Ihre Haupttätigkeit bestand in der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und Verwaltungsvorschriften, wobei man die Abstimmungen im Bundesrat - wie heute auch - meistens zuvor untereinander vereinbarte. Zugleich hatten die Bevollmächtigten - und auch hier gilt heute noch Ähnliches - das „Recht auf Anwesenheit und Gehör“ im Reichstag, in dem sie für die Rechte ihres Landes eintreten konnten.
Der Kontakt mit der Reichsregierung ermöglichte den Gesandten, bereits im Vorfeld politischer Entscheidungen relevante Informationen in die Heimat zu übermitteln.