04/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie gewohnt, erhalten Sie heute unseren Newsletter mit vielen Neuigkeiten aus Wiesbaden, Brüssel und Berlin. 

Der Juni war ein echter Durchbruch in Sachen Entbürokratisierung. Erst gestern hat die Landesregierung ein umfangreiches erstes Bürokratieabbau-Paket beschlossen. Das Gesetzespaket enthält nicht nur Vereinfachungen in 90 Gesetzen und Verordnungen (insgesamt werden 120 Einzelvorschriften geändert oder abgeschafft), sondern erstmals gibt sich die Landesregierung auch Ziele und Grundsätze der Regulierung. Darin verpflichtet sie sich nicht nur auf einen kontinuierlichen Abbaupfad von Vorschriften, sondern eben auch auf Vorgaben, wie ein Kulturwandel in den Verwaltungen erreicht werden kann. So gibt es eine Beweislastumkehr für Berichts- und Dokumentationspflichten. Der Staat muss schon bei der Schaffung von entsprechenden Vorschriften substantiiert darlegen, warum er die Daten überhaupt abfragt. In Genehmigungsverfahren soll künftig eine Orientierung am Regelfall maßgeblich sein und Stichproben sollen Regelkontrollen ersetzen. Schwellenwerte und Bagatellgrenzen als Eintrittspunkte für eine Regulierung – relevant zum Beispiel beim Vergaberecht – sollen deutlich angehoben und in ermessensleitenden Ausführungsbestimmungen soll die Eigenverantwortung des Bearbeiters zugunsten unternehmens- und bürgerfreundlicher Entscheidungen gestärkt werden.

Aber auch auf europäischer und Bundesebene gab es wichtige Weichenstellungen. Die EU-Kommission hat ein Omnibus-Paket für die Verteidigungsindustrie vorgelegt und am 25. Juni 2025 ihren umstrittenen Entwurf der Green-Claim-Richtline zurückgenommen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben mit der Bundesregierung das Thema Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen für große Infrastrukturmaßnahmen auf die Tagesordnung gesetzt. Kurzum: Es war ein guter Monat für die Entbürokratisierung.

Apropos Bundesregierung: Am 11. Juli steht das steuerliche Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – auch als Wachstumsbooster bekannt – zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die kürzlich erreichte Einigung über die Finanzierung dieses Paketes zwischen Bund und Ländern schafft nicht nur Planungssicherheit – insbesondere für die Kommunen – sondern unterstreicht auch die neue Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Profitieren werden alle davon. Denn nicht nur, dass damit wichtige Wachstumsimpulse für unsere Wirtschaft gesetzt werden. Es wird auch der Weg frei gemacht, um wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur zu tätigen.

Wie immer an dieser Stelle, lade Sie herzlich ein: Beteiligen Sie sich an den Debatten. Nutzen Sie zum Beispiel unseren Bürokratie-Melder, wenn Sie konkrete Vorschläge haben und tragen Sie zu einem lebendigen europäischen Leben in Hessen, Berlin oder Brüssel bei. 

Ihr

Manfred Pentz

Hessischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung

Manfred Pentz Hessischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung

Aktuelles aus dem Bundesrat

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission nimmt Bezug auf den Bericht von Mario Draghi aus dem Jahr 2024. Draghi, ehemaliger EZB- und italienischer Ministerpräsident, wies in seinem Bericht auf die Belastungen und die Befolgungskosten hin, die durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, „CSRD“) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, „CSDDD“) entstehen. Angesichts der erklärten Absicht der Kommission, den Berichts- und Meldeaufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, schlägt diese vor, bestimmte Elemente der Richtlinien zu vereinfachen und zu straffen. Der Richtlinienvorschlag sieht u. a. folgende Maßnahmen vor: Die Verringerung der Zahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, durch die Begrenzung auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Verringerung der Trickle-Down-Effekte (Übertragung von Verpflichtungen) auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) durch Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Bundesrat beschloss mit den hessischen Stimmen eine Stellungnahme. In dieser begrüßt er zwar die Zielsetzung der Kommission, gleichzeitig seien aber weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich. Zu diesem TOP hielt Minister Manfred Pentz eine Rede. Zum Video Öffnet sich in einem neuen Fenster

Blick in den Plenarsaal des Bundesrats, Minister Manfred Pentz hält eine Rede

Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll zentrale Bestandteile der im Koalitionsvertrag geplanten Unternehmenssteuerreform umsetzen. Durch gezielte Investitionsanreize und flächendeckende Entlastungen sollen das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören degressive Abschreibungen für Investitionen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027. Hinzu kommen die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 sowie eine stärkere steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen und erleichterte Abschreibung von Elektrofahrzeugen. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage um 2 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro ausgeweitet werden. Der Bundesrat beschloss mit den hessischen Stimmen eine Stellungnahme, in der er auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen verweist. Inzwischen haben sich Bund und Länder geeinigt. Zunächst wird der Bund die Steuerausfälle der Kommunen befristet bis 2029 vollständig übernehmen. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 11.07.2025 mit dem Gesetz befassen und entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt. 

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Minister Pentz empfängt den Botschafter der Republik Armenien in Berlin

Treffpunkt Berlin

Antrittsbesuch des Botschafters der Republik Armenien

Die Pflege von diplomatischen Netzwerken gehört zu den Aufgaben des Ministers für Bundesangelegenheiten. Im Juni empfing Minister Pentz den Botschafter der Republik Armenien S.E. Viktor Yengibaryan.

Terminvorschau

Der nächste Newsletter erscheint am 5. August 2025.

Kontakt

Verantwortlich: René Brosius, Pressesprecher des Hessischen Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund

Katja Braun

Redaktion

Hessische Landesvertretung Berlin

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