Eine Gruppe von Menschen steht um eine EU-Flagge auf einer Wiese, das Foto ist aus der Vogelperspektive aufgenommen

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)

Ziel

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values; CERV) ist das EU-Programm zum Schutz und zur Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union sowie zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung offener, demokratischer, gleichberechtigter und inklusiver Gesellschaften. So werden im Rahmen von CERV beispielsweise Projekte aus den Bereichen Städtepartnerschaften, Antidiskriminierung, Gewaltprävention, Datenschutz oder Kinderrechte unterstützt. 

Struktur

Das Programm gliedert sich in vier Aktionsbereiche (Strands).

Ziel ist der Schutz und Förderung der Rechte und die Sensibilisierung für die Rechte, indem Organisationen der Zivilgesellschaft, die diese Rechte auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, finanziell unterstützt werden. Hierdurch sollen auch die Werte der Union und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit verstärkt geschützt und gefördert werden und zum Aufbau einer demokratischeren Union, zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Verwaltung beigetragen werden.

  • Förderung der Gleichstellung und Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung aus Gründen u.a. des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
  • Unterstützung von Strategien z. B. zur Bekämpfung von Rassismus und zur Förderung von Frauenrechten, zur Förderung des Diskriminierungsverbots und seiner durchgängigen Berücksichtigung, zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und jeglicher Form der Intoleranz sowohl online als auch offline, zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten und von Rechten von Menschen mit Behinderungen,
  • Schutz und Förderung der Unionsbürgerschaftsrechte und des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten.

  • Unterstützung von Projekten, mit denen an prägende Momente in der neueren und neuesten europäischen Geschichte erinnert werden soll, und Projekten, mit denen die Unionsbürger für ihre gemeinsame Geschichte und Kultur, ihr gemeinsames Kulturerbe und ihre gemeinsamen Werte sensibilisiert werden sollen. Ziel ist die Verbesserung des Informationsstands über die Union, ihre Anfänge, ihren Zweck, ihre Vielfalt und ihre Errungenschaften sowie die Bedeutung von gegenseitigem Verständnis und gegenseitiger Toleranz.
  • Förderung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und der repräsentativen Verbände am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben der Union und ihres Beitrags dazu.
  • Förderung des Austauschs zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder, insbesondere durch Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke. Hierdurch soll das Bewusstsein für den Reichtum und die Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union und deren Bedeutung für eine gemeinsame Zukunft gefördert werden.

  • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen.
  • Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer von häuslicher Gewalt innerhalb der Familie oder in engen Beziehungen oder aufgrund von solcher Gewalt zu Waisen gewordener Kinder.

Förderarten

Projektkosten- und Betriebskostenzuschüsse zu u. a. Städtepartnerschaften, Schulungen, internationalen Treffen und Seminaren.

Teilnehmende Länder

  • 27 Mitgliedstaaten der EU
  • Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien
  • Die Teilnahme weiterer Länder wird derzeit verhandelt.

Antrags- und Teilnahmeberechtigte

Öffentliche und private Einrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die gemeinnützig tätig sind und eine eigene Rechtspersönlichkeit innehaben.

Förderbare Maßnahmen im kommunalen Bereich

Grenzübergreifende Bürgerbegegnungen und Vernetzungsprojekte im Rahmen kommunaler Partnerschaften im Aktionsbereich 3
Geschichts- und Erinnerungsprojekte

Budget

Es steht ein Budget in Höhe von ca. 1,44 Mrd. Euro zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L156 vom 5. Mai 2021, S. 1 ff.