Hessische Medaille für Zivilcourage

Staatliche Anerkennung von Rettungstaten

Die Hessische Rettungsmedaille wurde 1953 vom damaligen Ministerpräsidenten Georg August Zinn gestiftet. Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vorschlagen.

Staatliche Anerkennung von Rettungstaten

Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:

Hessische Rettungsmedaille

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er dafür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.

Öffentliche Belobigung

Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, kann eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde erfolgen.

Verfahren zur Staatlichen Anerkennung von Rettungstaten

Eine Anregung zur staatlichen Anerkennung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1 in 65183 Wiesbaden erfolgen. Diese Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten. Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.

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