Schülerwettbewerb

Der sichere Umgang mit den Daten der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern und Lehrkräfte hat für uns höchste Priorität. Die Erhebung und Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt daher nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 der DS-GVO).

1 Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Str. 1, 65183 Wiesbaden (Tel.0611 / 3211-0; poststelle@stk.hessen.de).

2 Ansprechpartner für den Datenschutz

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie über Hessische Staatskanzlei, Datenschutzbeauftragte, Georg-August-Zinn-Str. 1, 65183 Wiesbaden (datenschutz@stk.hessen.de).

3 Der Ablauf des Wettbewerbs

3.1 Veranstalter

Veranstalter ist das Land Hessen, Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Str. 1, 65183 Wiesbaden (Tel.0611 / 32-0; poststelle@stk.hessen.de).

Der Wettbewerb ist als zweistufiger Wettbewerb konzipiert, der in den Schulen beginnt und auf Landesebene fortgeführt und beendet wird.

3.2 Arbeit in den Schulen

Die erste Stufe des Wettbewerbs umfasst die Erstellung der Wettbewerbsbeiträge an den Schulen. Die beauftragte Lehrkraft organisiert den Wettbewerb an der Schule, meldet die Schule an und meldet die Gruppensieger aus Gruppe 1/Gruppe 2. Die Anmeldung erfolgt über das Kontaktformular, das auf der Webseite des Veranstalters abrufbar ist. Die beauftragte Lehrkraft sendet die ausgewählten Wettbewerbsbeiträge zusammen mit der Einwilligungserklärung und der Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen an den Veranstalter. Text- und Medienbeiträge können im Zuge der Onlineanmeldung hochgeladen werden und müssen nicht zusätzlich postalisch eingereicht werden.

3.3 Jurierung auf Landesebene

Die Landesjury bewertet die eingesandten Arbeiten und vergibt die Platzierungen und Preise.

3.4 Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Jugendeuropakonferenz statt.

4 Verarbeitung von Daten der Teilnehmer und Erziehungsberechtigten

4.1 Erhebung und Speicherung

In der ersten Stufe des Wettbewerbs erheben wir keine personenbezogenen Daten. Erstellung und Vorauswahl der Beiträge finden ausschließlich in der Schule statt.

Bei der Anmeldung zum Wettbewerb benötigen und erfragen wir folgende personenbezogene Daten der Schülerin / des Schülers: Vorname, Nachname und Geburtsdatum, Adresse, Klassenstufe, Schule und Schulort. Hierbei handelt es sich um Pflichtangaben, ohne die eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich ist.

Sofern die Teilnehmerin oder der Teilnehmer noch keine 18 Jahre alt ist, erfragen wir den Namen und die Adresse der Eltern, um diese als Erziehungsberechtigte identifizieren zu können.

Wettbewerbsbeiträge, die als Dateien online eingereicht werden, werden für die Jurierung exportiert und auf geschützten externen Datenträgern sowie möglicherweise in einer Cloud für die Jurierung gespeichert. Nach der Wettbewerbsrunde werden alle exportierten Dateien aus Datenträgern und Cloud gelöscht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Staatskanzlei sind zur Vertraulichkeit sowie zum sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.

4.2 Veröffentlichung personenbezogener Daten

Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zunächst nur intern gespeichert. Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer keinen Preis gewinnt, unterbleit eine Veröffentlichung und die Daten werden nach Ende der Wettbewerbsrunde gelöscht. Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen Preis auf Landesebene gewinnt, werden Vor- und Nachname der Preisträgerin oder des Preisträgers sowie ihr oder sein Beitrag auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei veröffentlicht. Auch wird der Beitrag in einschlägigen öffentlichen Netzwerken erscheinen (Facebook, Instagram und Twitter).

Auf Wunsch der Teilnehmerin oder des Teilnehmers wird der Beitrag anonym veröffentlicht oder es wird auf Wunsch der Teilnehmerin oder des Teilnehmers nur der Name der Preisträgerin oder des Preisträgers, nicht aber die Arbeit veröffentlicht.

4.3 Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um den Schülerwettbewerb „Deine Rede für Europa – greife nach den Sternen “ in der unter Nr. 3 beschriebenen Form durchführen sowie die dafür erforderliche Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können. Die Daten werden unter keinen Umständen für kommerzielle Zwecke verwendet.

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn uns dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten erteilt wurde. Einwilligungserklärungen holen wir in aller Regel schriftlich über das Infoblatt für Schülerinnen und Schüler ein. Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz1 Buchst. a DS-GVO (Einwilligung). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies wirkt allerdings nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig.

4.4 Dauer der Datenverarbeitung, Widerrufsmöglichkeit

Die Daten von Teilnehmenden, die keinen Preis gewinnen, werden nach Ablauf der Wettbewerbsrunde gelöscht. Die Regelung des Art. 17 Abs. 3 DS-GVO bleibt hiervon unberührt.

Name, Alter und Schule sowie der jeweilige Beitrag der Preisträgerinnen und Preisträger auf Landesebene bleiben bis zu einem Widerruf durch die Schülerin oder den Schüler bzw. durch die Erziehungsberechtigten auch nach Ende des Wettbewerbs auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei abrufbar.

Die betroffenen Personen können ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen. Detaillierte Informationen zum Widerruf umfasst das Kapitel 10 Widerruf einer Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO.

5 Verarbeitung von Daten der Lehrkräfte

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten der beauftragten Lehrkräfte nur, um den Schülerwettbewerb „Deine Rede für Europa – greife nach den Sternen“ in der unter Nr. 3 beschriebenen Form durchführen zu können. Die Daten werden in keinem Fall für kommerzielle Zwecke verwendet.

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, wie uns eine entsprechende Einwilligungserklärung der beauftragten Lehrkraft vorliegt. Die Daten der beauftragten Lehrkräfte bleiben bis auf Widerruf in der Datenbank des Veranstalters gespeichert und könnten so für einen nächsten Schülerwettbewerb erneut genutzt werden. Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 SatzBuchstabe a DS-GVO (Einwilligung).

6 Fotos auf Veranstaltungen

Auf Preisverleihungen und Veranstaltungen werden üblicherweise Fotos undFilmaufnahmen gemacht. Mitunter werden solche Aufnahmen später im Kontext mit der Preisverleihung veröffentlicht. Teilnehmende, die nicht fotografiert werden möchten oder nicht wollen, dass entsprechende Aufnahmen veröffentlicht werden, sollten dies möglichst früh anzeigen.

Wenn Sie mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen einverstanden sind, nutzen Sie hierfür bitte die Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen im Downloadbereich. Hier gibt es eine Einwilligungserklärung für minderjährige Schülerinnen und Schüler und eine Erklärung für bereits volljährige Schülerinnen und Schüler. Bitte beachten Sie, dass für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren sowohl eine Einwilligungserklärung der Schülerin oder des Schülers selbst als auch eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Möchte eine Schülerin oder ein Schüler ab diesem Alter trotz erteilter Einwilligungserklärung seiner Erziehungsberechtigten nicht, dass von ihr oder ihm Foto- und Filmaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden, wird die Hessische Staatskanzlei diese Entscheidung respektieren. Die jeweiligen Dokumente sind Gegenstand der Anmeldung und sind der beauftragten Lehrkraft ausgefüllt und unterschrieben auszuhändigen.

7 Einholung von Nutzungsrechten

7.1 Nutzungsrechte für Wettbewerbsbeiträge

Gemeinsam mit der datenschutzrechtlichen Einwilligung bitten wir darum, dem Land Hessen das Recht zu übertragen, die eingereichten Wettbewerbsbeiträge zweckgebunden zu nutzen, insbesondere sie zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst sämtliche der unter Nr.3 und 4 beschriebenen Verwendungen, u.a. das Recht, die prämierte Arbeit auf der Webseite des Veranstalters öffentlich zugänglich machen zu dürfen.

Im Falle einer Veröffentlichung wird der Beitrag mit dem Vor- und Nachnamen, Alter, Schule und Schulort der Schülerin/ des Schülers gekennzeichnet, sofern dies nicht erwünscht ist, ohne Namensnennung.

7.2 Beiträge mit Inhalten Dritter

Schülerarbeiten können Inhalte enthalten, die ihrerseits geschützt sind – das können z.B. Texte, Fotos oder Bilder sein, die von anderen Personen stammen. In einem solchen Fall muss, ggf. mit Hilfe der beauftragten Lehrkraft, das Einverständnis des jeweiligen Rechteinhabers eingeholt bzw., wenn dies nicht möglich ist, von einer Verwendung Abstand genommen werden. Das geistige Eigentum anderer verlangt Achtung und Respekt, daher dürfen in den Wettbewerbsbeiträgen Urheberrechte nicht verletzt werden. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge (Bilder, Tonbeiträge, Dateien, Texte, Musik etc.) ist ausschließlich die übermittelnde Person, also die Schülerin, der Schüler oder der Erziehungsberechtigte.

Sofern der Beitrag Ablichtungen von Personen enthält, z.B. auf Fotos oder in einem Video, umfasst die Rechtseinräumung im gleichen Umfang das Recht am eigenen Bild. Bei der Darstellung von Personen dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls in einer Arbeit eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind oder in Tonbeiträgen Dritter vorkommen, müssen die Betreffenden mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die jeweilige Einwilligungserklärung ist den Veranstaltern auf Nachfrage vorzulegen.

8 Anmeldung Minderjähriger

Wenn sich Schülerinnen und Schüler zum Wettbewerb anmelden und in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten übermitteln möchten, ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter / Erziehungsberechtigten erforderlich, sofern die Teilnehmerin oder der Teilnehmer noch keine 18 Jahre alt ist.

Schülerinnen und Schüler, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, können eigenständig die entsprechende Erklärung abgeben.

Häufig verfügen Schülerinnen und Schüler schon früher über die vom Gesetz geforderte „Einwilligungsfähigkeit“. Wenn Kinder 14 oder 15 Jahre alt sind, sollten Erziehungsberechtigte keine Angaben ohne das ausdrückliche Einverständnis ihrer Kinder machen.

9 Weiterführende Informationsangebote

Wir behalten uns vor Mitteilungen an die beauftragten Lehrkräfte zu versenden. Diese Hinweise beinhalten ausschließlich konkrete Hinweise zum Anmelde- und Teilnahmeverfahren sowie zu den jeweiligen Ergebnissen der Wettbewerbsrunde.

10 Widerruf einer Einwilligung nach Art 7 Abs. 3 DSGVO

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn uns der Betroffene zuvor eine Einwilligung erteilt hat. Die Einwilligung kann vom Betroffenen, insbesondere vom Teilnehmenden bzw. seinen Erziehungsberechtigten, jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Das geht am einfachsten durch eine E-Mail mit dem Betreff: „Widerruf der Einwilligung“ an schuelerwettbewerb@stk.hessen.de. Es können auch lediglich Teile der Einwilligung widerrufen werden. Der Teilnehmende kann z.B. verlangen, dass der Beitrag veröffentlichtbleibt, jedoch ohne Nennung des Preisträgers.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft, d.h. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, bleiben vom Widerruf unberührt.

Erfolgt der Widerruf der Einwilligung während einer laufenden Wettbewerbsrunde, bevor der Beitrag veröffentlicht wurde, unterbleibt eine Veröffentlichung und der Beitrag wird gelöscht. Anderenfalls wird der Beitrag nach erfolgtem Widerruf zeitnah von unserer Webseite entfernt und in unserer Datenbank mit einem Sperrvermerk versehen.

11 Information über weitere Betroffenenrechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als sog. Betroffenem weitere datenschutzspezifische Rechte zu, die uns gegenüber geltend machen können.

Sie haben insbesondere das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten sowie die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen (Art 15, 16, 17 DS-GVO). Der Löschungsanspruch kann im Einzelfall eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, insbesondere, wenn die Verarbeitung der Daten zur Ausübung des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art 17 DS-GVO).

Sie haben grundsätzlich das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich darüber hinaus mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden: www.datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.