daten der amtlichen Statistik korrekt zugeordnet werden. Sobald die Internetseite eines Unternehmens bekannt ist, kann diese zum Beispiel auf E-Commerce-Aktivitäten hin untersucht werden. Für weitere Nutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Branchen-Klassifikation, wird mit der Schaffung der technischen Plattform erstmals die Grundlage geschaffen. Manuelle Recherchen im Internet wären bisher zu aufwändig gewesen. Technischer Partner des HSL in Hessen ist die HZD.

Einen weiteren Ansatz im Bereich der Statistikmodernisierung bildet die fernerkundliche Erfassung von Ernteerträgen. In diesem Innovationsprojekt werden öffentlich zugängliche Satellitendaten und maschinelle Lernverfahren genutzt, um flächendeckend Ernteerträge von Feldfrüchten zu erfassen. Dadurch kann die Regionalisierung der Erntestatistik bei einer abnehmenden Zahl von Berichterstattenden nicht nur gewährleistet, sondern auch noch feiner als auf die bisherige Kreisebene gegliedert werden. Ein weiterer Vorteil des Ansatzes besteht darin die Schätzungen der Berichterstattenden durch ein objektives und automatisiertes Verfahren zu ergänzen. In einer ersten Projektphase wurde das Verfahren im HSL entwickelt und weitgehend automatisiert. In der Folge wurden sehr vielversprechende Ergebnisse für die Berichtsjahre 2022 und 2023 an sieben freiwillig am Projekt teilnehmende Länder ausgeliefert. Aufgrund der überzeugenden Resultate beschlossen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, das Projekt unter der Leitung des HSL für drei weitere Jahre zu finanzieren. Ziel dieser im Mai 2024 gestarteten Projektphase ist es, den Ansatz weiterzuentwickeln und auf die gesamte Bundesfläche auszuweiten sowie perspektivisch in die operative Statistikproduktion zu überführen. Die Auslieferung der modellierten Ernteerträge für das Berichtsjahr 2024 an die Statistischen Ämter erfolgte im November 2024. Das Projekt zeigt damit auf, wie der Herausforderung des demographischen Wandels mit dem Einsatz neuer Technologien in der Verwaltung begegnet werden kann.