Ziel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist, die ländlichen Räume in Hessen als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume zu erhalten und zu stärken. Im Fokus stehen die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutz sowie die Verbesserung der Lebensverhältnisse auf dem Land.
Für den ELER stehen in Hessen in der aktuellen Förderperiode 2023-2027 357 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung, die durch zusätzliche 153 Mio. Euro aus nationalen Quellen kofinanziert werden. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 511 Mio. Euro. Es können Projekte aus verschiedenen Bereichen gefördert werden, z.B. Ökolandbau, einzelbetriebliche Förderungen, Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, Dorfentwicklung, land- und forstwirtschaftlicher Wegebau, Breitbandausbau, und Innovationspartnerschaften.
In Hessen ist die ELER-Verwaltungsbehörde beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für die inhaltliche und finanzielle Programmkoordination zuständig. Sie stellt sicher, dass der Einsatz der Fördermittel im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung erfolgt.
In der aktuellen Förderperiode 2023-2027 ist Hessen Teil des nationalen GAP-Strategieplans (GAP: Gemeinsame Agrarpolitik), über den der ELER-Fonds in Deutschland umgesetzt wird.