Die EU-Kommission will mit ihrem Richtlinienvorschlag vom 23. Februar 2022 in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankern. Der Vorschlag sieht für in der Europäischen Union tätige Unternehmen ab einer gewissen Größe unter anderem Sorgfaltspflichten, inklusive umfassender Berichtspflichten, sowie eine zivilrechtliche Haftung und Sanktionen für Unternehmen und ihre Geschäftsführer vor.
Stabile Lieferketten sichern
Europastaatssekretär Uwe Becker hob die Bedeutung stabiler Lieferketten, die besonders in Zeiten der Ukrainekrise ihre wichtige Stellung in der Weltwirtschaft zeigen, hervor. Er plädierte für eine europäische Lösung, da es zu keiner Fragmentierung des Binnenmarktes kommen dürfe. Anschließend verdeutlichte Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags, die Sicht der Unternehmen auf die aktuell geltende und angekündigte zukünftige Rechtslage und forderte praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Lösungen, um die Zielsetzungen der Kommission zu erreichen. Dr. Susanne Knöfel aus der Generaldirektion für Justiz und Verbraucher, verteidigte den Vorschlag der Kommission. Da sich die bisherigen freiwilligen Regelungen nicht bewährt hätten, seien verpflichtende Regelungen notwendig. Es gehe auch darum, strategische Verantwortung auf die Leitungsebene der Unternehmen zu übertragen, Rechtsdurchsetzung und Unterstützungsmaßnahmen bei der konkreten Umsetzung.