Europawahl 2019

Vom 23. bis 26. Mai 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament gewählt. In Deutschland war der Wahltag am Sonntag, den 26. Mai 2019.

Was genau wird bei der Europawahl gewählt?

Mit ihrer Stimme entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Bürgerinnen und Bürger legen mit ihrer Stimme fest, wer im Europaparlament sitzt.

Ob Großbritannien an der Wahl teilnimmt, ist unklar. Weil der Termin für den Brexit bis spätestens zum 31. Oktober verschoben worden ist, bereitet die britische Regierung die Teilnahme an der Europawahl vor. Wenn bis zum 22. Mai das Austrittsabkommen aus der EU verabschiedet worden ist, soll die Teilnahme aber kurzfristig abgesagt werden.

Zurzeit hat das Europäische Parlament 751 Sitze. Falls Großbritannien aus der EU ausscheidet, wird die Zahl der Sitze auf 705 gesenkt. Deutschland entsendet als bevölkerungsreichster EU-Staat mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier in das Europäische Parlament. Die hessischen Interessen werden derzeit von sieben Abgeordneten vertreten.

Welche Aufgaben und Rechte hat das Europäische Parlament?

Das Parlament ist dafür zuständig, die EU-Rechtsvorschriften zu erlassen. Das geschieht im Zusammenspiel mit dem Europäischen Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten vertreten sind. Genauso bestimmen das Europäische Parlament und der Rat den jährlichen Haushaltsplan der EU. Eine ebenfalls wichtige Aufgabe des Europaparlaments ist es, die Organe der EU, insbesondere die Tätigkeit der EU-Kommission zu kontrollieren. Die EU-Kommission ist als Exekutive sozusagen die Regierung der EU. Sie setzt die Gesetzgebung, für die EU-Rat und Parlament zuständig sind, um. Außerdem wählt das Europäische-Parlament den Kommissionspräsidenten, das wichtigste Amt der EU.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Auf dem Wahlzettel kreuzt er die Partei beziehungsweise politische Vereinigung seiner Wahl an. Die Parteien haben Listen aufgestellt, die die Reihenfolge ihrer Kandidaten festlegen. Je mehr Stimmen eine Partei auf sich vereint, desto mehr ihrer Kandidaten darf sie in das Europäische Parlament entsenden. Das nennt man Verhältniswahlrecht. Es gibt in Deutschland keine Sperrklausel beziehungsweise Prozenthürde für kleine Parteien. Sofern ihr Stimmenverhältnis hoch genug ist, können auch kleine Parteien Vertreter nach Straßburg, dem offiziellen Sitz des Europäischen Parlamentes, schicken.

Bereits zum zweiten Mal gehen die großen Parteien mit Spitzenkandidaten ins Rennen. Diese Politiker werden als Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten präsentiert. So sollen die Bürger einen Einfluss auf die Besetzung des wichtigsten Postens innerhalb der EU-Verwaltung nehmen können. Jedoch gibt es keine rechtliche Verpflichtung, dass einer der Spitzenkandidaten EU-Kommissionspräsident werden muss. Bei der Auswahl der Kandidaten für das Spitzenamt soll der Europäische Rat zwar das Wahlergebnis mit seinen Vorschlägen berücksichtigen. Aber gewählt wird der EU-Kommissionspräsident vom Europäischen Parlament.

Wer darf wählen?

Jeder Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt, darf seine Stimme abgeben. In Deutschland ist man ab einem Alter von 18 Jahren wahlberechtigt. In einigen anderen EU-Staaten liegt das Wahlalter bereits bei 16 oder 17 Jahren. Man muss seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Staat einen Wohnsitz haben. In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnort in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen wollen. Deutsche, die im EU-Ausland leben, können entweder per Briefwahl in Deutschland wählen oder an ihrem Wohnsitz im EU-Ausland. Weitere Informationen im Internet auf „Der BundeswahlleiterÖffnet sich in einem neuen Fenster".

In der gesamten Europäischen Union sind etwa 400 Millionen Menschen wahlberechtigt, in der Bundesrepublik Deutschland 63,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger. 4,77 Millionen Wahlberechtigte entfallen davon auf Hessen. Das Wahlrecht ist jeweils national geregelt.

Warum sollte man wählen?

Nur wer wählt, kann mitbestimmen. Das Europäische Parlament vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, die künftigen Themen und führenden Köpfe in den EU-Institutionen mitzubestimmen. Auf europäischer Ebene werden viele Entscheidungen getroffen, die die Bürger konkret betreffen. Mit einer hohen Wahlbeteiligung wird das Europäische Parlament, und damit das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, in der Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen Rat gestärkt. Ein gelebtes Europa ist auch ein demokratisches Europa, das freie Wahlen überhaupt erst ermöglicht.

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