Der Hessische Ministerpräsident gratuliert!

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert zu Ehe-, Alters-, Dienst- und Arbeitsjubiläen mit einer Glückwunschurkunde. Diese sind Zeichen der Würdigung der hessischen Bürgerinnen und Bürger.

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Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Hessischen Ministerpräsidenten

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag werden von der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt. Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100. und jedem weiteren Geburtstag werden die Urkunden von der Hessischen Staatskanzlei ausgestellt und an die Wohnsitzgemeinde versandt.

Für die Aushändigung der Urkunden ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständig. Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Ehrung von Dienst- und Arbeitsjubiläen durch den Hessischen Ministerpräsidenten

In der freien Wirtschaft

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in privaten Unternehmen in Form einer Glückwunschurkunde, wenn diese 40, 50 oder 60 Jahre ununterbrochen im gleichen Unternehmen im Land Hessen tätig waren.

Hierfür ist von der Unternehmensleitung oder dem Betriebsrat ein Antragsformular (untenstehend als Download) auszufüllen und an die Stadt oder Gemeinde zu übermitteln, in der das Unternehmen ansässig ist. Diese leitet den Antrag - spätestens sechs Wochen vor dem Jubiläumstermin - an die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1 in 65183 Wiesbaden, weiter.

In diesem Verfahren ist zu beachten, dass die Glückwunschurkunden maximal drei Monate im Nachhinein ausgestellt werden können und kein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht.

Im öffentlichen Dienst

Beamtinnen und Beamte, Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter in Behörden in Hessen, die 50 oder 60 Jahre Dienstzeit vollendet haben, erhalten eine Glückwunschurkunde mit der Unterschrift des Hessischen Ministerpräsidenten. Diese Regelung gilt auch für Ehrenbeamtinnen und -beamte wie zum Beispiel ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Die Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten ist von der Dienststelle des oder der zu Ehrenden auf dem Dienstweg bei der Hessischen Staatskanzlei formlos unter Nachweis der Dienstzeit zu beantragen.

Die Urkunden zum 25. und 40. Dienstjubiläum tragen die Unterschrift des zuständigen (Ober-)Bürgermeisters bzw. der zuständigen (Ober-)Bürgermeisterin.

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