Die Mitglieder des Kulturcafé Gambach e. V. stehen vor ihrem Café, verbunden durch einen roten Faden, den sie in den Händen halten.

Land fördert Projekte für Zusammenhalt und das Miteinander

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen aus Hessens ländlichen Räumen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellerinnen und Antragsteller können 1.000 Euro bis 7.500 Euro für Projekte und damit verbundene Prozesse beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.

Das Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern.  Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:

  1. Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z.B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes, Fachberatung und -gutachten, Beratung zur Erstellung von Nutzungsvereinbarungen.
  2. Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Platzes oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
  3. Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge. 

Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).

Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen können Sie der Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“Öffnet sich in einem neuen Fenster der Hessischen Staatskanzlei und dem Merkblatt zu den Förderkriterien und ZielenÖffnet sich in einem neuen Fenster entnehmen.

Gebietskulisse der Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei

Hier geht es zum digitalen Antragsformular

Rückblick 2018 bis 2024

STARKES DORF - Wir machen mit!

Einen Überblick über bewilligte Projekte der Förderperioden 2018 bis 2024 finden Sie auf unserer Hessen-Karte.

Rückblick 2021 bis 2024

Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich

Die Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe“ wurden in die Richtlinie integriert und damit verstetigt.

Kontaktdaten

Team "STARKES DORF+"

Referat V 5-2 - Gleichwertige Lebensverhältnisse

Abteilung V - Politische Schwerpunkte und Standortpolitik

Hessische Staatskanzlei 
Referat V 5-2 - Gleichwertige Lebensverhältnisse
Georg-August-Zinn-Str. 1 
65183 Wiesbaden 

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