Eine Hand steckt einen Brief in eine Wahlurne, im Hintergrund ist die EU-Flagge zu sehen.

darf wählen?

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten durften ihre Stimme abgeben. In der gesamten Europäischen Union waren dies etwa 350 Millionen Menschen, auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen hiervon mehr als 66 Millionen. In Hessen durften ca. 4,5 Millionen Personen die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen.

Bei der Europawahl am 09.06.2024 durften in Deutschland erstmals Personen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen, während in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten das Mindestalter bei 18 Jahren liegt.

Sie als Wählende mussten seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Mitgliedstaat einen Wohnsitz haben. In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger einer anderen Nationalität mussten sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnort in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen wollen. Das Wahlrecht ist jeweils national geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auf „Die BundeswahlleiterinÖffnet sich in einem neuen Fenster".

 

Schlagworte zum Thema