Den Hessischen Verdienstorden gibt es in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt.
Der Hessische Ministerpräsident Dr. Walter Wallmann hat den Hessischen Verdienstorden 1989 gestiftet. 1998 hat Ministerpräsident Hans Eichel mit dem Hessischen Verdienstorden am Bande ergänzend eine zweite, niedrigere Ordensstufe eingeführt.
Verfahren zum Hessischen Verdienstorden
Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen ihren Wohnsitz in Hessen haben.
“Selbstanregungen“ sind nicht möglich; wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Eine Anregung kann formlos an die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1 in 65183 Wiesbaden erfolgen.
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname und Familienname
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Land Hessen und das Allgemeinwohl
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag zur Stellungnahme an den zuständigen Landrat oder die zuständige Landrätin oder den zuständigen Oberbürgermeister oder die zuständige Oberbürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.