„Wer Judenhass bekämpfen will, muss ihn klar benennen. Die international anerkannte und von vielen Staaten übernommene IHRA Definition bietet seit 2016 eine wichtige Orientierung zur Einordnung antisemitischer Erscheinungsformen. In ihrer erweiterten Fassung bezieht sie seit langem auch den israelbezogenen Antisemitismus ein. Für die Stichwortgeber des israelbezogenen Judenhasses ist sie daher seit jeher ein Angriffsziel von Umdeutungen, Uminterpretationen und Versuchen der Delegitimierung. Seit den barbarischen Angriffen der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel und dem auch bei uns in Deutschland tsunamiartigen Anwachsen des Antisemitismus, gerät die IHRA-Definition immer mehr zum Angriffsziel des israelbezogenen Antisemitismus. Deshalb warne ich vor einem Aufweichen der IHRA-Definition, denn wir dürfen dem Antisemitismus keine Hintertüren öffnen“, erklärte heute der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus, Uwe Becker.
„Viele die IHRA kritisieren, wollen einfach keine Schranken für das Ausleben ihres Israelhasses. Manche zeigen dies direkt, andere nutzen Umweg-Definitionen, um ihrer ungezügelten Israelkritik weiter nachgehen zu können. Beide landen jedoch beim israelbezogenen Antisemitismus, und diesen müssen wir aktiv bekämpfen. So ist die als Gegenentwurf geschaffene „Jerusalem-Declaration“ in meinen Augen keine Antwort auf den Antisemitismus, sondern eine Blaupause für israelbezogenen Antisemitismus. Denn selbst die inzwischen endlich als antisemitisch demaskierte Forderung nach einem freien Palästina „from the river to the sea“ oder auch maßlose und unverhältnismäßige Formen der Kritik an Israel werden von der Jerusalem-Declaration verteidigt. Wer derartigen Pamphleten das Wort redet, öffnet dem Antisemitismus die Hintertüren in die Salons unserer Gesellschaft. Und dies darf es nicht geben“, so der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker abschließend.