Die Normprüfungskommission besteht heute aus einem von der Staatskanzlei berufenen Vorsitzenden sowie aus Abteilungsleitern der Ressorts Innen, Finanzen, Wirtschaft und einer weiteren Abteilungsleiterin oder einem weiteren Abteilungsleiter aus einem anderen Ministerium, die jährlich wechseln. Am 18.12.1991 hat die Arbeitsgruppe, die bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, mit ihrer Arbeit begonnen. Ihre Aufgabe bestand zunächst aus der Überprüfung von Fach-und Förderrichtlinien, im Jahr 1999 wurde dieser Auftrag auf den gesamten Normenbestand des Landes ausgedehnt.
Meilensteine im Bürokratie-Abbau
Einer der wichtigsten Erfolge: Im Jahr 2001 konnte der Normenbestand des Landes aufgrund der Überprüfung durch die Normprüfungskommission um 39 % der Verwaltungsvorschriften und 15 % der Rechtsverordnungen reduziert werden. Um den Normgeber dazu zu zwingen, sich in regelmäßigen Abständen wieder mit der Notwendigkeit einer Rechtsvorschrift auseinanderzusetzen, wurde im Jahr 2002 die Befristung von Normen eingeführt. Diese liegt derzeit bei sieben Jahren; es gibt allerdings Ausnahmen für die Normen, an deren Fortbestand kein Zweifel bestehen kann, z.B. Verfassungsnormen, Staatsverträge und solche, die zum Grundkanon des originären Landesrechts gehören, z. B. das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Polizeigesetz (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung), die Gemeindeordnung und die Bauordnung.
Aufgrund der Befristung sind die Fachministerien gehalten, ihre Normen 18 Monate vor Ablauf zu evaluieren. Im Interesse der Normanwender und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger soll damit der Normenbestand des Landes überschaubar und aktuell gehalten werden.
Institutionalisierung lohnt sich
Die Erkenntnis, dass es sich lohnt, Normprüfungsstellen zu institutionalisieren hat sich in der Bundesregierung durch die Schaffung eines Normenkontrollrats und auch in anderen Bundesländern durchgesetzt.