„Wenn wir heute über die Digitalisierung diskutieren, dann sprechen wir über die Chancen der Zukunft – und das bedeutet vor allem Innovation“, sagte die Hessische Europaministerin Lucia Puttrich in ihrer Einführung in das Thema. Zwar habe man durch die Coronakrise vermehrt digitale Techniken, beispielsweise digitaler Unterricht und Videokonferenzen, angewandt, doch das sei nichts Neues.
Wie wird die Digitalisierung die Gesellschaft verändern? Christiane Canenbley führte aus, dass die Coronakrise gezeigt habe, welches Potenzial die Digitalisierung für die Gesellschaft habe, aber auch wo noch Herausforderungen und Schwierigkeiten liegen, zum Beispiel beim Zugang zu digitaler Technik, der „weißen Flecken“ beim Infrastrukturausbau oder Sicherheitslücken. Die Digitalstrategie der Europäischen Kommission vom 19. Februar 2020 sei genauso relevant wie vor der Krise. Die Coronakrise habe an den Prioritäten der Kommission, der europäische Green Deal und die Digitalisierung, nichts geändert. Beide seien beim Wiederaufbau wichtig.
Als eines der großen Themen der Zukunft im Zusammenhang der Digitalisierung nannte Frau Canenbley den Netzausbau. Hier gehe es um die Abdeckung der Fläche und um Geschwindigkeit. Sie verwies auf die Toolbox der Kommission für die Sicherheit von 5G-Netzen. Es gehe nicht um ein spezifisches Land oder Unternehmen, sondern um die Festlegung eindeutiger Kriterien für Sicherheitsanforderungen, auf deren Basis die Mitgliedstaaten entscheiden müssten. Für die Zukunft nannte Frau Canenbley drei Prioritäten in der EU-Digitalpolitik: Die Festlegung eines Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz (KI), die Schaffung einer europäischen Datenwirtschaft und die Verabschiedung eines Gesetzes über digitale Dienste, den sogenannten„Digital Services Act" (DSA).
Im Bereich KI sprach sich Canenbley für einen risikobasierten Ansatz aus. Für Anwendungen mit hohem Risiko müssten EU-Anforderungen formuliert werden, führte Canenbley weiter aus. Hier sei die Kommission derzeit im Austausch mit Interessensgruppen. Aus ihrer Sicht müsse jedoch die Kontrolle nicht zwangsläufig durch eine neue EU-Agentur gewährleistet werden. Mit Blick auf Techniken der Gesichtserkennung wies Canenbley auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin, die bereits einen Rechtsrahmen festlege. Die DSGVO müsse nun auf den Austausch von Industriedaten ausgedehnt werden, für die sie bisher nicht gelte. Die Kommission führe dazu gerade eine Konsultation durch, betonte Canenbley. Hier zeichne sich ab, dass ein sektorspezifischer Ansatz sinnvoll ist. Mit Blick auf den „Digital Services Act“ führte Canenbley aus, dass es um die Festlegung klarer Regeln für die Verantwortlichkeit gehe. Derzeit gefährdeten nationale Regelungen zunehmend den Binnenmarkt, was zu einem Flickenteppich führe. Hier wolle die Kommission ansetzen und Lücken im EU-Recht schließen. Es gehe aber nicht darum, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr umfassend zu reformieren.
DasVideozur Veranstaltung kannüber dieseLinks abgerufen werden:
DeutschÖffnet sich in einem neuen Fenster
EnglishÖffnet sich in einem neuen Fenster