In Hessen existieren zahlreiche Programme und Projekte zur Unterstützung der Sportvereine. Diese haben das Ziel, mehr körperliche Bewegung, Zusammengehörigkeit und Ehrenamt in den Lebensalltag einzubauen. Das Land unterstützt viele dieser Projekte, um ein breiteres, vielfältigeres und besser aufeinander abgestimmtes Angebot in Hessen sicherzustellen. Europaminister Manfred Pentz hat heute zwei Vereinen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg Bescheide aus dem Programm Sportland Hessen überreicht: Der Schützenverein 1966 Lengfeld e.V. erhielt 5.500 Euro für die Sanierung seines Vereinsheims. Der Schützenverein 1957 Hergershausen e.V. erhielt 10.000 Euro für die Erneuerung der Zieleinrichtung des vereinseigenen Luftdruckstandes.
Minister Manfred Pentz nutzte die Gelegenheit, sich bei den Vereinen für die geleistete Arbeit zu bedanken. „Sich ehrenamtlich zu engagieren ist nicht selbstverständlich. Es kostet viel Zeit, Energie und nicht selten muss man sich erst mal in die Themen reinfuchsen. Sie haben sich davon nicht abschrecken lassen, sondern haben sich organisiert und begeistern mit Ihrem Engagement viele Menschen. Die Schützenvereine stehen oft unter dem Verdacht, Gewalt zu verherrlichen und Schusswaffen zu verharmlosen. Das ist natürlich völliger Quatsch. Der Schützensport ist eine ernstzunehmende und begeisternde Sportart und ist zu Recht eine der beliebtesten Vereinssportarten in unserem Land.“
„Der Sport fördert nicht nur die Geschicklichkeit und die Vermittlung des technischen Wissens um die Sportgeräte, sondern auch gesellschaftliches Engagement. Sich zu organisieren, Strukturen aufzubauen und diese zu erhalten, sich an Wettbewerben zu beteiligen und sich oftmals lange auf diese vorzubereiten, erfordert mehr als nur ein vorübergehendes Interesse. Dazu muss man sich einer Sache ganz verschreiben. Man muss sich mit anderen Sportfreunden abstimmen und manchmal nach einer Niederlage für einander da sein. All das erfordert auch eine Heimat des Vereins, einen Ort, an dem man sich treffen kann. Mit dem Programm Sportland Hessen unterstützen wir genau das“, erklärte Manfred Pentz.
GEMA-Befreiung
Der Minister nahm nochmals zu der letzten Woche bekannt gemachten GEMA-Befreiung Stellung: „Die Förderung des Ehrenamts ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Bei der GEMA-Befreiung war es für uns wichtig, eine unbürokratische Lösung zu finden, die möglichst viele Formen des ehrenamtlichen Engagements erfasst. Für die Befreiung von den GEMA-Gebühren ist es deshalb nicht notwendig, ein gemeinnütziger Verein zu sein. Wir fördern das Ehrenamt unabhängig von seiner Organisationsform.“
Der Minister ergänzte: „Doch wir mussten eine formale Trennung zwischen ehrenamtlichen Veranstaltungen und Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter vornehmen. Wir wollen kein Ehrenamt von der Befreiung der GEMA-Gebühren ausschließen. Viele der Eintrittsgelder sind im Grunde anlassbezogene Spenden an den Verein. Ich bin mir sicher, dass die Vereinsmitglieder und Vereine neue Wege finden, diese Spenden ohne zeitlichen Kontext zu den Veranstaltungen zu akquirieren und dadurch gleichzeitig von den GEMA-Befreiung zu profitieren.“
Zur Verbändelösung sagte Manfred Pentz: „Beide heute geförderte Vereine sind gute Beispiele für die Verbändelösung. Dadurch, dass sie Mitglieder im Landessportbund sind und dieser bereits einen eigenen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat, würde sich für die Vereine nichts ändern. Von ihren Abführungen an den Landessportbund zahlt dieser jährlich eine hohe Summe an die GEMA und auf diesem Weg können die Vereine bestimmte Veranstaltungen durchführen. Das fanden wir für die rund 1.400 Vereine und etwa 2,2 Millionen Mitglieder die im Landessportbund organisiert sind, aber auch für alle anderen Vereine mit ähnlicher Ausgangssituation, nicht gerecht und haben deshalb den Verbänden vorschlagen, dass die Landesregierung ihre jährlichen GEMA Zahlungen in Form einer Förderung erstattet. Damit werden hohe Summen bei den Verbänden für andere Maßnahmen verfügbar. Der Landessportbund zum Beispiel hat uns zugesagt, diese Gelder in die Vereinsförderung zu investieren. Die GEMA-Befreiung kommt deshalb auch bei diesen Vereinen an und zwar in Form zusätzlicher Maßnahmen zur Vereinsförderung.“
Die geförderten Vereine:
Mit 10.000 Euro wurde der SV Hergershausen e.V. gefördert. Er ist ein seit 1957 bestehender Schützenverein. Auf vereinseigenen Anlagen kann mit allen Luftdruckwaffen und allen Feuerwaffen geschossen werden. Seit 2000 residiert der Verein in einem neuen Vereinsheim. Im Keller des Gebäudes befinden sich 14 Luftdruckstände, wovon der Verein 10 erneuern möchte. Der Verein hat momentan 94 Mitglieder, davon sind 8 Jugendliche. Regelmäßig nehmen die Schützen an Rundenwettkämpfen teil. Die Jugendlichen messen sich bei Ranglistenturnieren.
Der Verein plant die Erneuerung der Zieleinrichtungen seines Luftdruckstandes im Keller des Vereinsheims. Die bislang seit 2001 genutzten Seilzuganlagen weisen immer öfter Defekte auf, die kaum noch reparabel sind. Dazu kommt, dass Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind. Die Luftdruckanlage wird von Vereinsmitgliedern regelmäßig genutzt, in der Vergangenheit auch für Kreis- und Gaumeisterschaften. Da aber die Anlage zunehmend sehr fehleranfällig geworden ist, können damit nur noch vereinsinterne Wettkämpfe und Rundenwettkämpfe ausgetragen werden. Es sollen daher 10 vorhandene motorische Seilzuganlagen gegen 10 elektronische Zieleinrichtungen getauscht werden. Dazu sollen 10 Ständer für das Auflageschießen aufgebaut werden. Zudem muss die Schützenstandbeleuchtung erneuert werden, da sonst die vorgeschriebene Helligkeit nicht erreicht wird. Der Verein plant, 30 Leuchtstoffröhren gegen 30 hochwertige LED-Röhren auszutauschen. Die Gesamtinvestition beträgt 39.950 Euro. Ein Großteil der Finanzierung kommt aus Eigenmitteln und Spenden.
Der Schützenverein 1966 Lengfeld e.V. wurde mit 5.500 Euro gefördert. Er ist mit rund 200 Mitgliedern einer der größten Schützenvereine im Bezirk Dieburg. Das Schützenhaus befindet sich unterhalb der Otzberg Schule. Der Verein bietet neben Luftdruck/Kleinkaliber/Großkaliber auch das Bogenschießen an. Eine relativ neue Disziplin ist das Böller-Schießen. Zu den Erfolgen des Vereins gehören u.a. mehrfache Siege bei den Hessischen Meisterschaften sowie den Bezirksmeisterschaften. Der Vereinsrekord beim Rundenwettkampf liegt bei 396 Ringen mit dem Luftgewehr.
Der Verein beantragte eine Landeszuwendung für eine Fenstersanierung im Vereinsheim, da die Fenster alt und durchlässig geworden sind. Zudem möchte der Verein mit der Umsetzung dieser Maßnahme künftig Heizkosten sparen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 20.483,24 Euro. Hinzu kommen Eigenleistungen in Höhe von 1.380,00 Euro.
Förderprogramm Sportland Hessen:
Die Zuwendung stammt aus dem Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“. Dieses zählt heute zu den „Klassikern“ der hessischen Sportförderung. Das seit 2007 bestehende Förderprogramm wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und passgenau auf die Bedürfnisse der Sportvereine zugeschnitten. Gefördert werden die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von Sportstätten, aber auch Neubauten. Das Programm zielt insbesondere darauf ab, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breitensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den sportartspezifischen Erfordernissen an eine zeitgerechte Sportstätte sowie an Sicherheitserfordernisse wie beispielsweise den Brandschutz anzupassen. Zuwendungsempfänger können Vereine mit einer Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen, Sportfachverbände und kommunale Träger sein. Die Förderquote für Maßnahmen des Programms liegt bei bis zu 30 %. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 50.000 Euro. Sofern ein besonderes Landesinteresse vorliegt (z.B. für Sportstätten des Leistungssports), kann eine höhere Förderung gewährt werden.