„Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts (v. 20.05.2026, Az. 13 L 3120/25) zur vorläufigen Einstufung des Vereins ‚Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost‘ ist ein wichtiges Signal an alle antisemitischen Hetzer in unserem Land. Denn der Verein ist keine Stimme des Friedens, sondern eine Stimme des Hasses, die auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft wird. Und dieser Beschluss unterstreicht dies sehr klar und deutlich. Fast täglich verbreitet der Verein gerade auch über soziale Medien Hass und Hetze gegen Israel und diffamiert jüdische Institutionen wie die Jüdische Allgemeine oder auch den Zentralrat der Juden in Deutschland. Der Verein kooperiert mit linksextremistischen und islamistischen Netzwerken und auch Gruppen, die den Terror der Hamas verherrlichen. Der wohlklingende Name des Vereins ist für den deutschen Ableger dieser international operierenden Bewegung nicht mehr als ein Deckmantel, unter dem gegen die Völkerverständigung Propaganda betrieben und gegen Jüdische Institutionen in Deutschland gehetzt wird. Niemand sollte sich vom Namen des Vereins in die Irre führen lassen. Es ist unerträglich, dass solche antisemitische Hetze auch noch als gemeinnützig in Deutschland betrieben werden kann. Und wer in dieser Weise gegen die Völkerverständigung hetzt und Gewaltaufrufe unterstützt, gehört verboten. Und daher erneuere ich nach dieser Gerichtsentscheidung auch meine Aufforderung an den der Bund, der diesen Verein so schnell wie möglich verbieten sollte“ erklärte heute der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker.
Lesedauer:1 Minute
Kontakt
Uwe Becker
Antisemitismusbeauftragter