Laut der Kabinettschefin erfülle die neue Verordnung zwei wesentliche Zielsetzungen: das Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich Medien sicherzustellen sowie Medienfreiheit und Medienpluralismus in der Union zu stärken.
Dabei räumte Renate Nikolay ein, dass die Europäische Kommission mit dem Vorschlag Neuland betrete. Er sei aber durch Konsultationen und eine gute Analysebasis sehr gut vorbereitet worden.
Sie erklärte weiter, dass es im Bereich der Medienfreiheit und dem Medienpluralismus in der Union besorgniserregende Tendenzen gäbe, die sich nicht nur auf vereinzelte Mitgliedstaaten beschränkten, lobte aber, dass das deutsche Mediensystem sehr gut funktioniere und hier kein Handlungsbedarf bestehe.