Podiumsdiskussion der Veranstaltung "Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Zukunft der Europäischen Menschenrechtskonvention"

Die Reform des GEAS und die Zukunft der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gilt seit dem 12. Juni 2026. Die Umsetzung in der Praxis, die Notwendigkeit weiterer Reformen und die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) standen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Zukunft der Europäischen Menschenrechtskonvention“ am 14. Juli 2026.

Der hessische Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck machte deutlich, dass Migration ein zentrales Zukunftsthema für Europa und für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie sei. Die GEAS-Reform sei ein Meilenstein. Die politischen Diskussionen über den besten Weg bei diesem vielschichtigen Thema müssten aber weitergehen, damit individueller Schutz gewährleistet und gleichzeitig politische Handlungsfähigkeit erhalten bleiben könne.

In der von Dr. Thomas Gutschker (Frankfurter Allgemeine Zeitung) moderierten Diskussion führte Prof. Dr. Angelika Nußberger (Universität Köln), ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), zur Frage der Vereinbarkeit der GEAS-Reform mit den Garantien der EMRK aus, dass entscheidend sei, wie die neuen Verfahren nun in der Praxis konkret umgesetzt und wie entsprechende Einrichtungen konkret ausgestaltet würden, insbesondere falls dort Kinder untergebracht werden.

Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hob in der Diskussion hervor, dass Modelle unter Einbeziehung sicherer Drittstaaten auch ein psychologisches Signal nach außen und einen notwendigen Baustein einer wirksamen Asyl- und Migrationspolitik darstellen. Wer kein Recht auf Aufenthalt habe, müsse zurückkehren. Dies sei das Gebot der Konsequenz des Rechtsstaats.

Prof. Dr. Daniel Thym (Universität Konstanz), Leiter des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA), wies darauf hin, dass man sich derzeit in einer Phase mit niedrigen Asylantragszahlen befinde und abzuwarten sei, ob die neuen Verfahrensregelungen in der Praxis tatsächlich funktionierten, insbesondere ob die neuen Verfahren an den Außengrenzen innerhalb der vorgesehenen kurzen Fristen durchgeführt werden können.

Im Hinblick auf politische Forderungen nach weiteren Reformen – konkret nach Einführung eines Rechts auf Zurückweisung bei instrumentalisierter Migration – erläuterte MdEP Lena Düpont, Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, die Hintergründe für diese Forderung aus der EVP. Sie verwies darauf, dass Akteure an der Ostgrenze der EU ein „Schleuserbusiness“ in die EU hinein betrieben, welches insbesondere von den baltischen Staaten als Teil hybrider Kriegsführung gegen die EU gesehen werde, und dass dieses Phänomen bisher zu wenig Beachtung im rechtlichen Kodex der EU gefunden habe.

Die beim EGMR aktuell anhängigen Verfahren, die die Frage nach einem solchen Recht auf Zurückweisung betreffen, sind aus Sicht von Prof. Dr. Angelika Nußberger, auch nach der politischen Erklärung von Chișinău der Mitglieder des Europarates vom 15. Mai 2026, für den EGMR höchst schwierig zu entscheiden. Die politische Erklärung selbst, die den EGMR auffordert, bei seinen migrationsbezogenen Urteilen stärker die Staateninteressen zu gewichten, hielt Prof. Dr. Angelika Nußberger in ihrer finalen Form aber durchaus für ausgewogen und diplomatisch gelungen.

Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte hierzu, dass er sich mitunter ein stärkeres Verständnis der Rechtsprechung für den erheblichen politischen Handlungsdruck wünsche, damit politische Gestaltungsmöglichkeiten erhalten blieben. Zugleich sprach er sich uneingeschränkt für eine starke und unabhängige Justiz aus, die für ihn auch ein wesentlicher Garant von Rechtssicherheit sei.