Die Entlastung des Ehrenamts ist ein Herzensprojekt der Hessischen Landesregierung. Seit 2025 wird das Engagement von vielen 100.000 Ehrenamtlichen durch die Befreiung von GEMA-Gebühren unterstützt. So haben Vereine Zeit und Mittel für das was zählt – gemeinsame Aktivitäten!
Zusammen jubeln – mit dem hessischen GEMA-Pakt
Heute beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft. Eine perfekte Gelegenheit, gemeinsam mit den Teams mitzufiebern und den Spielern die Daumen zu drücken. Besonders gut geht das, wenn man bei Public Viewing-Events zusammenkommt, wie sie auch Vereine auf die Beine stellen.
Da bei Liveübertragungen urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben werden, ist für Veranstalter eine vorherige Anmeldung bei der GEMA nötig.
Um das Turnier auch im Rahmen von Vereinsaktivitäten live mitverfolgen können, haben ehrenamtliche Organisationen in Hessen die Möglichkeit, einzelne eintrittsfreie Public Viewing-Events bis maximal 500 m² über den bestehenden Pauschalvertrag des Landes mit der GEMA lizenzieren zu lassen.
Vereinsaktivitäten im Blick
Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz begrüßt diesen Schritt: „Gerade große Sportereignisse zeigen, wie wichtig Gemeinschaft und Zusammenhalt für unsere Gesellschaft sind. Mit der GEMA-Befreiung sorgen wir dafür, dass Vereine ihre Zeit und ihre Mittel für das einsetzen können, was wirklich zählt: Menschen zusammenzubringen. Jetzt können ehrenamtlich getragene Public Viewing-Veranstaltungen in Hessen auch während der Fußball-Weltmeisterschaft unkompliziert und kostenfrei lizenziert werden. Das zeigt: unsere Entlastung des Ehrenamts wirkt. So schaffen wir weiterhin beste Voraussetzungen für gemeinsame Erlebnisse, die das Miteinander vor Ort stärken und den Vereinsgeist lebendig halten.“
Sie sind schon im WM-Fieber?
Am Stand von #deinehrenamt auf dem Hessentag in Fulda geben wir WM-Spielpläne mit Infos zur GEMA-Befreiung aus. Schauen Sie dort also gerne vorbei!
Und hessenweit werden wir die Pläne an den Ausgabestellen der Ehrenamts-Card verteilen.
Hintergrund
Im Rahmen des 11+1 Programms der Hessischen Landesregierung wurde zum 1. Januar 2025 der sogenannte GEMA-Pakt eingeführt. Dabei sind ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Organisationen in Hessen berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu vier Musikveranstaltungen (ohne Eintritt, auf max. 500 m² Veranstaltungsfläche) durchzuführen.