Alle Wahlberechtigten, die in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland gelistet sind, haben postalisch eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Mit dieser hatten die Personen die Möglichkeit, per Briefwahl vorab oder am Tag der Wahl in einem spezifischen Wahllokal zu wählen.
Alle Wahlberechtigten hatten eine Stimme. Auf dem Wahlzettel wurde die Partei beziehungsweise politische Vereinigung der Wahl angekreuzt. Die Parteien haben Listen erstellt, die die Reihenfolge ihrer Kandidatinnen und Kandidaten festlegen. Je mehr Stimmen eine Partei auf sich vereint, desto mehr Personen werden als Abgeordnete in das Europäische Parlament entsendet (Verhältniswahlrecht). In Deutschland gibt es keine Sperrklausel/Prozenthürde für kleine Parteien, die zur Europawahl antreten.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, im Ausland wohnen und an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollten, konnten Sie alle wichtigen Informationen auf der Homepage der BundeswahlleiterinÖffnet sich in einem neuen Fenster finden.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, in Hessen gemeldet sind und an der Europawahl teilnehmen wollten, konnten Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Stimme in Deutschland oder für Ihr Heimatland abgeben möchten. Eine doppelte Stimmabgabe war nicht zulässig. Für die Teilnahme an der Wahl an Ihrem hessischen Wohnsitz musste sichergestellt werden, dass Sie im jeweiligen Wählerverzeichnis gelistet sind. Alle wichtigen Informationen konnten Sie auf dem Verwaltungsportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster finden.
Wenn Sie für Ihr Heimatland an der Europawahl teilnehmen wollten, galt das jeweilige nationale Wahlrecht. Informieren konnte man sich hierzu beim jeweils zuständigen Konsulat. Eine Auflistung der für Hessen zuständigen Konsulate der EU-Mitgliedstaaten finden Sie nachstehend.