Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung

Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Europaministerin Lucia Puttrich: „Die ESM-Reform wird die Eurozone weiter stabilisieren.“

Der Bundesrat hat sich heute mit der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) befasst. Zur Erinnerung: Der ESM wurde am 27. September 2012 als völkerrechtliche Organisation von Mitgliedstaaten der Eurozone gegründet. Seine Hauptaufgabe besteht darin, überschuldete Mitgliedstaaten durch Kredite und Bürgschaften zu unterstützen. Der auch als „Euro-Rettungsschirm“ bezeichnete ESM knüpft seine Unterstützung regelmäßig an Reformbedingungen. Der ESM verfügt über ein Stammkapital von nahezu 705 Milliarden Euro. Deutschland hat einen Anteil von etwa 27 Prozent. Es kann gemäß des ESM-Vertrags mit Risiken von bis zu 190 Milliarden Euro belastet werden. Die aktuelle Reform des ESM hat das Ziel, künftig passgenauere Instrumente zur Krisenbekämpfung bereit zu halten.

Europaministerin Lucia Puttrich betonte heute im Bundesrat die Erfolge des ESM bei der Bewältigung der Haushalts- und Finanzkrise: „Der ESM ist ein Kind der Krise. Er wurde geschaffen, um in Not geratene Euroländer zu unterstützen und damit den Euro zu stabilisieren. Er war immer Sicherheitsnetz und Reformtreiber zugleich. Damit hat er maßgeblich zur Überwindung der Finanz- und Staatsschuldenkrise beigetragen und an diesem Konzept werden wir auch bei der aktuellen Reform festhalten.“

„Mehrkosten in den Gesundheitssystemen finanzieren“

„Seit der Gründung des ESM haben sich die Herausforderungen verändert. Wir haben mit der Covid19-Pandemie eine noch nie dagewesene wirtschaftliche und finanzielle Herausforderung. Wenn die Pandemie abklingt, müssen die wirtschaftliche Erholung und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssektors zentrale Themen sein. Ein wichtiger Baustein dabei ist der ESM. So können die Staaten der Eurozone beim ESM über Kredite bis zu zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung verfügen, um damit Mehrkosten in den Gesundheitssystemen zu finanzieren“, führte die Europaministerin aus.

Sicherheitsnetz für Bankenabwicklungsfonds

„Zur Reform des ESM gehört auch das sogenannte Auffangnetz. Seit der Bankenkrise ist die Absicherung des Finanzsektors bei Zahlungsausfällen großer Institute ein wichtiges Thema. Der europäische Abwicklungsmechanismus (SRM) wird durch eine Abgabe der Banken finanziert. Dass Banken ihre Risiken ohne den Einsatz von Steuermitteln absichern sollen, ist nur konsequent. Es ist zum Beispiel nicht einzusehen, warum Banken nach wie vor gehaltene Staatsanleihen nicht mit Eigenkapital absichern müssen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Mittelausstattung des SRM unter Umständen für Bankenabwicklungen nicht ausreichend sein kann. Der ESM kann in solchen Fällen dem Bankenabwicklungsfonds SRM Kredite gewähren. Wir schaffen damit ein zweites Sicherheitsnetz, um etwaige gesamtwirtschaftliche Verwerfungen zu verhindern. Die ESM-Reform wird deshalb die Eurozone weiter stabilisieren“, erläuterte Lucia Puttrich.

„Der ESM war von Beginn an ein kritisch begleitetes Projekt. Den einen war es zu viel Hilfe für in Not geratene Euroländer, den anderen waren die Reformbedingungen zu hart. Im Ergebnis bleibt aber festzuhalten, dass sich die Kombination von Solidarität und Eigenverantwortung bisher sehr gut bewährt hat. Derjenige, der die Risiken eingeht, muss sie auch tragen. Das gilt für Banken ebenso wie für die öffentlichen Haushalte. Von diesem Grundprinzip sollte man sich in der Europäischen Union nicht lösen“, so Hessens Europaministerin.

Kontakt

Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund

Pressesprecher Europe-Ressort René Brosius

René Brosius

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