„Das richterliche Ehrenamt ist direkte Teilhabe an der Rechtsprechung und insofern aktiv gelebte Demokratie. Die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen, wirken bei bestimmten Verhandlungen an Amts- und Landgerichten mit. Damit tragen sie zur Findung eines gerechten Urteils bei und ihnen kommt eine hochverantwortungsvolle Aufgabe zu. Ich freue mich daher, dass wir als Land Hessen dabei unterstützen können, mehr Menschen für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu begeistern“, so der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, über die Landesförderung.
Videokampagne zur Schöffenwahl
Um geeignete Personen für das Schöffenamt zu gewinnen, wird im Vorfeld der nächsten Schöffenwahl 2023 eine Videokampagne produziert, die auf den Kanälen der Sozialen Medien deutschlandweit ausgespielt werden soll. Dabei stehen umfassende Informationen zum Amt und den Rahmenbedingungen im Fokus. Alleine in Hessen waren 2019 insgesamt 4.488 Schöffinnen und Schöffen tätig. Der an das Land Hessen gerichtete Förderantrag der PariJus gGmbH wurde von den Abgeordneten des Hessischen Landtags, Christian Heinz, Christoph Degen und Marion Schardt-Sauer unterstützt.
Wintermeyer betonte, das Ehrenamt werde in Hessen „großgeschrieben“. Es sei für die Hessische Landesregierung von „zentraler Bedeutung“ und „seit vielen Jahren im Fokus“. Fast zweieinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und tragen dazu bei, die Gesellschaft zusammenzuhalten. „Das Ehrenamt ist ein tragendes Fundamt, auf dem unsere Gesellschaft ruht. Wir würdigen diesen Einsatz mit Dank und Anerkennung, aber auch in hohem Maße finanziell – alleine in diesem Jahr mit mehr als 32 Millionen Euro“, betonte der Minister abschließend.
Hintergrund
Anträge auf Unterstützung durch das 500.000 Euro umfassende Förderprogramm Ehrenamt können Initiativen, Feuerwehren, Freiwilligenagenturen, gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände und kommunale Gebietskörperschaften stellen. Hier können unter anderem Freiwilligentage, Schulungen und Veranstaltungen gefördert werden, die dazu dienen, den Aktiven zu danken. Über die Richtlinie können auch Digitalisierungsmaßnahmen für die Ehrenamtlichen finanziell unterstützt werden.
Die Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung ist vielfältig und umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche. Eine Bestandsaufnahme der Förderprogramme und Anerkennungsmaßnahmen enthält der „Bericht zur Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung“, der – wie auch Informationen zu allen anderen Aktivitäten der Ehrenamtsförderung – online auf der Seite https://www.deinehrenamt.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden ist.