Eine Frau hält ein Tablet in der Hand uns zeigt auf verschiedene Symbole

Dritter Bericht zum Stand der Verwaltungsmodernisierung

Vorstellung des dritten Berichts zum Stand der Verwaltungsmodernisierung im zweiten Halbjahr 2025.

Durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, den Ausbau moderner Infrastruktur und den Einsatz innovativer Technologien wie Künstlicher Intelligenz wird die Effizienz gesteigert und der Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kontinuierlich verbessert.

Benedikt Kuhn Chef der Hessischen Staatskanzlei

Der Bericht dokumentiert die strategische Neuausrichtung der hessischen Landesverwaltung hin zu einer digitalen und bürgernahen Behördenstruktur. Im Fokus stehen dabei die Effizienzsteigerung durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie die Integration innovativer Technologien, insbesondere der verantwortungsvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Förderung der Barrierefreiheit.

Darüber hinaus umfasst der Bericht folgende wesentliche Schwerpunkte:

  • Stärkung der digitalen Resilienz: Ausführliche Darstellung der Aktivitäten des Hessen Cyber Competence Center (Hessen3C) sowie des Aktionsprogramms Kommunale Cybersicherheit zur Prävention von Cyberangriffen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Erläuterung des „Einer-für-Alle“-Prinzips (EfA) zur Schaffung länderübergreifender Synergien in der Verwaltungsdigitalisierung.
  • Strategische Personalpolitik: Darstellung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, flankiert durch die Medienkampagne „Am richtigen Ort. Zur wichtigen Zeit.“, um Fachkräfte nachhaltig für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.
  • Infrastruktureller Ausbau: Fortschritte beim Aufbau moderner Verwaltungsstrukturen, die sowohl die Anforderungen der Wirtschaft als auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger adressieren.
Portraitfoto von Benedikt Kuhn

Die Kampagne „Am richtigen Ort. Zur wichtigen Zeit.“ steht symbolisch für den Anspruch, den das Land an sich selbst stellt: eine Verwaltung zu schaffen, die nicht nur funktioniert, sondern die Menschen begeistert.

Benedikt Kuhn Chef der Hessischen Staatskanzlei

Digitalisierungsvorhaben

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation ist in diesem Jahr verstärkt mit der Planung und Organisation des Auf- und Ausbaus von KI-Infrastrukturen und KI-Systemen für die Verwaltung befasst. Mit Blick auf die im Frühjahr 2022 veröffentlichte KI-Zukunftsagenda und die damit erfolgte strategische Rahmensetzung zur Entwicklung von KI in der smarten Verwaltung, werden Fragen rund um KI aktuell in drei Themenbereichen bearbeitet.
Im Themenbereich „Projekte“ befasst sich das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit der Weiterentwicklung der dort entwickelten KI-Lösung „AIGude“ im bisherigen Minimum Viable Status (MVP)- Status – einer ersten funktionsfähigen Version - mit bisher 1.000 Nutzerinnen und Nutzern. Die Schaffung einer KI-Infrastruktur in der HZD wird vorbereitet. Neben der Weiterentwicklung von AIGude im Jahr 2025 wird zeitgleich durch das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation der Austausch mit anderen Ländern vorangetrieben. Hierbei wird den anderen Ländern auch die KI-Lösung AIGude vorgestellt sowie ein Vergleich mit anderen vorhandenen KI-Lösungen der Länder vorgenommen.
Im Themenbereich „Changemanagement“ gilt es mit Blick auf die sich schnell wandelnden technologischen Möglichkeiten, die KI bringt, einen ganzheitlich betrachteten Veränderungsprozess in den jeweiligen Verwaltungseinrichtungen einzuleiten sowie kontinuierlich und vorausschauend zu begleiten. Eine der Grundvoraussetzungen für das Gelingen dieses Prozesses ist, die Mitarbeiterinnen mit Mitarbeiter mit der notwendigen Medien- und Methodenkompetenz auszustatten, damit diese KI-Technologien zukünftig wirksam einsetzen können und für die vielfältigen damit verbundenen Herausforderungen, Möglichkeiten und Risiken sensibilisiert sind.
Die Vorbereitung und Begleitung der durch den Einsatz von KI zu erwartenden Veränderungen wird dabei durch Informations-, Schulungs- und Weiterbildungsangebote geleistet. So wurden im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation bereits im Februar 2025 für 184 Beschäftigte verpflichtende Schulungen zur Einführung in generative KI-Systeme durchgeführt, die als Ergänzung zur von dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation erstellten Broschüre „Generative KI. Eine Einführung mit Blick auf die Landesverwaltung“ Antworten auf die mit der Nutzung von generativen KI-Systemen verbundenen Fragen bietet.
Im Themenbereich ‚Strategische Planung‘ ist das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation damit beschäftigt, das Thema KI in der Verwaltung kontinuierlich inhaltlich und strategisch weiterzuentwickeln. Neben der Planung des Aufbaus einer eigenen KI-Infrastruktur und eigener souveräner und quelloffener KI-Systeme, werden Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Ländern geprüft, da durch kooperative Anstrengungen bei der Entwicklung von KI-Anwendungen Ressourcen gebündelt werden und ein größerer Handlungs- und Entscheidungsspielraum beim zukünftigen Ein-satz von KI in der Verwaltung ermöglicht werden kann.

Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet der Verwaltung die Möglichkeit, Arbeitsprozesse ef­fizienter und transparenter zu gestalten, Ressourcen zu schonen sowie umfangreiche Datenmengen systematisch zu bearbeiten. KI kann maßgeblich zur Entlastung der Be­schäftigten und zur Beschleunigung von Verwaltungsabläufen beitragen. Um das volle Potenzial dieser Technologie auszuschöpfen, ist es wichtig, die Anwenderinnen und Anwender für Risiken im Umgang mit KI zu sensibilisieren und – auch im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten – verbindliche Leitlinien für die rechtssichere dienstliche Nutzung von KI zu etablieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Diesem Zweck dient der „Muster-Regelungsentwurf zum Umgang mit Systemen der generativen Künstlichen Intelligenz in der hessischen Landesverwaltung“, den das Ka­binett im Oktober 2024 gebilligt hat und der durch die Ressorts eigenständig umzuset­zen ist. Hiervon ausgehend hat das HMdI im Juli 2025 die „Regelung zum Umgang mit im Internet verfügbaren Systemen der generativen Künstlichen Intelligenz im Hessi­schen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz“ eingeführt.

Ziel der Regelung ist es, den Muster-Regelungsentwurf weiter zu konkretisieren und den Beschäftigten einen klaren Handlungsrahmen für die verantwortungsvolle und rechtssichere dienstlichen Nutzung von KI-Systemen aufzuzeigen. Der Regelungstext wird daher durch eine Positivliste ergänzt, die Empfehlungen zur Nutzung von KI-Sys­temen für bestimmte Anwendungsfälle (z. B. Textgenerierung, -zusammenfassung, Übersetzung) enthält, während eine Negativliste von der Verwendung bestimmter An­wendungen abrät. Nicht gelistete Anwendungen können von den Beschäftigten nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung genutzt werden.

Um den Beschäftigten des HMdI einen praxisnahen und niederschwelligen Zugang zur KI-Technologie zu eröffnen und gleichzeitig die Kompetenzen in diesem Bereich weiter aufzubauen, fand im Juni 2025 das „KI-Café“ im interaktiven World-Café-Format statt. Dabei wurden die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI im Berufsalltag für die Be­schäftigten erlebbar gemacht. Gleichzeitig thematisierten die Referentinnen und Refe­renten aus der Landesverwaltung auch die Grenzen der Nutzbarkeit (Datenschutz, In­formationssicherheit, ethische Standards) und sensibilisierten für die Risiken.

Das HMWVW arbeitet aktuell an zwei Pilotprojekten im Rahmen des ressortinternen KI-Programms:

  1. AIGude: Generatives KI-System für Recherche- und Textgestaltungsarbeiten sowie zum Chatten zur Aufgabenbearbeitung
  2. Barrierefreiheit: KI-basierte Übersetzung von Texten in Leichte Sprache

AIGude: KI-System zur Recherche und Textgestaltung

Im Zeitraum Q2 2024 bis Q2 2025 wurde auf Basis einer Machbarkeitsstudie zur Er­probung generativer KI-basierter Funktionen bei der Arbeit mit Texten innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Abstimmung mit HMD im HMWVW ein Minimum Viable Product (MVP) für AIGude entwickelt, welches sich nun im erfolgreichen Pilotbetrieb in der Erprobungsumgebung der HZD befindet. Bei AIGude handelt es sich um ein generatives KI-System, welches den Mitarbeitenden der hessischen Landesverwaltung die Funktionen 1) Recherche auf Basis einer Wissensdatenbank, 2) Textgestaltung in Form von Textzusammenfassungen, -formulierungen und -umformulierungen sowie 3) Chatting mit dem Sprachmodell zur Bearbeitung von Aufgaben (z.B. Erstellung von Reden) bietet. Mittlerweile konnten alle Ressorts mit ersten Zugängen zu AIGude aus­gestattet werden, sodass die Funktionen und die Perfomance des Systems nun aus­giebig getestet werden können. Gesetzt einer perspektivischen Finanzierung wird AI-Gude neben dem Betrieb im MVP-Stadium schrittweise weiterentwickelt und dabei die Funktionen sowie die Datentöpfe sukzessive erweitert werden.

Barrierefreiheit: KI-basierte Übersetzung von Texten in Leichte Sprache

Um den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit zu entsprechen, testet das HMWVW den Einsatz von automatisierten Übersetzungen von Texten in Leichte Spra­che. Die Evaluation hat die Notwendigkeit der Entwicklung eines auf die Bedürfnisse der hessischen Landesverwaltung angepassten Tools zur Unterstützung der Presse­stellen ergeben. Daraufhin hat das HMWVW mit externer Unterstützung ein entspre­chendes System entwickelt. In einem Pilotprojekt in Kooperation mit der HZD wird seit Q3 2024 (geplanter Abschluss in Q3 2025) unter Beteiligung aller hessischen Ressorts und speziell der Pressestellen die Relevanz dieses Produkts getestet. In einem Ab­schlussbericht werden mögliche nächste Schritte skizziert.

Um die hessischen Kommunen bei der flächendeckenden und durchgehenden Ver­waltungsdigitalisierung sowie bei der Konsolidierung der IT-Infrastruktur weiter zu un­terstützen, hat das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation mit Beginn der neuen Legislaturperiode die Digitaloffensive Kommunal mit den hessischen Kom­munen initiiert. Mit der Offensive soll der Austausch mit den hessischen Kommunen substanziell gestärkt werden, um die kommunalen Bedürfnisse noch besser berück­sichtigen zu können. Im Rahmen von Kommunal-Besuchen durch die Hausspitze so­wie mittels Befragungen der hessischen Kommunen wurde u. a. die Intensivierung des Informationsaustausches als Bedarf der Kommunen an das Land Hessen gerichtet.

Um die Kommunen auf ihrem Weg zu durchgängig digitalen Verwaltungsprozessen zu unterstützen, hat das Land Hessen gemeinsam mit den drei Kommunalen Spitzenver­bänden im Dezember 2024 die Kompetenzstelle Kommunale Verwaltungsdigitalisie­rung (KKV) gegründet. Die Kompetenzstelle dient als zentrale Anlaufstelle für sämtli­che Aspekte der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung wie Volldigitalisierung, EfA-Kommunal, Registermodernisierungsgesetz und Single Digital Gateway Verordnung.

Um die Kommunen auch finanziell zu unterstützen, stellt das Land Hessen die Digitalisierungsplattform Civento allen hessischen Kommunen bis Ende 2029 kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. Ergänzt wird der Werkzeugkasten zudem durch das mit dem Digital-Award ausgezeichnete Statistik- und Prozessoptimierungstool eGovSAD (eGovernment Service- und Analyse-Dashboard), welches den Kommunen ebenfalls zur Verfügung gestellt wird.

Zudem bietet das Land Hessen diverse Austausch- und Informationsformate für Kom­munen an, um dem Wunsch der Kommunen nach mehr Austausch und Information gerecht zu werden. Dazu gehören ein Newsletter, welcher über Veranstaltungen und aktuelle Themen rund um die kommunale Verwaltungsdigitalisierung informiert sowie eine digitale Veranstaltungsreihe, bei der alle zwei Wochen Expertinnen und Experten Einblicke in ein zentrales Thema der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung geben.

Förderung smarter Kommunen und Regionen

Mit der Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm „Starke Heimat Hessen“ unterstützt das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation die Kommunen seit 2021 insbesondere bei interkommunalen Digitalisierungsvorhaben in allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der Verwaltungsdigitalisie­rung. Jährlich stehen hierfür rund 16 Mio. Euro zur Verfügung. Bisher wurde 125 Vor­haben bewilligt. Mithilfe der Förderung wurde u.a. das eGovernment Service- und Ana-lyse-Dashboard eGovSAD entwickelt, das nun allen hessischen Kommunen für das Wirkungscontrolling der OZG-Leistungen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus wurden Kommunen und interkommunale Kooperationen in ganz Hes­sen dabei unterstützt, ihre Verwaltung und Bereiche der Daseinsvorsorge zu digitali­sieren und zu modernisieren.

Der IT-Planungsrat hat fünf Schwerpunktthemen gebildet, deren Aufgabe die Defini­tion von Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung der Dachstrategie ist. Hessen ist The­menpate für das Schwerpunktthema „Digitale Infrastruktur“. Es umfasst folgende Handlungsfelder:

  • Eine durchgängige Digitalisierung der Prozesse (Ende-zu-Ende) soll Verwal­tungsleistungen rund um die Uhr und von beliebigen Zugangspunkten aus ver­fügbar machen.
  • Die durchgängige Automatisierung der Prozesse soll für zusätzliche Entlastung sorgen. Die Deutsche Verwaltungscloud mit Ausrichtung auf schlüsselfertige Services für die Verwaltung spielt hier eine zentrale Rolle.
  • Wo immer möglich soll eine starke Vereinfachung von Prozessen stattfinden, bevor sie konsequent digitalisiert werden. Hierzu soll zudem die interföderale Rechtssicht angeglichen und die Zusammenarbeit der föderalen Ebenen ge­stärkt werden.
  • Der Fokus auf starke Resilienz und Souveränität – „Security by design“ in der gesamten Infrastruktur – soll die staatliche Handlungsfähigkeit auch in Krisen­situationen sicherstellen.

Im nächsten Schritt werden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele durch Projekte des IT-Planungsrates umgesetzt.

Fortschritt OZG-Fokusleistungen in Hessen

Die Digitalisierung von OZG-Fokusleistungen schreitet in Hessen weiter voran. Unter OZG-Fokusleistungen sind besonders häufig genutzte Verwaltungsleistungen für Bür­gerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verstehen, weshalb deren Digitalisierung von hoher Bedeutung ist. Die Umsetzung erfolgt nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“). Dabei entwickelt und betreibt ein Land eine zentrale Online-Lösung für eine Ver­waltungsleistung zusammen mit einem IT-Dienstleister. Diese Lösung wird anderen Ländern zur Mitnutzung bereitgestellt.

Um die Mitnutzung zu erleichtern, ist eine hohe Standardisierung erforderlich. Gleich­zeitig können Anpassungen an länderspezifische Vorgaben vorgenommen werden. Diese Methode fördert eine schnelle und ressourcenschonende Umsetzung von digi­talen Verwaltungsleistungen und führt zu Einheitlichkeit und nutzerfreundlicheren Lö­sungen.

In Hessen liegt die Nutzungsquote von OZG-Fokusleistungen bei etwa 66 Prozent, teils bestehend aus der EfA-Mitnutzung und teils aus der EfA-Bereitstellung. Die rest­lichen 33 Prozent der Verwaltungsleistungen werden über Eigenlösungen umgesetzt.

Trotz der Vorteile des EfA-Prinzips gibt es Herausforderungen, die die Entwicklung und Bereitstellung der Online-Lösungen zum Teil erheblich beeinflussen. Beispiels­weise stellt die heterogene IT-Infrastruktur der Länder ein Hindernis bei der techni­schen Anbindung einzelner Dienste dar. Da ein hoher Anteil der Leistungen von kom­munalen Behörden vollzogen werden, sind diese Herausforderungen ebenfalls in der kommunalen Ebene zu beobachten.

Das Projekt „DigiBauG“ umfasst ein OZG-konformes Landes-Portal für ganz Hessen mit volldigitalisiertem Workflow (Antrag – Bearbeitung – Bescheid) und direkten Schnittstellen zu den Fachverfahren der unteren Bauaufsichtsbehörden. Mit dem Ziel, einen Ende-zu-Ende digitalisierten Genehmigungsprozess unter Abbildung der lan-desspezifischen Anforderungen anbieten zu können, hat sich Hessen bewusst für eine eigenständige Lösung entschieden. Die Fachverfahrenshersteller wurden intensiv in die Entwicklungsschritte des Bauportals einbezogen, um eine zügige Anbindung zu ermöglichen. Die im Bauportal Hessen angebotenen Leistungen wurden von der e-kom21 unter Einbezug der Fa. saascom entwickelt und werden seitens der ekom21 für die nachnutzenden Kommunen als Software as a Service (SaaS) angeboten.

In Hessen wird die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Bauportal konsequent mitgedacht. Dabei werden Verbesserungspotentiale über die Implementierung von Schnittstellen zu bestehenden Anwendungen umgesetzt, die zu wesentlichen Verbes­serungen in den Abläufen führen und Ressourcen einsparen. Exemplarisch genannt sei die Schnittstelle zwischen dem Bauportal und dem Gebäudeeinmessungsregister der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und Schnitt­stellen zum Hessischen Statistischen Landesamt im Rahmen der Hochbaustatistik.

Aufgrund von neuen Anforderungen an das Projekt (KI-Implementierung, Building Information Modeling) sowie hohen Anforderungen an das Sicherheitsniveau, die Barri­erefreiheit und aus der Single Digital Gateway Verordnung, müssen weitere Anpas­sungen wie z. B. Leichte Sprache, e-Payment, Übersetzung in andere Sprachen, vor­genommen werden. Auch durch die sehr zeitintensiven und unterschiedlichen Hand­habungen der digitalen Transformation bei den jeweiligen unteren Bauaufsichten (Ressourcenproblematik personell/finanziell) und der Abhängigkeit von den Entwicklungen der XBau-Nachrichtentypen bei den Fachverfahrensherstellern, konnte die Produktiv­setzung noch nicht bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden (uBA) abgeschlossen wer­den.

Derzeit bieten 15 von 36 uBA das Baugenehmigungsverfahren digital an. Die weiteren hessischen uBA werden sukzessive, je nach Kapazität in den jeweiligen Kommunen und der Befähigung für die Umsetzung (Ertüchtigung des Fachverfahrens, Anpassun­gen interner Prozesse, Anpassung der IT-Infrastruktur) an das hessische Bauportal angebunden. Nach gegenwärtigem Stand werden bis Ende 2025 neun weitere uBA produktiv gesetzt. Weitere neun uBA werden im Jahr 2026 in den Produktivbetrieb überführt.

Zum 18.08.2025 wurden bereits über 2600 Anträge im hessischen Bauportal übermit­telt. Jeder dritte Antrag bei den beteiligten uBA wird bereits digital eingereicht - mit wachsender Dynamik.

Im Rahmen der EfA Leistung Personenbeförderungsgenehmigung wurden unter der Federführung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gemeinsam mit dem IT-Dienstleister ekom21 – KGRZ Hessen Onlinedienste für die Taxi- und Mietwagengenehmigung sowie die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen für Unternehmerinnen und Unterneh­mer entwickelt. Beide Antragsstrecken stehen für die Bundesländer zur Nachnutzung zur Verfügung. Dank der Schnittstelle zum marktführenden Fachverfahrenshersteller und der auf der ekom21 Plattform umgesetzten Sachbearbeitungskomponente kann eine vollständig digitale Bearbeitung der Verwaltungsakte sowohl im Frontend als auch im Backend erfolgen.

Der Onlinedienst ist in hohem Maße auf Länderbedürfnisse anpassbar, bietet inte­grierte Prüfungen für eine qualitativ hochwertige Antragsübermittlung und wird stetig optimiert. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Onlinedienstes ist ein Nachnutzungssteuerungskreis etabliert, der in regelmäßigen Abständen tagt und sich zu geplanten Änderungen und Finanzierungsthemen abstimmt.

In Hessen wurden im ersten Halbjahr 2025 weitere Genehmigungsbehörden an den Onlinedienst Taxi- und Mietwagengenehmigung angebunden und die Kraftomnibusgenehmigung in allen drei hessischen Regierungspräsidien produktiv gesetzt. Außer­halb Hessens wurden in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, dem Saarland sowie in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg Genehmigungsbehör­den an den Onlinedienst angeschlossen. Die Pilotierung von Behörden in Niedersach­sen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist gestartet und der Freistaat Sachsen hat sein Interesse zur Nachnutzung bekundet.

Der Onlinedienst Führerschein wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, einem der beiden Federführer im OZG-Themenfeld „Mobilität und Reisen“, gemeinsam mit dem hessischen IT-Dienstleister ekom21 – KGRZ Hessen entwickelt. Die Fokusleistung Führerschein wird nach dem EfA-Prinzip bereitgestellt.

Der Onlinedienst Führerschein umfasst zehn Antragstrecken für die Geschäftsvorfälle Fahrerlaubnis Erteilung (Ersterwerb), Fahrerlaubnis Erteilung BF 17, Fahrerlaubnis Er­weiterung, Pflichtumtausch, Umschreibung, Ausstellung Ersatzausfertigung, Neuertei­lung, Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit und Erweiterung mit befristeter Gel­tungsdauer.

Dies bietet Bürgerinnen und Bürgern nennenswerte Vorteile, wie Zeitersparnis bei der Antragsstellung und eine verbesserte Zugänglichkeit zur Behörde. Die nachnutzenden Behörden profitieren von der vollständigen Ende-zu-Ende-Digitalisierung durch die Optimierung von Prozessen und den effektiveren Einsatz von Ressourcen. Die Schnitt­stellen zu den bundesweit relevanten Fachverfahrensherstellern wurden eingebunden.

Sofern aktuell oder temporär eine Ende-zu-Ende-Anbindung in ein Fachverfahren nicht möglich ist, kann mit der PDF-Lösung die Antragsstellung trotzdem online erfolgen. Wesentliche Komponenten wie die Authentifizierung über BundID, eine Biometrie-Komponente der Bundesdruckerei und die Bezahlung mittels gängiger ePayment-Verfahren sind in den Antragsprozess integriert. Der XStandard XFührerschein in der Ver­sion 1.0.0 ist finalisiert und seit Mai 2025 für die produktive Nutzung veröffentlicht.

Die Nachnutzung der EfA-Leistung Führerschein ist möglich. Der digitale Führer­scheinantrag ist bereits in über 75 Prozent der hessischen Fahrerlaubnisbehörden ak­tiv. Neben Hessen haben 13 weitere Bundesländer die Nachnutzung gestartet. Fahr­erlaubnisbehörden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und aus dem Saar­land befinden sich bereits im Produktivbetrieb.

Insgesamt sind derzeit 75 Fahrerlaubnisbehörden an die Leistung angebunden, wei­tere 60 Fahrerlaubnisbehörden befinden sich im Anbindungsprozess. Der Rollout-Pro­zess der anzubindenden Vollzugsbehörden wird intensiv von der ekom21 betreut und durch den Austausch der Ministerien auf Länderebene ergänzt.

Für den EfA-Betrieb und die stetige Weiterentwicklung der Leistungen wurde ein Betriebssteuerungskreis etabliert, welcher in regelmäßigen Abständen tagt. Neuerungen der Antragstrecke werden über einen Newsletter kommuniziert. Im Rahmen einer re­gelmäßigen Sprechstunde erhalten Behörden die Möglichkeit zum Austausch.

Das HMWK ist zusammen mit der HZD Betreiber des EfA-Dienstes Kulturgutausfuhr. In diesem können Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und staatliche Institutionen eine Genehmigung für die Ausfuhr eines besonders geschützten Kultur­guts in die EU oder einen Drittstaat digital beantragen.

Besonders erfreulich ist, dass alle Kulturgutausfuhrgenehmigenden Behörden in Deutschland den hessischen EfA-Dienst mittlerweile nutzen und im Steuerungskreis alle Bundesländer vertreten sind.

Weitere Entwicklungsschritte sind die Einführung eines digitalen Siegels und die Ver­knüpfung des Fachverfahrens mit dem sich in Entwicklung befindenden Europäischen Ausfuhrgenehmigungsverfahren der Europäischen Kommission.

Im Sinne des OZG steht für Unternehmen in Hessen seit Juli 2025 die Möglichkeit der digitalen Registrierung als Futtermittelbetrieb zur Verfügung. Die Entwicklung und Be­reitstellung des Onlinedienstes erfolgte unter der Federführung des Hessischen Minis­teriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen und der HZD. Futtermittelunternehmen sind durch Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 verpflichtet, alle ihnen unterstehenden Betriebe mit Angaben ihrer Tätigkeiten dem Regierungspräsi­dium Gießen zu melden. Betroffen hiervon sind die Betriebe, die Tätigkeiten auf allen Stufen, von der Futtermittelprimärproduktion über das gewerbliche Herstellen bis zum Inverkehrbringen an den Endverbraucher von Futtermitteln, ausüben. Ausgenommen von der Registrierungspflicht ist der Einzelhandel mit Heimtierfutter. Der Onlinedienst ist über den LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster verfügbar.

Für Futtermittelbetriebe ermöglicht der Onlinedienst eine Reduzierung des bürokrati­schen Aufwands, da Abläufe vereinfacht werden, Daten an einer zentralen Stelle ein­gegeben werden können und der analoge Versand von Unterlagen entfällt. Zusätzlich werden durch integrierte Plausibilitätsprüfungen Eingabefehler im Onlinedienst ver­mieden. Für die datenempfangende Behörde in Hessen (Regierungspräsidium Gie­ßen) bietet das Verfahren ebenfalls einen Mehrwert, da die Meldungen aus dem Onli­nedienst im angebundenen Fachverfahren angenommen und weiterbearbeitet werden können. Auf Wunsch der Unternehmen kann der digitale Weg im Anschluss auch zur Übermittlung von Unterlagen vom Regierungspräsidium Gießen zu den Betrieben ge­nutzt werden.

Entscheidend für die erfolgreiche Bereitstellung des Onlinedienstes waren und sind die kooperative Zusammenarbeit und enge Abstimmung zwischen den beteiligten Be­hörden sowie die zentrale Steuerung und intensive Begleitung des Roll-Out-Prozesses durch das HMLU. Der Dienst bietet ein medienbruchfreies Arbeiten mit angebundenem Fachverfahren zur Bearbeitung der Meldungen sowie bidirektionale Übertragung der Daten zwischen Behörden und Unternehmen, was über den Anforderungen des OZG-Reifegrades 3 liegt.

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation verantwortet als bereit­stellendes Land die EfA-Leistung des Online-Dienstes „Breitband-Portal“, das im Zuge der Umsetzung des OZG entwickelt wurde. Es handelt sich um eine volldigitale und standardisierte Anwendung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau (Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)).

Der digitale Breitbandantrag zählt als Verwaltungsleistung von föderalem Interesse zu den 24 wichtigsten OZG-Projekten in Deutschland. Das Hessische Ministerium für Di­gitalisierung und Innovation stellt den Dienst für Hessen Mobil und die hessischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Über den digitalen „Marktplatz für EfA-Leistungen“ (https://marktplatz.govdigital.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) steht das Breitband-Portal auch für alle anderen Länder zur Nachnutzung bereit. Der operative Betrieb wird durch den hessischen kom­munalen IT-Dienstleister ekom21 sichergestellt.

Neben Hessen und Rheinland-Pfalz, die gemeinsam für die Entwicklung des Breit­band-Portals zuständig waren, haben sich inzwischen auch weitere neun Länder wie Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Nutzung des Online-Dienstes und damit für die schnellere Bearbeitung von Antrags- und Ge­nehmigungsverfahren zum Glasfaserausbau entschlossen.

Das Breitband-Portal vereinfacht die Antragsstellung für Kommunen und Telekommu-nikationsunternehmen und beschleunigt damit den Genehmigungsprozess. Der volldi­gitale Dienst ist über die gängigsten Browser online nutzbar.

Zur Gewährleistung der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Breitband-Portals wurde ein Steuerungsgremium etabliert, das sich aus den Mitnutzungsverantwortlichen der angeschlossenen Länder zusammensetzt. Sie werden von zwei zwischen­zeitlich ebenfalls eingerichteten Expertengruppen beraten, die sich aus Praxisanwen­dern der Wegebaulastträger und der antragstellenden Unternehmen bilden. Ergän­zend wurde ein länderübergreifendes Anforderungsmanagement eingerichtet. Mittels der nach den Standards des IT-Planungsrates entwickelten Datenschnittstellen (X-Breitband, X-Trasse) kann das Breitband-Portal auch über anwendereigene Fachver­fahren der Wegebaulastträger und TKU bedient werden. Dies ermöglicht auch bei Nut­zung von Drittanbieter-Anwendungen einen durchgängigen digitalisierten Prozess zwi­schen den beteiligten Akteuren. Die Herausforderung hierbei ist, dass die Anbieter der Fachverfahren diese ebenfalls um die relevanten X-Schnittstellen erweitern.

Für sowohl bereits aktive als auch potenzielle zukünftige Anwender wird ein Schu­lungsprogramm angeboten. Zweimal wöchentlich bietet die ekom21 digitale Sprech­stunden an. Durch den Bund bereitgestellte Schulungen unterstützen bei allen Fragen rund um das Breiband-Portal.

Im Zuge der stetigen Weiterentwicklung wurde das Breitband-Portal bereits um weitere praxisrelevante Funktionen ergänzt: Die „Baubeginn- und Fertigstellungsanzeige“ gibt Auskunft über den Zeitraum der Baudurchführung. Mit der „Anzeige geringfügiger baulicher Maßnahmen“ bildet der EfA-Dienst zusätzlich auch wegerechtliche Zustimmun­gen nach § 127 Abs. 4 TKG ab. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung für beide vorgenannte Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent der Weiterentwicklungskosten. Die übrigen aufgewendeten Mittel werden von einem Teil der Nachnutzerländer getragen, darunter Hessen und Rheinland-Pfalz.

Nach Formulierung weiterer Anforderungen durch die Expertinnen- und Expertengrup­pen, hat das Steuerungsgremium folgende Maßnahmen zur Umsetzung im 2. Halbjahr 2025 beschlossen: Die „Schaffung einer Upload-Möglichkeit für Dokumente zur Bau­dokumentation“, die „Anzeige von Sachdaten zu georeferenzierten Daten“, z.B. Daten zu Lage und Tiefe von Leitungen inkl. Durchmesser und Material, sowie die „Individu­alisierung der Sicht auf das Kartenmodul“, was den Wegebaulastträgern ermöglichen soll, künftig eigene Geodaten in die Kartenkomponente des Breitband-Portals einbin­den zu können.

Aufgrund der hohen Nachfrage bzgl. der Möglichkeit, auch „Verkehrsrechtliche Anord­nungen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung“ digital über das Breitband-Portal ab­bilden zu können, wird zum Berichtszeitpunkt ein Pilotvorhaben im Landkreis Gießen durchgeführt. Dabei soll eine bereits entwickelte Prototypen-Anwendung in der Praxis getestet und ggf. angepasst werden, um sie bei erfolgreichem Abschluss der Erpro­bung schnellstmöglich im Breitband-Portal bereitstellen zu können. Da es sich hierbei um eine vom originären digitalen Breitbandantrag nach § 127 TKG abweichende, d.h. separate Leistung handelt, sind vor Einführung wichtige Aspekte zu klären, u.a. zur Einordnung des Dienstes in den EfA-Kontext oder zu Fragen, wie und von wem die Leistung nach welchen Kriterien finanziert und bezogen werden können soll.

Der bundesweite Rollout schreitet weiterhin voran. In Hessen und Rheinland-Pfalz ist das Breitband-Portal bereits in der Fläche mit jeweils mehr als 60 Prozent der Kom­munen vertreten. In Hessen nutzt auch der Landeswegebaulastträger Hessen Mobil bereits den digitalen Breitbandantrag. Der Dienst wird nach dem EfA-Prinzip weiterhin allen Ländern zur Nachnutzung angeboten. Auf Antragstellerseite sind bereits rund 100 Unternehmen registriert. Bis Ende Juli 2025 wurden insgesamt rund 600 Anträge gestellt, davon wurden über 330 Verfahren bereits abgeschlossen.

Aktuelle Informationen zum Breitband-Portal und dem Stand der Nachnutzung sind im Internet unter https://www.breitband-portal.de/ abrufbar.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sollen die beiden Leistungen ,,Anmeldung zur ersten juristischen Prüfung" und „Anmeldung zum juristischen Refe­rendariat" zukünftig online angeboten werden.

Die beiden OZG-Leistungen „Anmeldung zur ersten juristischen Prüfung" und „Anmel­dung zum juristischen Referendariat" werden nach dem „Einer für Alle"-Prinzip (,,EfA") durch das Land Sachsen-Anhalt entwickelt und interessierten Ländern zur Nachnut­zung zur Verfügung gestellt. Das HMdJ hat diesen Weg gewählt und sich für die Nach­nutzung entschieden. 

Es wird angestrebt, dass die erste Leistung (Anmeldung zum juristischen Vorberei­tungsdienst) bis Ende des Jahres 2025 zur Verfügung steht. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass bis dahin eine geeignete Version des Fachverfahrens vorhanden und produktiv ist, die eine automatisierte Übertragung und Einspeisung der OZG-Antragsdaten ermöglicht.

Die OZG-Sozialplattform bündelt bundesweit Informationen und digitale Anträge zu sozialen Leistungen. Auch hessische Sozialbehörden können sich anschließen und ihren Bürgerinnen und Bürgern so eine digitale Antragstellung ermöglichen. Informati­onen zu Sozialleistungen sind auf der Plattform in sieben Sprachen und in Leichter Sprache verfügbar. Ein Sozialleistungsfinder hilft dabei passende Ansprüche zu ermit­teln.

Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips von Nordrhein-Westfalen be­trieben. Insgesamt wird sie von vierzehn Ländern genutzt und finanziert. Hessische Behörden können sich über verschiedene technische Wege (FIT-Connect und OSCI) anbinden. Das Land Hessen stellt für die technische Anbindung und den Betrieb einen Support-Service für die Kommunen bereit.

Bereits zehn hessische Kommunen ermöglichen über die Plattform die digitale Bean­tragung von Leistungen wie:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bildung und Teilhabe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
  • Übernahme von Mietrückständen.

Darüber hinaus können Leistungen der Sozialen Entschädigung bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales digital beantragt werden. Auch für Leistungen, die nicht direkt über die Plattform beantragt werden können, stellt die Sozialplattform Informationen sowie Links zu Onlinediensten der zuständigen Behörden bereit (z.B. für Bürgergeld und Wohngeld).

In Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und den hessischen Sozialbehörden soll das Leistungsangebot der Sozialplattform inhaltlich und örtlich ausgeweitet werden. Die Weiterentwicklung des Fachstandards XSozialbasis soll die Anbindung von Fach­verfahren über Schnittstellen erleichtern und die Grundlage für eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsverfahren schaffen.

Für die Förderbereiche „Sondermaßnahmen der Jugendhilfe“ und „Fortbildungen für soziale Fachkräfte“ wurde ein digitales Antragsverfahren über das System SAP Grantor eingeführt. Träger erhalten einen digitalen Zugang zu den genannten Förderberei­chen, womit Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt und Verwaltungsaufwände verringert werden.

Mit Antragslauf 2026 wird die interföderale Leistung „Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH)“ auch in Hessen produktiv für alle 33 Gebietskörperschaften zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Auch der Landesantrag an den Bund wird ab dem Antragslauf 2026 digital erfolgen.

Hierfür befinden sich Bund und Länder im Zuge des OZG seit 2022 in der Planung der „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ und damit der durchgehend digitalen Abwicklung des jährlichen Förderverfahrens zur BSFH.

Aktuell werden den Ländern und Kommunen über nicht-digitale Verwaltungsverfahren Fördermittel zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich ein hoher Bürokratieaufwand für alle Seiten. Eine konsequente Ende-zu-Ende Digitalisierung führt zu einer Reduk­tion des Bürokratieaufwandes für die Umsetzung der Frühen Hilfen auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen, und damit zu einer Beschleunigung des Gesamtver­fahrens für alle Beteiligten. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird zentral von der Ge­schäftsstelle der BSFH im BMBJSFJ sowie den 16 Landeskoordinierungsstellen Frühe Hilfen verfolgt. Wichtige Funktionen befinden sich weiterhin in der Entwicklung und sollen zukünftig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft bspw. Prozessschritte, die aufgrund des Föderalismus in Deutschland und daher unterschiedlichen Vorausset­zungen innerhalb der Länder bisher nicht umgesetzt werden konnten.

Modernisierung Dokumentenmanagementsystem - DMS 4.0

Das Vorhaben „Modernisierung Dokumentenmanagementsystem (DMS)“ ist eines der größten Digitalisierungsprojekte in der hessischen Landesverwaltung mit dem Ziel der flächendeckenden Einführung der elektronischen Aktenführung inklusive Vorgangsbe­arbeitung. Wesentlicher Schwerpunkt ist die Bereitstellung eines modernen, intuitiv nutzbaren, performanten Dokumentenmanagementsystems (DMS 4.0) für die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Bei der Einführung des neuen DMS 4.0 liegt der Fokus nicht nur auf der E-Akte, sondern zukunftsorientiert auf der Ausgestaltung des „Digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes“ mit Themen wie Vorgangsbearbeitung, ver­netzte Zusammenarbeit, ergonomisches, barrierefreies und mobiles Arbeiten und Wis­sensmanagement. Das neue DMS 4.0 löst das DMS HeDok ab, das seit 2004 in Teilen der hessischen Verwaltung genutzt wird.

Der flächendeckende Rollout des neuen Systems ist Februar 2024 gestartet. Mittler­weile – Stand Juni 2025 – ist das DMS 4.0 an mehr als 14.000 Verwaltungsarbeits­plätzen live geschaltet u. a. auch in Teilen in den folgenden Obersten Landesbehörden

  • Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz,
  • Hessisches Ministerium der Finanzen,
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländli­chen Raum,
  • Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen,
  • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat,
  • Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation.
  • Bis Ende 2026 sollen rund 40.000 Arbeitsplätze – 25.000 Büroarbeitsplätze und wei­tere 15.000 im Bereich der Fachanwendungen – mit dem neuen DMS 4.0 ausgestattet sein. Auftraggeber sind das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation und das Hessische Ministerium der Finanzen.

Das Land Hessen unterstützt mit dem Förderprogramm „Ausbildungs- und Qualifizie­rungsbudget (AQB)“ die 26 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Um­setzung ihrer regionalen Förderansätze. Ziel der regionalisierten Arbeitsmarktförde­rung ist die Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Mobilisierung von Talentreserven für die Fachkräftesicherung in Hessen. Das Regierungspräsidium Kassel ist für die Abwicklung und Umsetzung des Förder­programms hessenweit zuständig. Grundlage hierfür sind die jährlichen Zielvereinba­rungen zwischen dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und So­ziales und den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Entwicklung des zukünftigen AQB-Serviceportals mit dem IT-Dienstleister ekom21 hat die Volldigitalisierung der Antragstellung und Abwicklung des Förderverfahrens AQB zum Ziel. Die digitalisierte Antragsbearbeitung ermöglicht eine schnelle, papier­lose Erfassung und Übermittlung von Anträgen über die Online-Plattform Civento. Au­ßerdem hat das AQB-Serviceportal eine Schnittstelle zum DMS 4.0, durch die alle Vor­gänge automatisch veraktet werden können. Das macht den gesamten Prozess effizi­enter, transparenter und fehlerfreier. Das AQB-Serviceportal soll zur nächsten Antrag­stellung im Jahr 2026 produktiv gehen.

Registermodernisierung

Das HMWVW ist Projektpartner in zwei von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) be­schlossenen Erprobungsprojekten der Registermodernisierung:

Abruf von Lichtbild und Unterschrift aus dem Passausweisregister im Führer­scheinantrag

Im Erprobungsprojekt wird die Anbindung des Onlinedienstes Führerschein an das Personalausweisregister erprobt mit dem Ziel, das für den Antrag benötigte Lichtbild und die Unterschrift aus dem Register abzurufen. Das Projekt läuft seit März 2024 und fokussierte sich zu Beginn auf das Aufsetzen der Projektstrukturen und die technische Grobkonzeption. Um bereits vor der Bereitstellung des National-Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) den Nachweisabruf erproben zu können, erfolgte in der ersten Jah­reshälfte 2025 die technische Umsetzung über eine Interims-Transportinfrastruktur auf einer Testumgebung der Antragsstrecke „Ersterwerb“ des Onlinedienstes Führer­schein. Zudem wurde die notwendige Anbindung an die NOOTS-Referenzumgebung erfolgreich umgesetzt.

In der zweiten Jahreshälfte 2025 soll die Anbindung an die NOOTS-Testumgebung erfolgen. Da diese voraussichtlich erst Ende August 2025 zur Verfügung stehen wird, wurde das Projekt bis Jahresende 2025 verlängert. Die bisherigen Projektergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse für die Registeranbindung von Onlinediensten, z. B. not­wendige fachrechtliche und technische Anpassungen. Zudem leistet das Projekt einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Onlinedienstes Führerschein gemäß den Vorgaben der Registermodernisierung, indem die erforderlichen technischen Anpassungen vor­bereitet und rechtliche Hürden frühzeitig adressiert werden.

Nachweisabruf aus dem Handelsregister in der Personenbeförderungsgenehmigung

Im Erprobungsprojekt wird mit dem Data Consumer Adapter (DCA) eine wichtige Un­terstützungskomponente der Registermodernisierung für Onlinedienste erprobt. Der DCA wird von Nordrhein-Westfalen entwickelt und soll anschließend in den vom HMWVW betriebenen Onlinedienst Personenbeförderungsgenehmigung integriert werden. Über den DCA sollen Nachweise nutzerfreundlich aus Registern in den Onli­nedienst überführt werden können. Die Komponente wurde zur Nachnutzung konzi­piert, so dass diese nur mit wenigen Anpassungen in Einer-für-Alle-Dienste implemen­tiert werden kann. In der ersten Jahreshälfte 2025 wurde an der konzeptionellen Wei­terentwicklung des Onlinedienstes entsprechend der Anforderungen der Registermo­dernisierung gearbeitet, insbesondere der Register- und Nachweisanalyse sowie der Auswirkungen auf den Antragsprozess.

Um eine Erprobung des DCA an der Testumgebung der zentralen Infrastruktur der Registermodernisierung (NOOTS) durchführen zu können, wurde das Projekt bis Ende des Jahres 2026 verlängert. Bei der geplanten Erprobung sollen zunächst Nachweise über Unternehmen aus dem Handelsregister in den Onlinedienst Personenbeförderungsgenehmigung übertragen werden.

Das HMWK ist zusammen mit der Justus-Liebig-Universität Gießen, dem MWK Nie­dersachsen und der TU Braunschweig, stellvertretend für die deutschen Hochschulen, Pilotprojektpartner des BVA und der FITKO für den IDA-Rollout und die NOOTs An­bindung im Rahmen der Registermodernisierung.

Die Hochschulen gelten gemäß Anhang 1 Nr. 25 des ID Nr. Gesetzes nicht nur als registerführende Stellen, sondern auch als TOP Register, so dass auch sie die Pflicht trifft, die IDNr. ihrer Bildungsteilnehmenden in Zusammenspiel mit dem BVA bis An­fang 2028 in ihre Register einzuführen.

Die Hochschulen führen ihre Datenbestände in sogenannten Campusmanagementsystemen, die zum Teil on Premise, z.T. auch in der Cloud geführt werden. Diese gilt es für den IDA Rollout und die Anbindung an das NOOTs zu ertüchtigen In Deutsch­land gibt es ca. 12 unterschiedliche Campusmanagementhersteller und 400 Hoch­schulen.

Besondere Herausforderungen stellen sich bei der Anbindung der Campusmanagementsysteme an das Bund-Länder-Verbindungsnetz, das eine essentielle Vorausset­zung für den erfolgreichen Rollout der IDNr. ist.

Des Weiteren müssen auch rechtlich scheinbar eindeutige Begriffe geklärt werden: Wer ist ein Bildungsteilnehmender? Ein immatrikulierter Studierender oder auch schon ein Bewerber? Was ist mit exmatrikulierten Studierenden? Wie können ausländische Studierende (ca. 20%) mitbedacht werden?

Auch technisch/fachliche Fragen werden erörtert: Wie oft müssen die Daten aktuali­siert werden? Wer kann eine Aktualisierung auslösen? Ein Studierender? Oder nur die Sachbearbeiter? Wie können Stoßzeiten zu Semesterbeginn und zu Semesterende abgefangen werden?

Das Projekt macht zudem deutlich, dass das IDA-Verfahren, das Datenschutzcockpit (DSC)und das NOOTS so eng miteinander verzahnt sind, dass es unerlässlich ist, diese Aspekte zusammenzudenken und gemeinsam voranzutreiben.

So ist zwar für den IDA-Rollout kein DSC erforderlich, jedoch muss jede Aktualisierung der Basisdaten im Register im DSC nachvollziehbar sein und in Bezug auf das NOOTS stellt sich ebenfalls die Frage an die Anbindung das Bund-Länder-Verbindungsnetz.

All dies, um in ein paar Jahren Hochschuldokumente mit semantisch und fachlich ab­gestimmte Datenfeldern über den Standard XHochschule länder – und fachverfahrensübergreifend austauschen zu können.

Das HMWVW führt im Rahmen der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes ein Rollout-Projekt zum Identitätsabruf (IDA) im Wohngeldfachverfahren durch. Dieses fungiert als Anschlussvorhaben im Rahmen des Rollout-Konzeptes des Bundesver­waltungsamtes (BVA) und wird wesentliche Analysen und Erkenntnisse zur Anbindung für weitere Anbindungsprojekte zur Verfügung stellen.

Der Rollout der Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) ist ein erster Schritt zur Moder­nisierung der Register gemäß Registermodernisierungsgesetz. Die registerführenden Stellen sind verpflichtet, die ID-Nr. zusätzlich zu personenbezogenen Daten zu spei­chern.

Im Rahmen eines Vorprojektes wurde das hessische Wohngeldfachverfahren von Ende 2024 bis Mitte 2025 im Hinblick auf die Anforderungen des ID-Nr. Rollouts und der Anbindung an die zentrale Infrastruktur der Registermodernisierung (NOOTS) un­tersucht, um den mit der Umsetzung der Registermodernisierung anfallenden Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf zu ermitteln. In der zweiten Jahreshälfte werden die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorarbeiten mit und im hessischen Wohngeldfachverfahren getätigt, um den Anschluss an das IDA-Ver­fahren gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt, der Landeskoordination für die Registermodernisierung im HMD und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in den Folgejahren durchzuführen.

Mit dem Hessischen Dienststellenverzeichnis (HeDis) verantwortet das HMdI ein ele­mentares Quellsystem der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung. In HeDis werden die Dienststellendaten der Hessischen Landesverwaltung gepflegt und abrufbar gemacht. So greift u. a. das Meta Directory Land Hessen (MLH) auf diese Daten zu und stellt sie für die landesweite Benutzersteuerung zur Verfügung. Das Projekt zur Ablösung des Altverfahrens durch eine langfristig tragfähige Neuentwicklung in SAP konnte erfolg­reich abgeschlossen werden. Die neue IT-Anwendung einschließlich der Schnittstelle zum MLH ist seit dem 12. Dezember 2024 produktiv. Das jeweils aktuelle Dienststel­lenverzeichnis steht als PDF-Download auf der Website des HMdI sowie im Mitarbei­terportal zur Verfügung.

Die digitale Transformation der hessischen Polizei im Jahr 2025

Die hessische Polizei hat auch im ersten Halbjahr 2025 das Ziel, ihre Organisations­strukturen, wesentliche Prozesse und digitalen Werkzeuge zukunftsfähig aufzustellen, fokussiert weiterverfolgt. Im Rahmen der gesamtstaatlichen Digitalisierung und Ver­waltungsmodernisierung wurden bereits in den vergangenen Jahren wesentliche Maß­nahmen ergriffen, um effizienter, effektiver, bürgerorientierter und digital souveräner zu agieren. Die erzielten Umsetzungserfolge dienen als Grundlage, um die Transfor­mation der Polizei fortzuführen und um „Sicherheit“ vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen weiterzudenken.

Ein zentrales Element der Digitalen Transformation ist ein Roadmap-Prozess, den das initiale Digitalisierungsprojekt „Schub 11“ implementiert und aus dem Projektcharakter in die Regelorganisation überführt hat. Der Prozess zielt auf eine enge Verzahnung strategischer Rahmenbedingungen, rechtlicher Vorgaben und Priorisierung fachlicher Bedarfe unter Beachtung finanzieller und personeller Möglichkeiten. Der Prozess wird zur kontinuierlichen Verbesserung evaluiert und weiterentwickelt.

Zur Weiterentwicklung der polizeilichen Fähigkeiten muss das Potential von Plattform-Technologien und moderner Cloud Infrastruktur Anwendung finden, um beispielsweise unterstützende KI-Systeme in unterschiedlichen Use Cases sicher (technisch sowie rechtlich) verfügbar zu machen. Trotz enormen Innovationsdruckes darf „Digitale Sou­veränität“ nicht vernachlässigt werden, um die Handlungsfähigkeit der Polizei zu ge­währleisten.

Kriminelle Strukturen und Erscheinungsformen wandeln sich vor dem Hintergrund so­zialer, gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen. Komplexer werdende polizei­liche Anforderungen an die Digitalisierung erfordern ein gleichsam mutiges als auch pragmatisches Handeln und stehen oftmals im Kontrast zu den begrenzt zur Verfü­gung stehenden Haushaltsmitteln.

Effektivität und Effizienz der Organisation Polizei sind entscheidend, um die Verände­rungsprozesse aktiv zu gestalten. Die gestarteten Projekte zur Neuausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung (P25) sowie das Projekt zur Standardisierung des Streifen­dienstes (S25) sind essentiell, um vorhandene Strukturen, Arbeitsmethoden, Technik, Ausbildung und Wissen kritisch zu überprüfen und notwendige Anpassungen iterativ zu vollziehen.

Diese zentralen Veränderungsinitiativen wurden durch das behördenübergreifende Projekt zur Standardisierung der Abteilungen Verwaltung und Zentrale Dienste (V/Z25) ergänzt. Durch das zusätzliche Projekt sollen die Grundlagen geschaffen werden, um auch im Bereich der polizeilichen Verwaltung Schnittstellen zu reduzieren sowie Pro­zesse landesweit zu standardisieren und den Nutzen im Sinne eines Bürokratieabbaus zu verbessern.

Die über die zukünftige Roadmap verzahnten Einzelinitiativen der hessischen Polizei sind fordernd, gleichzeitig aber ein unverzichtbarer Schritt zum Erhalt von Leistungs-und Zukunftsfähigkeit.

Ein echter Meilenstein der Verwaltungsmodernisierung ist die Wirkbetriebsaufnahme der elektronischen Akte in Strafsachen (eAS). Durch diese im Rollout befindliche Neu­erung wird der Austausch von Akten zwischen Polizei und Justiz in Hessen vollständig digital umgesetzt und auf ein zeitgemäßes Niveau gehoben.

Sämtliche Verfahrensakten müssen spätestens ab dem 1. Januar 2026 bei allen Ge­richten und Staatsanwaltschaften verbindlich elektronisch geführt werden. Da die po­lizeiliche Ermittlungsakte mit Eingang bei der Justiz eine Teilakte der justiziellen Akte in Strafsachen wird, resultiert daraus die Notwendigkeit der Verwendung einer geeig­neten digitalen Übergabemöglichkeit für Akten an die Justiz.

Als Folge der rechtlichen Anforderungen an die Polizei wurde die Entwicklung der elektronischen Akte in Strafsachen als einheitliches Aktenkorrespondenzsystem zwi­schen Polizei und Justiz zunächst als Angebot des Programms Polizei 2020 (P20) in 2019 beschlossen. Ziel des hessischen eAS-Projektes ist die Nutzung der im Rahmen von P20 gemeinsam entwickelten sowie zentral betriebene Lösung für die Aktenüber­mittlung in Strafsachen unter Anbindung des Vorgangsbearbeitungssystem ComVor in neun Behörden der hessischen Polizei. Der Umsetzungsplan konnte durch das pragmatische sowie synchronisierte Vorgehen aller Partner eingehalten werden.

Die hessische Polizei ist als erster Teilnehmer noch im Jahr 2024 in die Pilotierung der eAS-Lösung gestartet und konnte frühzeitig Erfahrungen im technischen und organi­satorischen Umfeld sammeln. So partizipieren auch die anderen Länderpolizeien von den hessischen Erfahrungen. Die finale Wirkbetriebsaufnahme und der Start des schrittweisen Rollouts der eAS-Lösung in Hessen erfolgte im Juni 2025. Entsprechend der Abstimmung mit der Justiz konnte dem gesetzlich vorgegebenen Einführungster­min als risikominimierende Maßnahme deutlich vorweggegriffen werden. Entspre­chend der Rollout-Planung werden alle Präsidien der hessischen Polizei noch bis No­vember 2025 fristgerecht auf das neue System wechseln.

Insbesondere durch die enge und direkte Zusammenarbeit mit der hessischen Justiz wird das Projekt auch in den nächsten Monaten weiter voranschreiten. Ziel wird es sein, die fachliche Weiterentwicklung der Lösung kontinuierlich fortzuführen.

Der Einsatz von Videoschutzanlagen (VSA) im öffentlichen Raum ist für die hessische Polizei von strategischer Relevanz, um die Gefahrenabwehr und schlussendlich das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bestand die dringende Notwendigkeit, die eingesetzte Infrastruktur der Videoschutzanlagen sinnvoll auszubauen und die notwendige Analysefähigkeit mit Künstlicher Intelligenz (KI) rechtskonform zu erweitern.

Mit der Fortentwicklung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) konnten in Hessen in Jahr 2024 neue und effizientere Wege im Be­reich der Gefahrenabwehr erschlossen werden. Mit dem Inkrafttreten von § 14 Abs. 8 bis 11 HSOG besteht die Möglichkeit, die Vollzugskräfte bei der Auswertung von im öffentlichen Raum gefertigtem Videomaterial zu unterstützen.

Das in Frankfurt am Main aufgesetzte Pilotprojekt hat im Juli 2025 einen wesentlichen Meilenstein erreicht. Neben der Schaffung der technischen Infrastruktur im Video-Operations-Center und dem Aufsetzen der fachlichen Prozesse wurde mit der Erfüllung der rechtlichen Erfordernisse alle Voraussetzungen geschaffen, um die nächste Phase des Projekts einzuleiten: der Probewirkbetrieb des Projekts umfasst zunächst die ge­zielte Suche gem. § 14 Abs. 9 HSOG und wurde im Rahmen der Konsultationsgesprä­che mit dem HBDI zeitlich auf ein Jahr und örtlich auf die Videoschutzzone des Bahn­hofsgebiets in Frankfurt am Main begrenzt.

Die gezielte Suche (§ 14 Abs. 9 HSOG) mittels biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung erlaubt die Suche nach vermissten Personen, Opfern von Entführung, Menschen­handel oder sexueller Ausbeutung sowie nach Personen in Gefahrenabwehrvorgängen wegen der Gefahr einer terroristischen Straftat auf Basis eines individuellen rich­terlichen Beschlusses.

Hervorzuheben ist die Umsetzungsgeschwindigkeit – der erste operative Anwen­dungsfall konnte ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Befugnisnorm gestartet werden.

Die mobile Arbeitsweise der hessischen Polizei wird auch im Jahr 2025 weiter ausge­baut und das App-Portfolio um unterstützende Anwendungen auf den mobilen Endge­räten erweitert. Basis der Fortentwicklung ist die umgesetzte Vollausstattung mit dienstlichen Smartphones für alle Beschäftigten sowie der Betrieb der digital souverä­nen App-Plattform der hessischen Polizei.

Um den Prozess der Strafanzeigenaufnahme, der durch die Einführung der ersterfas­senden Strafanzeigen-App ermöglicht wurde, zu ergänzen, befinden sich momentan die Sicherstellungs- sowie die Vernehmungs-App im INNOVATIN HUB 110 in Reali­sierung. Entsprechend der Roadmap ist eine Einführung noch in 2025 vorgesehen.

Immer wichtiger werden die länderübergreifende Nachnutzung sowie die gemein­schaftliche Weiterentwicklung/Betrieb von polizeilichen Applikationen. Die hessische Polizei ist aktuell mit der Portierung der hessischen Strafanzeigen- und Unfallaufnahme-App als zentrale Erfassungsservices des in P20 entstehenden Datenhausökosystems der Polizei beschäftigt. Ziel ist die zentrale Bereitstellung der entsprechend portierten hessischen Applikationen für die Polizei Nordrhein-Westfalens als erstes nachnutzendes Land.

Ein erster Erfolg konnte im Jahr 2025 durch die zentrale Bereitstellung der weiterent­wickelten hessischen Abfrage-Applikation für die Polizei Rheinland-Pfalz im Rahmen des Programms Polizei 20/20 (P20) erzielt werden. Als erste mobile iOS Anwendung des Datenhausökosystems erlaubt die als P20-Suche eingeführte Anwendung mobile Abfragen in polizeilich nutzbaren Auskunftssystemen. Die Weiterentwicklung zum Standardprodukt der deutschen Polizeien ist vorgesehen.

Auch im Bereich der Messenger-Kommunikation wurden im Bereich der hessischen Polizei Fortschritte erzielt. Der Betrieb des polizeilichen Messenger Julius wurde auf eine sichere Private-Cloud Infrastruktur transferiert, um Skalierbarkeit der Anwendung abzusichern. Als Folge der Migration konnte nun die Umsetzung einer VS-NfD Frei­gabe und die Öffnung für Videofunktionalitäten gestartet werden. Zusätzlich wurde der Messenger hinsichtlich des Open-Source Standards „Matrix“ weiterentwickelt, um eine länderübergreifende Kommunikation zu realisieren. Eine Matrix-basierte Messenger-Plattform der Polizeien befindet sich in der Umsetzung, der hessische Messenger Ju­lius wäre schon heute kompatibel bzw. föderationsfähig.

Die Integration von Künstliche Intelligenz in die polizeifachlichen Arbeitsabläufe stellt für die Polizei die nächste Stufe der Digitalisierung dar. Besonders für Sicherheitsbe­hörden sind der rechtsichere und vertrauensvolle Einsatz der Technologie unerläss­lich. Neben dem bereits beschriebenen Anwendungsfall „intelligenter Videoschutz“ kommt KI bereits heute zur Unterstützung der Einsatzkräfte in der forensischen Aus­wertung zum Einsatz, da nur noch so die Menge an Bildmaterial händelbar bleibt.

Auch zur Effizienzsteigerung der polizeilichen Sachbearbeitung ist der KI-Einsatz zwin­gend erforderlich. Zur automatischen Transkription von Audio- und Videoprotokollen wird aktuell das Produkt „Schreibmaschine“ pilotiert und der für das Jahr 2025 ge­plante flächendeckende Rollout vorbereitet. Ein weiteres Pilotprojekt wird KI auf die digitalen Endgeräte der Polizei bringen und die Realisierung einer Vernehmungs-App ermöglichen.

Der Kabinettsbeschluss zum Umgang mit Systemen der generativen Künstlichen In­telligenz in der hessischen Landesverwaltung diente als Grundlage, um die entspre­chende Nutzung auch im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Hei­matschutz (HMdI) eindeutig zu regeln. Da die Polizei bei der Ausarbeitung der Ge­schäftsanweisung von Beginn an beteiligt war, ist eine Nutzung solcher Systeme unter Einhaltung strikter Rahmenbedingungen auch für den Bereich der Polizei vorgesehen.

Neben der Bereitstellung von ersten priorisierten KI-Services für polizeiliche Anwen­dungsfälle engagiert sich die hessische Polizei zusätzlich in unterschiedlichen landesinternen und Bund-Länder-Arbeitsgruppen, um der Dynamik im Handlungsfeld zu be­gegnen, Wissensaustausch zu fördern und Aktivitäten zu synchronisieren. Die hessi­sche Polizei begrüßt die gestarteten Aktivitäten auf Landesebene zur Einführung res­sortübergreifender KI-Lösungen (z.B. AI Gude), sieht aber die Notwendigkeit zur län­derübergreifenden Kooperation auf Ebene der Länderpolizeien. Der Bereitstellung von digital souveränen sowie föderal nutzbaren KI-Plattformen, die Perfomance mit den besonderen rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen von Sicherheits­behörden vereinen, muss sich schrittweise und pragmatisches genähert werden.

Die Vernetzung zwischen den hessischen Polizeibehörden wird weiterhin durch eine Community-of Practice KI (CoP KI) sichergestellt, die beispielsweise die Aktivitäten zur Umsetzung der EU KI-VO koordiniert.

Im Handlungsfeld Bürgerinteraktion hat die Polizei Hessen ein weiteres Ziel der Roadmap operationalisiert. Ab sofort können im Rahmen der digitalen Anzeigenerfassung über das Portal Onlinewache Strafanträge digital verfasst werden. Diese Neuerung soll nicht nur den bürokratischen Aufwand durch ehemals papierbasierte Workflows redu­zieren, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern durch einen medienbruchfreien Prozess den Zugang zur Polizei erleichtern. Hintergrund der Feature-Erweiterung ist eine entsprechende Gesetzesänderung und der damit verbundene Wegfall der gesetz­lichen Unterschriftenerfordernis.

Auch der Umgang mit Massendaten wird weiter optimiert. Für den Deliktsbereich „Diebstahl“ wird noch in diesem Jahr die digitale Übermittlung von Massenvorgängen durch Unternehmen bzw. Handelsketten ermöglicht. Durch die länderübergreifende Nutzung einer neuen digitalen Schnittstelle, werden die eingehenden Anzeigen durch angeschlossene Unternehmen zukünftig gesammelt digital übermittelt werden können. Erste Pilotkunden sind große Handelskonzerne. Gespräche mit weiteren potentiellen Nutzern werden bereits geführt. Der medienbruchfreie Prozess entlastet sowohl Un­ternehmen als auch Polizei. In einem nächsten Schritt soll die Plattform Onlinewache um einen sicheren bidirektionalen Kommunikationskanal erweitert werden, um bei­spielsweise Rückfragen an Bürger aktiv digital steuern zu können.

Die Nutzung moderner Cloud Infrastruktur wird im Rahmen der Cloud Journey mit der HZD vorangetrieben. Speziell die wachsenden Bedarfe im Bereich der Digitalforensik haben zur Konsequenz, dass die genutzten Ressourcen kurzfristig weiterer Skalierung bedürfen.

Im Hinblick auf die umfassendere Multicloud-Strategie der hessischen Polizei ist ins­besondere die mit der Polizei Baden-Württemberg initiierte bilaterale Kooperation er­wähnenswert, die auf eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Digitalisierung und fort­laufenden Weiterentwicklung der digitalen Polizeiarbeit abzielt. Künftig werden Hessen und Baden-Württemberg beim Aufbau einer sicheren Multi-Cloud-Infrastruktur für ei­nen zuverlässigen Datenaustausch zusammenarbeiten. Die bidirektionale Anbindung der IT-Dienstleister des Landes Baden-Württembergs an die hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und der Datenaustausch ist das Fundament der Koopera­tion.

Auch bei der Umsetzung der elektronischen Akte in Strafsachen (eAS) ist hessische Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Im Rahmen der länderübergreifenden eAS-Kooperation hat die HZD mit Unterstützung durch die hessische Polizei den entsprechen­den Applikationsbetrieb für 14 Länderpolizeien übernommen.

Das HMdI führt derzeit ein Projekt mit der hessischen Polizei für ein neues Fuhrparkverwaltungssystem durch, um die fast 20 Jahre alte Bestandsanwendung abzulösen. Im Projekt werden sämtliche für ein Fuhrparkmanagement erforderlichen Prozesse von der Beschaffung von Dienstfahrzeugen bis hin zu dessen Verwertung abgebildet. Auch sollen alle relevanten Geschäftsprozesse medienbruchfrei bzw. vollständig digi­tal implementiert werden.

Das digitale Fahrtenbuch der Polizei wird auf die Nutzung über mobile Endgeräte ein­fach und intuitiv vorbereitet und umgestellt. Auch die Reservierung von Dienstfahrzeu­gen soll digital ermöglicht werden.

Die Fachanwendung ist bewusst mandantenfähig aufgebaut und soll nach seiner Be­währung im Bereich der Polizei bei Bedarf auch weiteren Dienststellen des Landes Hessens zur Verfügung gestellt werden können.

Auf der Grundlage der im Rahmen der 205. IMK beschlossenen „Saarbrücker Agenda“ hat der Bund mit dem Programm Polizei 20/20 eine Bund-Länderinitiative zur Moder­nisierung des polizeilichen Informationswesens gestartet. Wesentliches Ziel ist, die po­lizeiliche Vorgangs- und Fallbearbeitung zu vereinfachen, indem Informationen schnel­ler abgeglichen, verifiziert und ausgetauscht werden können. Die Harmonisierungsbe-strebungen sollen in der Errichtung eines gemeinsamen Datenhaus-Ökosystems für die deutsche Polizei (DHÖS) sowie die Transformation der polizeilichen Verbundsys­teme zu einem Informationsverbund Polizei (IVP) münden.

Das Jahr 2025 ist entscheidend für das Gelingen und die Weiterführung der Transfor­mation, da das DHÖS als zentrales Element mit ersten relevanten Anwendungsfällen in den Wirkbetrieb überführt werden soll.

Als erster wichtiger Baustein hat die im INNOVATION HUB 110 im P20 Auftrag entwi­ckelte mobile App „P20-Suche“ in Rheinland-Pfalz den Wirkbetrieb aufgenommen. Ne­ben den damit verbundenen fachlichen Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz (zentrale so­wie standardisierte Abfrage in verfügbaren Auskunftssystemen) ist dies ein bedeuten­der Meilenstein für das Programm P20 auf dem Weg zur Zielarchitektur für die Polizei-IT in Deutschland. Die zugehörige technische Infrastruktur für dieses MVP (Minimal Viable Product) des Datenhaus-Ökosystems wird zentral vom Bundeskriminalamt be­trieben und bildet das Fundament der zukünftigen Plattform.

Als nächster Schritt, an dem die hessische Polizei ebenfalls zentral beteiligt ist, steht die Portierung weiterer fachlicher Applikationen an. Eine zentrale Bereitstellung der in Hessen im INNOVATION HUB 110 entwickelten Strafanzeigen-, Unfallaufnahme- so­wie Foto-App als Teil des Datenhausökosystems werden noch in 2025 angestrebt.

Für die Modernisierung der Polizeiarbeit ist ein rechtssicherer Einsatz einer polizeili­chen Analyseplattform essentiell. Durch die langjährigen Erfahrungen im Einsatz von hessenDATA ist die hessische Polizei im Ländervergleich sehr gut aufgestellt. Eine zentrale und kontrovers diskutierte Fragestellung in P20 ist, wie zukünftig eine digital souveräne Analyseplattform auf Bundesebene und auf Basis des DHÖS zur Verfügung gestellt werden kann. Hier werden in 2025 weitreichende und weichenstellende Ent­scheidungen notwendig, die über die zukünftige Handlungsfähigkeit der Polizei we­sentlichen Einfluss haben werden.

Ein weiterer Schritt hinsichtlich Standardisierung wird aktuell im Bereich der webba­sierten Kommunikationsplattformen der Polizei vorbereitet. Sowohl die Webseiten für die externe (Internet-Auftritt) als auch interne Kommunikation (Intranet-Auftritt) stehen vor einer grundlegenden technischen Systemumstellung. Auf Basis des verfügbaren HZD-Standards wird eine umfassende Migration der entsprechenden Content-Management-Systeme vorbereitet und schrittweise vollzogen. Bis Ende 2025 ist die Mig­ration des Internetportals der Polizei vorgesehen, die parallel vorbereitete Harmonisie­rung des Intranet-Auftrittes folgt im direkten Anschluss. Die Weiterentwicklung wird ein modernes Erscheinungsbild mit möglichen Standardisierungspotentialen verknüpfen.

Im Zuge der Umstellung auf die neuen fälschungssicheren Polizeidienstausweise wur­den die notwendigen Geschäftsprozesse angepasst und eine technische Lösung im LRM Personalwesen für alle Polizeipräsidien implementiert, sowie eine technische Lö­sung für die Personalisierung der Ausweise eingeführt.

Im März 2025 hat die Personalisierung der Ausweise der Beschäftigten der hessischen Polizei begonnen. Stand Juli 2025 sind über 17.600 Dienstausweise verteilt. Bis zum Ende des Jahres soll der vollständige Rollout erfolgt sein.

Neben einem Plus an Fälschungssicherheit wird der moderne Ausweis zu einer wei­teren Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei beitragen.

Neben der Modernisierung bestehender polizeilicher Prozesse und Verfahren muss parallel für die Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen Sorge getragen werden. Ein prägnantes Beispiel mit umfassender Wirkung ist die für das Jahr 2025 vorgese­hene Einführung des Entry/Exit Systems (EES). Beim EES handelt es sich um das zukünftige zentrale europäische Einreise/Ausreise-System, in dem zukünftig alle Dritt­staatsangehörige registriert werden, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen dürfen oder deren Einreise verweigert wird. Da die hessische Polizei als Behörde zur Nutzung des neuen Systems verpflichtet ist, wurden entsprechende Prozesse abgestimmt und die technische Umsetzung vorbereitet, um einen terminge­rechten Start des Verfahrens im Oktober zu ermöglichen. Wichtig bei der Umsetzung ist insbesondere die bürgernahe Realisierung, d.h. ein mobiler Zugriff auf das Verfah­ren durch die Polizeikräfte auch außerhalb der Dienststelle.

Der Gesetzgeber hat die Justiz bundesweit verpflichtet, bis 2026 in fast allen Verfah­rensarten die Papierakte durch die elektronische Akte zu ersetzen. Bei der in Hessen eingesetzten elektronischen Akte (eAkte) handelt es sich um ein im sogenannten e2-Verbund gemeinsam mit den Ländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt entwickeltes, digitales Aktensystem für die Justiz.

Die Einführung der eAkte in der hessischen Justiz schreitet weiterhin mit großen Schrit­ten voran. Die Umstellung auf die führende eAkte ist in Zivil- und Familiensachen bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolgt.

Es arbeiten alle Amtsgerichte in Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Mobiliarvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungssachen mit der führenden e-Akte. Ebenso arbeiten alle Landgerichte in Zivilverfahren und alle hessischen Fachge­richte vollumfänglich mit der führenden eAkte.

Nach Abschluss der Pilotierung der eAkte im Strafbereich bei der Generalstaatsan­waltschaft Frankfurt am Main, bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt sowie beim Amts-und beim Landgericht Darmstadt hat der Rollout Ende Juni 2025 begonnen und soll fristgerecht zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Im Jahr 2025 soll außerdem die Einführung der eAkte mit dem Rollout in Registerver­fahren im letzten Quartal abgeschlossen werden.

Seit Januar 2025 wird die elektronische Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der zwei­ten juristischen Staatsprüfung angeboten. Ein E-Examen in der staatlichen Pflichtfach-prüfung im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung ist perspektivisch (entspre­chend des Koalitionsvertrags) ebenfalls beabsichtigt. Die Referendarinnen und Refe­rendare haben im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung ein Wahlrecht, ob sie die Klausuren elektronisch oder handschriftlich anfertigen möchten. Sofern sich die Referendarinnen und Referendare für die handschriftliche Anfertigung entscheiden, so ist dies für die gesamte Klausurenkampagne bindend. Entscheiden sie sich für die elektronische Anfertigung, so können sie auch während einer Kampagne zur hand­schriftlichen Anfertigung wechseln. Ein Wechsel während einer laufenden Klausur ist indes nicht möglich.

Für die elektronische Anfertigung stellt ein IT - Dienstleister die für die sichere Prü­fungsumgebung benötigte technische Infrastruktur, die Hardware sowie eine zur Klau­surbearbeitung geeignete Software zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt er den Support der eingesetzten Prüfungssoftware vor, während und nach der Prüfung bis zum bestandskräftigen Abschluss des Prüfungsverfahrens einschließlich vorgelager­ter Übungsmöglichkeiten. Zu diesem Zweck wurde für die Referendarinnen und Refe­rendare ein Übungsportal entwickelt, das seit Juli 2024 zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich um ein webbasiertes Übungsportal, bei dem sich die Referendarinnen und Referendare mit der elektronischen Prüfungsumgebung vertraut machen können. Zudem besteht mit dem Übungsportal die Möglichkeit, Arbeiten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Über dieses Übungsportal fertigen die Refe­rendare zudem die Klausuren des Online-Klausurenkurses auf ELAN REF an.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich auch über das Demoportal mit der Prüfungs­umgebung vertraut zu machen. Das Demoportal ist über die Homepage des JPA er­reichbar und für jedermann zugänglich. So können sich beispielsweise auch zukünftige Referendarinnen und Referendare informieren, Probeklausuren erstellen und im An­schluss eine PDF-Datei erzeugen.

Für die elektronische Anfertigung an akkubetriebenen Laptops mit gesicherter Netz­verbindung innerhalb eines Intranets werden anstelle der bislang meist kleineren Räume großflächige Räumlichkeiten mit einer Kapazität von mindestens 100 Prüflin­gen benötigt. Daher wurden in Darmstadt, Frankfurt am Main und Butzbach große Prü­fungsräume angemietet, die auch für die derzeit noch handschriftliche (perspektivisch aber auch elektronisch anzubietende) Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der staatli­chen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung genutzt wer­den können, auch um die Umsetzbarkeit der zahlenmäßig stärkeren Prüfungen an rein externen Prüfungsstandorten für das JPA bereits vor dem Ernstfall zu erproben und die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten an verschiedenen Standorten zu minimie­ren. Die elektronisch angefertigten Klausuren werden nach der Bearbeitung als PDF-Datei gespeichert und für die Korrektoren ausgedruckt. Dieser Arbeitsschritt soll per­spektivisch durch die Einführung der elektronischen Korrektur spätestens mit der Ein­führung des E-Examens in der staatlichen Pflichtfachprüfung wegfallen.

Umsetzungsprojekt Landesreferenzmodell Fördermittel (LRM Fördermittel) und Online-Antragsmanagement im LRM-Fördermittel

Ziel des Projekts ist es, zum einen ein medienbruchfreies standardisiertes SAP-Fach-verfahren zur Fördermittelbearbeitung einzuführen. Hierfür sollen zur Fördermittelbe-arbeitung eingegangene Anträge erfasst, bearbeitet und mit einem Förderbescheid und der späteren Verwendungsnachweisprüfung abgeschlossen werden. Mit der Be­arbeitung erfolgt gleichzeitig die bilanzbuchhalterische Erfassung und automatisierte Auszahlung sowie eine revisionssichere Dokumentation und Ablage.

Dazu wurde eine aktualisierte, mit den Ressorts abgestimmte Staffelplanung für die Einführung einer einheitlichen Fördermittelbearbeitung (2023-2026) vom Kabinetts­ausschuss für Staatsmodernisierung und Digitalisierung (KASMOD) gebilligt.

Während der Projektlaufzeit erfolgte in folgenden Dienststellen eine Anbindung an das LRM Fördermittel:

  • Staatskanzlei
  • Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
  • Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
  • Ministerium der Finanzen
  • Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und länd­lichen Raum
  • Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • Ministerium für Digitalisierung und Innovation
  • Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Regierungspräsidium Kassel für das Hessische Ministerium für Familien, Seni­oren, Sport, Gesundheit und Pflege, das Hessische Ministerium der Finanzen, das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Regierungspräsidium Gießen für das Hessische Ministerium für Familien, Seni­oren, Sport, Gesundheit und Pflege, das Hessische Ministerium der Finanzen, das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Regierungspräsidium Darmstadt für das Hessische Ministerium für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Im 1. Halbjahr 2025 wurden weitere 27 Förderleistungen an das LRM Fördermittel an­gebunden.

Die aktuelle Staffelplanung wurde weitgehend planmäßig umgesetzt. Abweichungen ergeben sich durch nicht vorhersehbare Reorganisationsmaßnahmen infolge der Landtagswahl sowie durch mit den Ressorts abgestimmte zeitliche und inhaltliche Ver­schiebungen innerhalb der Staffeln.

Für das 2. Halbjahr 2025 ist vorgesehen, sukzessiv weitere Förderleistungen an das LRM Fördermittel anzubinden.

Darüber hinaus wurde ein bürgerfreundliches Online-Antragsmanagement implemen­tiert, das ermöglicht, sämtliche Förderleistungen auch digital zu beantragen. Antragstellende können auf diese Weise alle erforderlichen Informationen zum jeweiligen Förderantrag ohne Papieraufwand und ohne persönlichen Behördengang über ein On­line-Formular direkt an die zuständige Behörde übermitteln.

Neben der Verbesserung des Bürgerservices ergeben sich auch zahlreiche Vorteile für die Vorgangsbearbeitung der Anträge in den Dienststellen: Die Antragsdaten wer­den automatisiert in das LRM-Fördermittelmanagement übertragen, sodass eine ma­nuelle Erfassung entfällt. Durch die Validierung der eingegebenen Informationen kann bereits im Online-Antragsprozess eine Vorprüfung der Fördervoraussetzungen erfol­gen, was die Notwendigkeit für Rückfragen deutlich verringert. Zudem entfällt das Scannen von Antragsdokumenten als buchungsbegründende Nachweise vollständig.

Die Online-Antragskomponente wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. So besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der zuständigen Dienststelle über das Nutzer­konto BundID (für natürliche Personen) oder das MUK (Mein-Unternehmenskonto für juristische Personen) zu authentifizieren.

Außerdem wurde ein barrierefreies und datenschutzkonformes Captcha eingebunden, welches systemgesteuerte Angriffe verhindern soll. Darüber hinaus werden fortlaufend Verbesserungen in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit umgesetzt, etwa durch die An­bindung eines Postleitzahlen-Registers, durch die Optimierung der Navigation über die Tastatur oder durch die Möglichkeit, Fehler oder Barrieren im Online-Formular direkt an das Projektteam zu melden. Die Einführung einer Zwischenspeicherfunktion ermög­licht es den Antragstellenden, den Antrag zu speichern und zu einem späteren Zeit­punkt fortzusetzen.

Im 1. Halbjahr 2025 wurden 19 Förderleistungen an das Online-Antragsmanagement angebunden. Weitere Leistungen sind in Planung.

Beschluss des Kabinettsausschusses Staatsmodernisierung und Digitalisie­rung am 02. Juni 2025

Im Rahmen der bestehenden Staffel können voraussichtlich alle zur Anbindung vorge­sehenen Leistungen an LRM Fördermittel und an das Onlineantragsmanagement an­geschlossen werden. Der KASMOD hat daher am 02. Juni 2025 beschlossen, das Projekt zur Ausrollung von LRM Fördermittel und Onlineantragsmanagement mit Ab­schluss der aktuellen Staffel zum 31.12.2026 für LRM Fördermittel bzw. zum 30.06.2027 für das Onlineantragsmanagement zu beenden. Für die Ressorts besteht künftig die Möglichkeit, beim HCC das LRM-Fördermittel und das Onlineantragsma-nagement als Fachverfahren zur standardisierten Bewirtschaftung von Förderleistun­gen zu beauftragen.

Die Verwaltungsmodernisierung ist ein zentrales Vorhaben der Hessischen Landesre­gierung und im Koalitionsvertrag verbindlich verankert. Im Geschäftsbereich des Hes­sischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) wird dieses Ziel mit dem Projekt „Digitale Schulbuchzulassung“ umgesetzt.

Zielsetzung und Mehrwert

Ziel des Projekts ist die vollständige Digitalisierung des bislang papiergebundenen Verfahrens zur Schulbuchzulassung. Dies umfasst sowohl die digitale Antragstellung durch die Verlage als auch die elektronische Bearbeitung und Veröffentlichung durch das HMKB. Über eine zentrale Plattform sollen sämtliche zugelassenen Lernmittel ta­gesaktuell zur Verfügung gestellt werden. Schulen können so jederzeit auf die aktuel­len Informationen zugreifen. Verlage profitieren von einem transparenteren, schnelle­ren und effizienteren Antragsprozess. Die Verwaltung wird zugleich durch optimierte Abläufe, verbesserte Steuerungsmöglichkeiten und eine lückenlose Verfahrensdoku­mentation entlastet.

Das Projekt trägt damit zur Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Zulas­sungsprozesses bei, erhöht die Transparenz und verbessert die Servicequalität.

Technische Umsetzung und Zeitplan

Für die Umsetzung wird die FISBOX der HZD genutzt. Der Projektstart ist im laufenden Jahr erfolgt; die Fertigstellung wird innerhalb von rund sechs Monaten erwartet. Im Anschluss erfolgt eine Phase der Erprobung und schrittweisen Skalierung.

Bedeutung für die Verwaltungsmodernisierung

Das Vorhaben trägt in mehrfacher Hinsicht zur Verwaltungsmodernisierung in Hessen bei:

  • Digitalisierung und Automatisierung: Der Prozess wird vollständig digitalisiert und ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
  • Effizienzsteigerung: Deutliche Reduktion von Bearbeitungszeiten für Verwal­tung und Antragstellende.
  • Nutzerorientierung: Schulen profitieren von einem jederzeit verfügbaren, aktu­ellen Überblick über zugelassene Lernmittel.
  • Übertragbarkeit: Das Projekt hat Modellcharakter und kann als Blaupause für die Digitalisierung vergleichbarer Genehmigungs- und Zulassungsverfahren in anderen Ressorts dienen.

Ausblick

Mit der digitalen Schulbuchzulassung leistet Hessen einen wichtigen Beitrag zum kon­sequenten Abbau bürokratischer Hürden im Bildungsbereich. Das Projekt stärkt die digitale Verwaltungskultur im Land, schafft spürbare Mehrwerte für die Schulen und die Bildungsverwaltung sowie die antragstellenden Unternehmen.

Mit dem Startchancen-Programm sind verschiedene Berichtspflichten verbunden. Zum einen müssen alle Maßnahmen auf Schulebene nachgewiesen werden. Zum anderen wurde zwischen Bund und Ländern ein gemeinsames Zielsystem abgestimmt. Beide Anforderungen sind zwingend zu erfüllen.

Im Fokus stehen zunächst:

  • Säule II: Sachmittel aus dem dezentralen und zentralen SCP-Budget
  • Säule III: Maßnahmen zur Personalgewinnung

Um den Aufwand für die teilnehmenden Schulen so gering wie möglich zu halten, hat das HMKB ein Verfahren entwickelt, das

  • die Antragstellung erleichtert,
  • den Vorgaben des Bundes entspricht und
  • bestehende Kommunikations- und Verwaltungsprozesse nutzt.

So lässt sich die Umsetzung des Programms möglichst reibungslos in die Abläufe der Schulverwaltung integrieren.

Das Management-Informations-System (MIS) unterstützt diesen Ablauf. Es verwaltet und verknüpft die fachlichen und finanziellen Informationen und bindet alle Beteiligten in den Prozess ein.

Mit dem Start der 2. Tranche des Startchancen-Programms (SCP) in Hessen wurde das Antragsverfahren zum Schuljahresbeginn 2025/2026 für die teilnehmenden Schu­len umgestellt und in die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) integriert. Hierzu wurde für alle 320 Startchancen-Schulen ein separater Bereich innerhalb der LUSD freigeschaltet. Jede Schule erhält ein eigenes Budget, das sie selbstständig für die an ihrer Schule notwendigen Maßnahmen nutzen kann.

Die Antragstellung für das SCP läuft standardisiert in der LUSD und ermöglicht es, zentrale Maßnahmen (Katalogmaßnahmen) und dezentrale, schulbezogene Maßnah­men in benutzerfreundlicher Art und Weise zu beantragen.

Im Ergebnis kann damit insgesamt das Budget nach den Regeln der Haushaltsführung sorgfältig verwaltet und der Verbrauch genau dokumentiert werden.

Die Antragsseite SCP ist die damit die „Blaupause“ für weitere workflowbasierte Antragsszenarien für Schulen, die in benutzerfreundlicher Art und Weise in der LUSD abgebildet werden können.

Die Schul-ID Hessen wurde zum Schuljahresbeginn 2022 eingeführt und bietet über das Internet einen komfortablen Single Sign-On-Zugang (SSO), der durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) gesichert wird, zu den E-Mail-Adressen für Lehrkräfte, den Schulverwaltungspostfächern und der Lehrer- und Schülerdatenbank.

Seit August 2024 wurde den Sekretariats- und Schulverwaltungskräften der öffentli­chen Schulträger der Zugang zur Schul-ID Hessen angeboten und die technische Frei­gabe erteilt

Im Rahmen der Migration aller Schulverwaltungspostfächer in die Domäne @schule.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster wurde Ende 2024 auch den Ersatzschulträgern diese Möglichkeit angeboten. Die Schulen in freier Trägerschaft haben dieses Landesangebot – insbe­sondere zur Nutzung der LUSD über das Internet – insgesamt positiv angenommen und davon regen Gebrauch gemacht.

Eine perspektivische Erweiterung der Nutzergruppen der Schul-ID Hessen auf Schü­lerinnen und Schüler sowie deren Eltern ist technisch bereits seit 2022 vorbereitet und könnte jederzeit erfolgen. Als Datenbasis dient in diesen Fällen künftig nicht das per­sonalwirtschaftliche SAP-System, sondern die mit Daten der Einwohnermeldeämter versorgte LUSD.

Leistungen der öffentlichen Hand und des privaten Sektors sind häufig logisch mitei­nander verknüpft, werden in der Praxis jedoch oft als getrennte Abläufe gehandhabt. Die nutzerfreundliche und digitale Verknüpfung öffentlicher und privater Leistungen (hier: hybrides eGovernment) ist erklärtes Ziel der Strategie „Digitale Verwaltung Hes­sen 4.0“ und wurde mit dem Ideenwettbewerb hybrides eGovernment in Zusammen­arbeit vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und länd­lichen Raum (HMWVW) sowie dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und In­novation (HMD) in Hessen in die Praxis überführt.

Konkret wurden im Ideenwettbewerb hybrides eGovernment Startups dazu aufgeru­fen, innovative, digitale Lösungen für bestehende Herausforderungen der Verwaltung zu entwickeln. Mit dem Abschluss des Wettbewerbs im März 2022 wurden, unter Ein­beziehung der ministerialen Fachseite und kommunaler Vertreterinnen und Vertreter, die eingereichten Lösungskonzepte der Startups für technische Minimallösungen (nachfolgend MVP) weiterentwickelt. Im Ergebnis liegen folgende Lösungskonzepte vor:

  1. Quick-Check ausländische Fahrerlaubnis: Ein digitales, mehrsprachiges Frage­tool, das die Klärung der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse für unter­schiedliche Situationen, z. B. für kurzfristige Aufenthalte oder zur beruflichen Ausübung in Deutschland, ermöglicht. Sofern erforderlich, wird durch die regel­basierte Abfrage auf zuständige Behörden und nächste Schritte verwiesen. Durch eine nutzerfreundliche Gestaltung sollen die Aufwände für Behörden, Bürgerinnen und Bürger merklich reduziert werden.
  2. Quick-Check Bauantrag: Der Quick-Check Bauantrag ist ein digitales Fragetool für Bürger vor dem offiziellen Bauantrag für folgende Bauvorhaben: Carports / Garagen, Gartenhäuser sowie gebäudeabhängige und gebäudeunabhängige Solaranlagen. Der Nutzende erhält eine rechtsunverbindliche Auskunft, ob für sein geplantes Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Diese Informationen kann der Nutzende nach Abschluss des Quick-Checks als PDF herunterladen und dies bietet somit eine Erleichterung für Bauämter und Planungsbüros. Bei der Anmeldung der Kommunen besteht die Möglichkeit spezifische Informationen (Kontaktdaten der Ämter und Links) zusätzlich einzu­stellen.

Im Sommer 2023 wurden zwei separate Vergabeverfahren für die technische Umset­zung der beiden MVPs durchgeführt. Im Mai 2024 erfolgte der Zuschlag für die Um­setzung der beiden Quick-Checks. Die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Funktionalitäten durch die beauftragten Firmen wurde unter Einbindung kommunaler Vollzugsstellen durchgeführt, um Praxisnähe und Nutzbarkeit der Lösun­gen sicherzustellen. Die Entwicklung des Quick-Checks Bauantrag ist abgeschlossen. Der MVP für den Quick-Check ausländische Fahrerlaubnis wurde mit der Pressemit­teilung zum Verkehrspaket I kommuniziert. Der Probelivebetrieb wurde in mehreren Pilotkommunen gestartet.

Am Campus Wiesbaden der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit konnte nach europaweiter Ausschreibung 2024 der Auftrag einen virtuellen Handlungstrainer zu beschaffen und in Betrieb zu nehmen, erfolgreich umgesetzt wer­den.

Nach Lieferung im Oktober 2024 und intensiver interner Testung, begann die Einfüh­rungsphase mit einem vierstufigen Konzept dieser zukunftsweisenden und neuen Technologie im Januar 2025. In der Einführungsphase wurden den Aus- und Fortbil­dungsverantwortlichen die neuen Möglichkeiten der Nutzung von Virtual Reality auf­gezeigt.

Seither konnten Trainingsinhalte aus den Bereichen Leichensachbearbeitung, Tatort­arbeit, Einsatztraining, Kommunikations- und Verhandlungstraining auf der Anlage umgesetzt und durchgeführt werden. Die Nutzung des virtuellen Handlungstrainers bzw. VR-Technik ist hierbei als Ergänzung bzw. Fortentwicklung zu klassischen Semi­naren oder Fortbildung zu sehen. Weitere Anwendungsmöglichkeiten (z.B. Perimeter-absicherung, Einsatzlehreinhalte, etc.) werden aktuell vorbereitet und entwickelt. Die­ses Projekt findet nicht nur innerhalb Hessens, sondern bundesweit bei Polizeibehör­den Beachtung. Flankierend wurde eine europaweite Nutzergruppe dieser Technolo­gie etabliert. Durch deren fortwährenden fachlichen Austausch ist eine permanente Weiterentwicklung im Sinne der Nutzer sichergestellt.

Weitere Themenfelder für eine standortunabhängige Nutzung von Virtual Reality Tech­nik (VR-Technik) sind bereits identifiziert. Notwendige Beschaffungen wurden initiali­siert und in Teilen bereits umgesetzt. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen wer­den, dass die Vorteile der VR-Technik schneller und stärker skaliert werden können.

Cybersicherheit

Der Chief Information Security Officer (CISO) der hessischen Landesverwaltung setzt sich als zentraler Informationssicherheitsbeauftragter mit Blick auf die Verwaltungsmo­dernisierung für die Gewährleistung und kontinuierliche Verbesserung der Informati­onssicherheit ein. Im Berichtszeitraum erfolgte basierend auf einer CISO-Empfehlung die Sperrung einer kritischen KI-gestützten Anwendung in der hessischen Landesver­waltung.

Die Landesregierung hat durch Kabinettsbeschluss die Hessische Cybersicherheitsstrategie (CSS) verabschiedet. Sie legt die Rahmenbedingungen, Ziele und Maßnah­men fest, um die Resilienz in Hessen gegenüber Cyberangriffen zu stärken, die digitale Souveränität Hessens zu sichern sowie eine digitale Transformation zu ermöglichen.

Die zahlreichen aus der CSS resultierenden Einzelmaßnahmen wurden in die Umset­zung gebracht oder werden als Daueraufgaben wahrgenommen. Der Fortschritt wird im CSS Controlling-Bericht dokumentiert.

Auch die Fortschreibung der CSS selbst ist eine solche Daueraufgabe. So wird sie seit Mitte 2025 evaluiert und an neue gesetzliche, technologische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst.

Bei der Digitalisierung der Landesverwaltung muss die Berücksichtigung der Informa­tionssicherheit integraler Bestandteil sein. Zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung ist für die einzelnen Dienststellen nach dem Hessischen Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung (Hessisches IT-Sicherheitsgesetz – HITSiG) ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einzurichten. Die Aktivitäten zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Informationssi­cherheit der Landesverwaltung werden unter der Leitung des CISO in einem zentralen Informationssicherheitsmanagement gebündelt und koordiniert. Grundlage für das ISMS bildet die Informationssicherheitsleitlinie für die hessische Landesverwaltung (ILL). Sie verpflichtet die Landesverwaltung unter anderem zur Erstellung und Fort­schreibung von Informationssicherheitskonzepten nach den Standards des Bundes­amtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für jeglichen IT-Einsatz und zur Einrichtung der Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für alle Dienst­stellen. Die ILL befindet sich in der Evaluation. Zur Abstimmung von Maßnahmen zwi­schen den Ressorts und zur Vorbereitung von Entscheidungen der Digitalisierungsgremien tagt regelmäßig der Arbeitskreis Informationssicherheit unter Leitung des HMdI.

Im Berichtszeitraum lag der Fokus des Hessen Cyber Competence Center (Hessen3C) weiterhin auf der Bearbeitung und Verhinderung von Cybersicherheitsvorfällen, der Umsetzung von operativen Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Verbesse­rung des Cybersicherheitsniveaus und dem Ausbau bestehender Kompetenzbereiche. Darüber hinaus lag ein weiterer Schwerpunkt auf der Umsetzung des HITSiG.

Die Gefährdungslage im Cyber- und Informationsraum ist unverändert angespannt. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte auch in Deutschland u. a. zu viel­fachen politisch motivierten Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Angriffen, Datenleaks und Verunstaltungen von Webseiten (sog. „Web-Defacements“). Auf staatlicher Seite richteten sich russische Cyberaktivitäten deutschen Nachrichtendiensten zufolge insbesondere gegen westliche Logistik- und Technologieunternehmen. Dabei sind vor allem an der Durchführung von Hilfslieferungen an die Ukraine beteiligte Unternehmen betroffen. Im Bereich der Cyberkriminalität sind weiterhin Ransomware-Angriffe die größte Bedrohung für Behörden und Unternehmen in Hessen. Mithilfe von Phishing-Mails durch Ausnutzen systemseitiger Schwachstellen sowie auch die Nutzung abge­flossener Zugangsdaten (die mittels Schadsoftware gestohlen und auf Untergrundfo­ren veröffentlicht werden) gelang es Angreifern immer wieder, in Netzwerke einzudrin­gen und immense wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Eine besondere Heraus­forderung im Bereich Cyber-Crime bleibt die Aufteilung der Angriffsschritte in viele Ar­beitspakete, die von verschiedenen Akteuren erbracht werden (cybercrime as a service, Underground-Marktplätze). Dies erhöht die Gesamtzahl der Akteure und er­schwert die Feststellung der Verantwortlichen. Es ist davon auszugehen, dass die öf­fentliche Verwaltung und Kritische Infrastrukturen weiterhin Angriffsziele sowohl für Cyberkriminelle, politisch motivierte als auch staatliche Cyberakteure darstellen.

Diese angespannte Bedrohungslage spiegelt sich in einer weiterhin sehr hohen Anzahl von Anfragen nach Sicherheitsberatungen und Sensibilisierungsveranstaltungen in Folge konkreter IT-Sicherheitsvorfälle wider. Im Betrachtungszeitraum hat das Hessen3C insgesamt 100 Sachverhalte zu Sicherheitsvorfällen bearbeitet.

Der Schwerpunkt präventiver Aktivitäten lag im Berichtszeitraum in der Veröffentli­chung von Warnmitteilungen zu kritischen Sicherheitslücken, die sowohl intern als auch auf hessenWARN publiziert wurden. Weiterhin betreibt Hessen3C einen digitalen Warn- und Informationsdienst, um die Landes- und Kommunalverwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Betreiber von Kritischer Infrastruktur (KRITIS) anlassbezogen vor Sicherheitslücken und Cyberangriffen warnen zu können. Die Platt­form verzeichnet über 500 Abonnenten, denen insgesamt 21 Warnmeldungen zuge­stellt wurden.

Deutlich ausgebaut wurde der Bereich Cyber-Intelligence, welcher Informationen über Bedrohungslagen sammelt, verdichtet und bewertet. Dazu gehört auch die Überwa­chung gezielter Bereiche im Darknet auf Hinweise zu nicht gemeldeten Ransomware-Fällen und die Erlangung operativer Hinweise. Diese Kompetenz des Hessen3C wird bei besonderen polizeilichen Lagen oder hinsichtlich neuer Modi Operandi von allen Sicherheitsbehörden genutzt, zum Beispiel auch im Zusammenhang von Sportgroße­reignissen oder Wahlen.

Das HMdI hat das „Aktionsprogramm Kommunale Cybersicherheit“ (AKC) aufgelegt. Ziel des Programms ist die verstärkte strategische Unterstützung der 442 Kommunen bei ihrer originären Aufgabe „Stärkung der Cyberresilienz und Datensicherheit“. Ope­rativer Partner ist dabei der kommunale IT-Dienstleister ekom21/KGRZ. Das AKC, das gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden konzipiert wurde, bietet in den zentralen Handlungsfeldern „Sichere Kommunalnetze“, „Kommunales Notfallmanagement“ und „Awareness Personal“ modulare Unterstützungsformate an, die von den Kommunen kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Der Start des AKC erfolgte am 30. November 2024.

Die Erfolgsmodule „Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit (KDLZ-CS)“ sowie „Hessisches Cyberabwehrausbildungszentraum (HECAAZ)“ sind Bestandteil des AKC.

Zum Stichtag 31. März 2025 haben

  • 326 Städte und Gemeinden das Angebot KDLZ-CS genutzt;
  • 63 Städte und Gemeinden aufgrund des KDLZ-CS fortgeschrittene Maßnah­men in ihrer IT-Infrastruktur bzw. Organisation zur Verbesserung ihrer Cyberresilienz durchgeführt;
  • 18 der 21 Landkreise das Angebot KDLZ-CS genutzt und
  • fünf Landkreise fortgeschrittene Maßnahmen in ihrer IT-Infrastruktur bzw. Or­ganisation zur Verbesserung ihrer Cyberresilienz durchgeführt.

Zum Stichtag 31. März 2025

  • haben 441 Kommunen ihre Teilnahme am HECAAZ erklärt;
  • wurden 57 Schulungsveranstaltungen hessenweit zur Erstellung eines Betriebsfortführungsmanagements durchgeführt und
  • haben 433 leitende Mitarbeiter aus 255 Kommunen (Landkreise, Städte, Ge­meinden) an diesen Schulungsveranstaltungen teilgenommen.

Die europäische NIS-2-Richtline, welche Anforderungen zur Umsetzung von Maßnah­men zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der gesamten EU ent­hält, wurde in Hessen durch einen „Gemeinsamen Runderlass zur Umsetzung euro­parechtlicher Vorgaben für die Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der Union“ als Verwaltungsvorschrift umgesetzt. Aus der Verwal­tungsvorschrift ergeben sich für die Landesverwaltung verschiedene Melde- und Handlungspflichten, deren Umsetzung bis Oktober 2027 zu erfolgen hat.

Die Identifizierung der in den Geltungsbereich fallenden Einrichtungen in der hessi­schen Landesverwaltung ist erfolgt. Zum Jahresbeginn 2025 wurde eine NIS-2-Ge-schäftsstelle eingerichtet. Sie ist zentrale Kontaktstelle für den Bund und für die hessi­schen NIS-2-Einrichtungen. Zur Entwicklung eines Handlungsrahmens und zum Aus­tausch wurde - unter Beachtung des Ressortprinzips - eine gemeinsame AG NIS-2 gegründet.

Zudem wird das seit Juli 2023 geltende HITSiG im Laufe dieser Legislaturperiode eva­luiert und eine Novellierung angestrebt.

Ferner bringt sich das Land Hessen aktiv in einer Reihe von Gremien und Plattformen auf Bundes- und Bund-Länder-Ebene ein, um das Thema Cybersicherheit strategisch mitzugestalten. Hierzu zählen u. a. der Vorsitz der Länderarbeitsgruppe Cybersicher-heit der Innenministerkonferenz und die Mitgliedschaft im Nationalen Cyber-Sicher-heitsrat (NCSR) der Bundesregierung.

Mit der Förderrichtlinie „Cybersicherheitsforschung in Hessen“ wird seit August 2020 die Forschungslandschaft im Bereich Cybersicherheit im Land Hessen gefördert. Ziel dieser Zuwendungen ist die wissenschaftliche Erforschung von Fragen der Cybersi-cherheit im Kontext der öffentlichen Verwaltung in Hessen. Bisher konnten insgesamt 16 Forschungsprojekte gefördert werden, wobei elf dieser Forschungsprojekte erfolg­reich abgeschlossen werden konnten.

Die zweite Staffel der Podcast-Reihe „Innovation Cybersicherheit – mehr als ein Talk“ startete im April 2025 mit der Veröffentlichung der ersten von fünf Folgen. Das HMdI verfolgt mit dem Podcast das Ziel die Öffentlichkeit für das Thema Cybersicherheit zu sensibilisieren und auch weniger technikgeneigten Bürgerinnen und Bürger Einsichten in das Thema „Cybersicherheit“ zu ermöglichen. Die fünf Folgen stellen ausgewählte Forschungsprojekte und deren Ergebnisse vor und erläutern die dahinterstehenden Ideen und Konzepte. Mit dem Format werden die aktuellen Forschungsergebnisse ei­ner breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Justiz flankiert die dargestellten präventiven Maßnahmen mit hohem Strafverfol­gungsdruck. Der anhaltend hohen Cyberbedrohung setzt die ZIT - gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) - zahlrei­che Ermittlungserfolge in immer höherer Frequenz unter dem Stichwort der „aktiven Cybersicherheit" entgegen.

Cybersicherheit erschöpft sich nicht allein in einer möglichst umfassenden technischen Sicherung eigener IT-Systeme sowie polizeilicher Gefahrenabwehr und Prävention, sondern erfordert im Falle bereits erfolgter Cyberangriffe auch Maßnahmen der Straf­verfolgung, um technische Ressourcen zur Begehung dieser Straftaten nachhaltig zu stören und zur Verunsicherung der Täterseite beizutragen (,,aktive Cybersicherheit"). Da insbesondere professionelle Tätergruppierungen häufig aus so genannten „Safe Havens" heraus agieren, also Staaten, die nicht oder nur sehr schlecht mit westlichen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, läuft der klassisch personenbezogene Verfolgungsansatz mit Ziel der Identifizierung, Verhaftung und Verurteilung von Tätern alleine vielfach ins Leere. Diese personenbezogenen Ermittlungen werden daher sei­tens der ZIT mit einem koordinierten Vorgehen gegen kriminelle technische IT-Infrastrukturen als Tatmittel (sog. IT-lnfrastrukturansatz) und dem Entzug finanzieller Mittel als Taterträge (sog. Finanzansatz) kombiniert. Ergänzt werden diese Maßnahmen zu­dem durch die öffentliche Benennung, Fahndung oder Sanktionierung identifizierter Cyberkrimineller (sog. disruptive Kommunikation).

Die primäre Zielrichtung ist es hierbei, den Cyberkriminellen die Mittel für künftige Tat­begehungen zu entziehen und Misstrauen in (etablierten) Arbeits- und Vertrauensver­hältnissen der Underground Economy zu erzeugen. Der Wiederaufbau von Dienstleis­tungen und Infrastrukturen dauert häufig mehrere Monate, bindet erhebliche Ressour­cen bei den Kriminellen und schwächt das Vertrauen in die Sicherheit und Zuverläs­sigkeit der angebotenen In Kombination all dieser Werkzeuge wird den Angriffskam­pagnen von Tätern ein darauf abgestimmter, international koordinierter strafprozessu­aler Verfolgungsansatz als Mittel der aktiven Cybersicherheit entgegengestellt. Dieser hat - ausweislich des Bundeslagebilds Cybercrime 2024 des Bundeskriminalamts - zu einem spürbaren Rückgang von Ransomware-Angriffen und Lösegeldtransaktionen sowie zu einem Einbruch der Fallzahlen von Cybercrime- as-a-Service-Angebote ge­führt. Davon profitieren auch Behörden und Unternehmen in Hessen illegalen Services und dahinterstehender Anbieter.

Personalwesen

Das Land Hessen ist ein sicherer, attraktiver, familienfreundlicher, inklusiver und zu­kunftsfähiger Arbeitgeber, in dem Vielfalt gelebt und als Bereicherung angesehen wird. Das ehrenamtliche Engagement wird gefördert.

Themen wie Digitalisierung, demografischer Wandel, vielfaltsorientierte Öffnung der Verwaltung sowie gesellschaftliche Transformation wirken sich auf die heutige Arbeits­welt aus und erfordern Strategien, um insbesondere eine effektive und effiziente Auf­gabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung zu erhalten und zu steigern, neue kompetente Beschäftigte zu gewinnen sowie Beschäftigte an sich zu binden, ihre Ar­beitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu steigern.

Dabei kann die öffentliche Verwaltung nur so gut sein, wie die Menschen, die dort arbeiten. Sie braucht bei sich fortwährend verändernden und komplexen Gesellschafts- sowie Arbeitsbedingungen fachkundige, engagierte, flexible, motivierte, leis­tungsfähige und loyale Beschäftigte, die durch eine Organisations- und Führungskultur mit gegenseitigem Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Wertschätzung unterstützt wer­den.

Dazu bedarf es verlässlicher Leitlinien und Orientierungshilfen für das tägliche Mitei­nander. Die Grundsätze über Zusammenarbeit und Führung stellen solche Regelun­gen dar, die zudem die Rolle und Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte beschreiben und bei der täglichen Arbeit anzuwenden sind. Der Erlass über die Grundsätze über Zusammenarbeit und Führung für die hessische Landesverwaltung ist dem entsprechend als überarbeitete Fortführung des Vorgänge­rerlasses am 2. Juni 2025 von der Hessischen Landesregierung beschlossen worden. Im Vergleich zur Vorgängerfassung enthalten die überarbeiteten Grundsätze im We­sentlichen folgende inhaltliche Änderungen:

  • Im Hinblick auf eine höhere Verbindlichkeit der Grundsätze wurde eine Rege­lung über den Geltungsbereich neu hinzugefügt, wonach die Grundsätze für die Beschäftigten in der Landesverwaltung einschließlich der Landesbetriebe un­mittelbar gelten.
  • Neu hinzugekommen sind auch die Regelungen über die Förderung und Er­möglichung des ehrenamtlichen Engagements.
  • Die Regelungen über die Rolle und Verantwortung der Führungskräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit beispielhaften Aufzählungen konkretisiert. Verschiedene Regelungen über das Wissensmanagement mit Ausführungen zum Inhalt und zur Verantwortung finden dort ebenfalls Berück­sichtigung.
  • Ergänzt wurden die Grundsätze darüber hinaus um Bestimmungen, wonach sich sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils ihrer Rolle und Verantwortung für ihre Aufgabenerfüllung sowie der be­sonderen Bedeutung der öffentlichen Verwaltung für die Funktionsfähigkeit und dem Ansehen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst sind.
  • Die Regelung zur Kommunikation wurde ergänzt um die virtuelle Kommunika­tion, insbesondere bei flexiblem Arbeiten wie beim mobilen Arbeiten oder bei Telearbeit.
  • Die Inhalte der Jahresgespräche wurden neben Regelungen über das Wissens­management ferner um Themen erweitert, deren Erörterung sich spätestens zehn Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder vergleichbarer Re­gelungen anbietet.
  • Die formalen Vorgaben der Jahresgespräche wurden um mögliche Vereinba­rungen über berufliche Perspektiven mit in Betracht kommenden Qualifikations­möglichkeiten erweitert.
  • Die Regelung über die Umsetzung der Grundsätze sieht vor, dass die Dienst­stelle hierfür ein Verfahren zur Kommunikation festlegen und durch Fortbildun­gen unterstützen soll, insbesondere im Rahmen der Führungskräfteentwicklung bei der Zentralen Fortbildung der Landesverwaltung.
  • Sie berücksichtigen an verschiedenen Stellen Hinweise zur Vielfaltskultur am Arbeitsplatz.

Die Grundsätze sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 28/2025, S.730) und im Mitarbeiterportal sowie im Arbeitgeberportal veröffentlicht.

Die erfolgreiche Bewerbung des Landes Hessen als Arbeitgeber wird nach erneuter Zuschlagserteilung mit Hilfe der Medienagentur ressourcenmangel GmbH aus Berlin fortgeführt. Die seit Juli 2024 laufende zweijährige Kampagne steht hierbei unter dem Motto „Am richtigen Ort. Zur wichtigen Zeit.“

Dieses Motto enthält ein differenzierendes Versprechen, welches den Arbeitgeber Land Hessen klar von anderen Arbeitgebern unterscheidet und somit ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Konkret wird mit zwei inhaltlichen Ebenen gearbei­tet, dem gesellschaftlichen Mehrwert, der in der Bedeutung der Arbeit für das Land Hessen liegt und der Vielfalt in den verschiedenen Berufen. Diese Positionierung ist für alle Zielgruppen relevant, da sie aufzeigt, dass man beim Land in unterschiedlichen Beru­fen an den wichtigen Themen unserer Zeit arbeitet.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Kampagne dann am effizientesten ist, wenn sie aus einer Mischung aus Kampagnenflights, deren Inhalt zielgruppenübergreifend interessant ist, sowie aus Maßnahmen, die für einzelne Ziel­gruppen zu bestimmten Zeiten beson­ders wichtig sind (z.B. Bewerbungs­zeiträume für Schülerinnen und Schü­ler), besteht. Dabei ist das sogenannte „Flighting“ eine Methode, bei der An­zeigen in bestimmten Zeitabschnitten („Flights") geschaltet werden.

In Umsetzung dieser Erkenntnis wurde im April dieses Jahres ein erster Flight durch­geführt, für den ein unkonventioneller Werbefilm mit Hunden als Protagonisten produ­ziert wurde, der dann im Kino und auf Social Media ausgespielt und im Mitarbeiterpor­tal veröffentlicht wurde. Darüber hinaus kamen bewährte Formate, wie Plakatwerbung – OOH (Out of Home) mit Großflächen uns City-Light-Postern in Städten sowie an Schulen und Hochschulen, Audiospots auf Spotify, digitale Anzeigen und Werbung mit attraktivem Content auf dem Instagram Kanal zum Einsatz.

Die im ersten Flight getroffenen Maßnahmen haben sich als äußerst erfolgreich erwie­sen, da es durch sie gelungen ist, sowohl den Bekanntheitsgrad des Arbeitgebers Land Hessen signifikant zu steigern, als auch die Zugriffszahlen auf das Arbeitgeber­portal zu erhöhen. So wurden beispielsweise aufgrund des ersten Flights 569.623 Userinnen und User über Instagram erreicht und die Sichtbarkeit der Kampagne durch die zusätzliche Platzierung des Kinospots auf YouTube um über 1,4 Millionen Impressio­nen gesteigert. Darüber hinaus hat sich die Zahl der monatlichen Zugriffe auf das Ar­beitgeberportal gegenüber dem Vormonat fast verdoppelt und lag bei der beträchtli­chen Anzahl von 137.870 Zugriffen.

Zur Veranschaulichung, wie die Kampagne inhaltlich und visuell um­gesetzt wird, mögen die drei Plakat­motive dienen: Mit der einheitlichen und übergrei­fenden Dachmarke wird die Attrakti­vität der Landesverwaltung in ihrer Gesamtheit und ergänzend zu den verschiedenen Einzelmarken – wie Polizei, Steuerverwaltung, Schule oder IT-Hessen – beworben. Davon sollen auch kleinere Verwaltungsbereiche profi­tieren, die über kein eigenes Personalmarketing verfügen.

Verschiedenes

Um den Erfolg der Modernisierungsbestrebungen in der Landesverwaltung sicherstel­len zu können, hat sich der Kabinettsausschuss für Staatsmodernisierung und Digita­lisierung auf die relevanten Ziele und allgemeinen Grundsätze zur Modernisierung und Digitalisierung der Staatsverwaltung verständigt.

Eine erste Grundlage dafür bilden die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die darin enthaltenen Ziele und Vorgaben in Verbindung mit dem Gesamtvorhaben zur Staats­modernisierung wurden weiter konkretisiert und in sachlogische Zusammenhänge ge­bracht. Das entsprechende Dokument wurde vom Kabinettsausschuss für Staatsmo­dernisierung und Digitalisierung gebilligt.

Die so ausgearbeiteten Ziele und Grundsätze zur Modernisierung und Digitalisierung der Staatsverwaltung bilden nun die Basis für die weitere Bearbeitung der Projekte und Vorhaben. Mit Hilfe dieser Ausarbeitung werden das Vorgehen der Landesregierung im Umfeld der Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung transparent und die gesetzten Handlungsmaximen für das gemeinsame Vorgehen für alle Beteiligten nachvollziehbar gemacht.

Die zuvor genannten Ziele und Grundsätze werden durch ein Programm zur Benen­nung der konkreten Vorhaben und Maßnahmen ergänzt, welches der Kabinettsaus­schuss ebenfalls in seiner Septembersitzung gebilligt hat. Damit wird bezweckt, eine Festlegung auf konkrete Vorhaben bzw. Maßnahmen und damit eine Leitlinie für die Umsetzung der Maßnahmen und das Projektcontrolling im Zuge der übergreifenden Steuerungsfunktion des Kabinettsausschusses für Staatsmodernisierung und Digitali­sierung bereitzustellen.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags wurden dazu die Vorhaben durch Vorschläge aus den Reihen der Fachverwaltung ergänzt und soweit sinnvoll auch in das Gesamt­programm mit aufgenommen. Das daraus entstandene Dokument fasst die Ergebnisse zusammen und wurde mit allen Ressorts im Detail abgestimmt.

Anhand des Maßnahmenprogramms wird deutlich, welche Ressorts und Fachstellen für die Umsetzung zumindest federführend verantwortlich sind. Die Inhalte der Vorha­ben und Maßnahmen werden genauer beschrieben und der jeweilige Sachstand wird kontinuierlich eingepflegt. Somit wird die Möglichkeit eröffnet, bei ausbleibenden Fort­schritten oder sich abzeichnenden Fehlentwicklungen, die jeweiligen Ursachen hierfür transparent werden zu lassen und auf dieser Grundlage strategische Entscheidungen im Sinne einer ggf. erforderlichen Kurskorrektur zu treffen, damit am Ende das Errei­chen der gesetzten Ziele garantiert werden kann.

Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Vertrauen in Politik und Verwaltung verloren. Staatliches Handeln wird oft als überregulierend, un­verständlich und bürokratisch wahrgenommen. Die Verwaltung leide noch immer an mangelnder Serviceorientierung.

Ein wichtiges Merkmal einer modernen Verwaltung ist demgegenüber eine bürger­nahe, serviceorientierte und wertschätzende Kommunikation, die flächendeckend in der gesamten Landesverwaltung zur Anwendung kommt.

Daher hat der Kabinettsauschuss für Staatsmodernisierung und Digitalisierung eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung der Staatskanzlei eingesetzt, die ein­heitliche und verbindliche Grundsätze für eine zugewandte und bürgernahe Behörden­kommunikation sowie ein entsprechendes Umsetzungskonzept erarbeitet hat.

Diese Kommunikationsstrategie setzt Synergieeffekte frei und soll durch konkrete An­wendungshilfen, Best-Practice-Beispiele, Fortbildungen und externe Beratung eine in­terne Aktivierung erreichen. Hierbei werden Verantwortlichkeiten in den Ressorts de­finiert sowie eine rechtliche Implementierung der Grundsätze vorgenommen. Eine wichtige Rolle nehmen die Führungskräfte als impulsgebende Gestalter des Wandels in diesem Konzept ein.

Ziel ist es, die Bediensteten bei der Behördenkommunikation zu unterstützen und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürgern mit Verwaltungshandeln zu erhöhen sowie die dienende Funktion des Staates stärker sichtbar zu machen.

Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hat neue digitale Daten und Methoden erprobt, die unter dem Begriff Experimentelle Statistik zusammengefasst werden. Diese umfasst Datenquellen und Vorgehensweisen, die bislang noch nicht in der re­gulären Statistikerstellung verwendet wurden. Das HSL nutzte hierzu wissenschaftlich evaluierte und bewährte Methoden. Der Mehrwert dieser Methoden für die Statistiker­stellung wurde in Machbarkeitsuntersuchungen ermittelt.

Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchungen werden in den Experimentellen Statistiken präsentiert. Anhand dieser Untersuchungen konnten für die amtliche Sta­tistik neue Daten und Methoden identifiziert werden, um künftig schneller aktuelle Da­ten bereitstellen zu können. Gleichzeitig bieten die erfolgreich geprüften neuen Metho­den und Daten die Möglichkeit, dass Auskunftspflichtige zukünftig weniger belastet werden. Ziel war es, bestehende Statistiken zu verbessern und neue Datenquellen zu erschließen.

Das HSL arbeitete bei diesen Projekten national und international mit anderen Statis­tischen Ämtern zusammen. Die Projekte wurden in Teilen durch die Digitalstrategie Hessen, den Statistischen Verbund Deutschlands und Eurostat, das Europäische Sta­tistikamt, finanziert.

Das am Weitesten fortgeschrittene Vorhaben zielt darauf ab, öffentlich zugängliche Daten im Internet für die Statistikerstellung nutzen zu können.

Die Einsatzmöglichkeiten von öffentlich zugänglichen Daten aus Internetportalen in der amtlichen Statistik wurden am Beispiel der Beherbergungsstatistik und der Bautätigkeitsstatistik ermittelt. Hier stand die Verknüpfung der Daten von Portalen mit den Da­ten der amtlichen Statistik sowie die Erstellung von Prognosen im Fokus. Im Idealfall müssen Merkmale künftig nicht mehr über die Auskunftspflichtigen erfragt werden.

Die Anwendung für die Beherbergungsstatistik wurde zur Jahresmitte 2024 implemen­tiert und steht allen Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für die Nutzung im regulären Statistikerstellungsprozess zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgte über eine technische Plattform, um öffentlich zugängliche Portaldaten nutzen und auf aufwändige Onlinerecherchen verzichten zu können. Über die gleiche Plattform wurde eine weitere Anwendung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt, welche die Suche, Recherche und deren Verknüpfung mit den Da­ten der Amtlichen Statistik aus dem Handelsregister automatisiert.

Zwei weitere Anwendungen wurden Mitte 2025 bereitgestellt. Denn viele Daten, die für die amtlichen Unternehmensstatistiken aufwendig erhoben werden, sind bereits auf Internetseiten von Betrieben und Unternehmen vorhanden und öffentlich zugänglich. Manuelle Recherchen im Internet wären bisher zu aufwändig gewesen. Technischer Partner des HSL in Hessen ist die HZD.

Einen weiteren Ansatz im Bereich der Statistikmodernisierung bildet die fernerkundliche Erfassung von Ernteerträgen. In diesem Innovationsprojekt werden öffentlich zu­gängliche Satellitendaten und maschinelle Lernverfahren genutzt, um flächendeckend Ernteerträge von Feldfrüchten zu erfassen. Dadurch kann die Regionalisierung der Erntestatistik bei einer abnehmenden Zahl von Berichterstattenden nicht nur gewähr­leistet, sondern auch noch feiner als auf die bisherige Kreisebene gegliedert werden. Ein weiterer Vorteil des Ansatzes besteht darin, die Schätzungen der Berichterstattenden durch ein objektives und automatisiertes Verfahren zu ergänzen.

In einer ersten Projektphase wurde das Verfahren im HSL entwickelt und weitgehend automatisiert. Aufgrund der überzeugenden Resultate beschlossen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, das Projekt unter der Leitung des HSL für drei Jahre zu finanzieren. Ziel dieser im Mai 2024 gestarteten Projektphase ist es, den An­satz weiterzuentwickeln und auf die gesamte Bundesfläche auszuweiten sowie per­spektivisch in die operative Statistikproduktion zu überführen. Das Projekt zeigt damit auf, wie der Herausforderung des demographischen Wandels mit dem Einsatz neuer Technologien in der Verwaltung begegnet werden kann.

Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) ist unmittelbar dem Hessi­schen Ministerpräsidenten zugeordnet. Als einzige hessische Einrichtung führt sie po­litische Bildungsarbeit im öffentlichen Auftrag durch. Die HLZ ist in ihrer inhaltlichen Arbeit frei und politisch unabhängig und unterbreitet ein umfangreiches Angebot an Maßnahmen zur politischen Bildung im Rahmen der Erwachsenenbildung und in der außerschulischen Bildungsarbeit.

Im Zeitalter von Fake News und „alternativen Fakten“ braucht es ein differenziertes, innovatives und reflektiertes Angebot der politischen Bildung, um den Wert freier und unabhängiger Medien sich selbst praxisnah zu erschließen.

Die Digitalisierung ist inzwischen in vielen Bereichen der HLZ weit vorangeschritten. Neben den Veranstaltungen in Präsenz wurden zahlreiche digitale Veranstaltungsan­gebote etabliert, fortentwickelt und durch digitale Angebote im Bereich Social-Media und als Website-Content ergänzt.

Publikationen

Die Nachfrage nach gedruckten Medien und Publikationen bleibt weiterhin sehr hoch. Das liegt zum einen daran, dass die digitalen Angebote der HLZ (Webseite, Social Media) kontinuierlich ausgebaut werden und damit einhergehend immer mehr auf Pub­likationen im Online-Publikationsverzeichnis der HLZ-Webseite hingewiesen wird.

Zum Zweiten hat sich die Zahl von Veranstaltungen mit Büchertischen erhöht, was eine steigende Aufmerksamkeit auch für das gedruckte Publikationsverzeichnis gene­rieren. Des Weiteren sorgen auch Beiträge auf Social-Media-Kanälen mit Hinweisen auf das Publikationsangebot der HLZ dafür, dass es zeitweise zu außergewöhnlich hohen Bestellungen von Publikationen kommt.

Beim Hessentag 2025 konnte mit fast 3.800 Besucherinnen und Besuchern am Stand wieder eine außerordentlich hohe Anzahl verzeichnet werden, dementsprechend wur­den durch diese wieder sehr viele gedruckte Medien mitgenommen.

Webauftritt

Im Berichtszeitraum fand eine kontinuierliche Verbesserung der Hauptwebseite in Zu­sammenarbeit mit dem externen Dienstleister statt. Der Bestellprozess für Publikatio­nen wurde angepasst und weitere Verbesserungen zur Steigerung der Benutzer­freundlichkeit implementiert.

Die Aufrufzahlen des Webauftritts der HLZ haben sich, ausgehend von der im letzten Berichtraum gesehenen Verdoppelung, weiter gesteigert: Vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 verzeichnete die Website der HLZ 1.026.843 Besuche, was einer Steige­rung von 26 % entspricht.

Im Rahmen der Besuche der Webseite erfolgten im Berichtszeitraum nahezu 4.0 Mil­lionen Seitenansichten (Vorjahreszeitraum: 3.025.748 Seitenansichten). Hiervon wurde der Menüpunkt Publikationen nebst Unterseiten 575.779 Mal aufgerufen (Vorjahreszeitraum: 575.897 Mal), im Menüpunkt Themen konnten 505.093 Aufrufe erfasst werden (Vorjahreszeitraum: 280.477) und der Menüpunkt Veranstaltungen wies in Summe 117.679 Klicks auf (Vorjahreszeitraum: 82.330).

Insgesamt ist damit eine deutliche Steigerung der Webpräsenz der HLZ zu verzeich­nen.

Besonders hervorzuheben ist die Seite www.deinedemokratie.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, auf der spezifische Inhalte zu dem Thema Wahlen zielgruppengerecht für ein jüngeres Publikum aufbe­reitet werden. Zuletzt zur vorgezogenen Bundestagswahl und auch zur anstehenden Kommunalwahl 2026 werden auf der Seite lebensnah und niedrigschwellig etwa die Bedeutung demokratischer Wahlen, die Abläufe einer jeden Wahl sowie die beteiligten Institutionen vorgestellt und erklärt. Die Seite ist in den jeweiligen Aufklärungs- und Mobilisierungskampagnen zu den einzelnen Wahlen ein zentraler Ausspielungsort, bietet aber auch abseits von Wahlkampagnen einen lebensweltlichen Zugang zu Fra­gen der demokratischen Beteiligung.

Social Media

Darüber hinaus konnte der Bereich der Sozialen Medien ausgebaut werden. Dies um­fasste sowohl die Kommunikation der Inhalte der HLZ als auch die Nutzung der Sozi­alen Medien zur Vermittlung von Inhalten der politischen Bildung. Im Berichtszeitraum erzielte der Instagram-Kanal eine Reichweite von 30.828 Benutzerkonten und 2.264 Content-Interaktionen.

Insbesondere im Kontext der vorgezogenen Bundestagswahl konnte eine hohe Anzahl an Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Wie bei den vorherigen Kampagnen zur Landtags- und Europawahl wurde die Aufklärungs- und Mobilisierungskampagne auch im digitalen Raum ausgespielt. Ein Schwerpunkt lag hierbei auf Bewegtbildformaten auf Instagram. Gemeinsam mit dem Influencer Léon Eberhardt wurden kurze Videos produziert, die Kernthemen zur Wahl aufgriffen und kanalangepasst aufarbeiteten.

Die Kooperation mit weiteren Landeszentralen im Rahmen dieser vorgezogenen Kam­pagne sorgte für eine starke Verbreitung, sodass die Inhalte der HLZ an 520.572 Per­sonen vermittelt wurde.

Veranstaltungen

Das Erfordernis zur Umplanung in den letzten Jahren hat zu neuen Kooperationen geführt, die sich im Normalfall schon aufgrund der räumlichen Distanz nicht unbedingt ergeben hätten. Digitale Veranstaltungen ermöglichen es ferner, Referentinnen und Referenten zu gewinnen, um vor einem breiten Publikum zu sprechen. Somit stellen digitale Veranstaltungen ein niederschwelliges Angebot dar.

Aufgrund von zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln kam es zu einer Steigung von digitalen Veranstaltungen. Diese Veranstaltungsform ermöglicht eine einfache Einbin­dung in den Unterrichtsplan an den Schulen. Sie wird aus diesem Grund gerne nach­gefragt und soll deshalb auch kontinuierlich weitergeführt werden.

Da aber Veranstaltungen von der persönlichen Begegnung und dem direkten Aus­tausch mit dem Publikum leben, bestehen die digitalen Formate als weiterer Baustein neben Begegnungsformaten vor Ort. Der Ausbau der technischen Möglichkeiten hat zudem dazu geführt, dass Gäste eingeladen werden können, die nicht mehr in der Lage sind, lange Anfahrtswege zurückzulegen.

In Abstimmung mit Kooperationspartnern (z.B. mit der Polytechnischen Gesellschaft) werden die Veranstaltungen vereinzelt auch aufgezeichnet und stehen somit im Nach­gang, beispielsweise auf YouTube, zur Verfügung.

In Kooperation mit den Hochschulen in Darmstadt findet jährlich der Nachhaltigkeitstag statt. Ziel der Veranstaltung ist es, mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten Stu­dierende als die Gestalter und Entscheider der Zukunft für die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit zu sensibilisieren sowie gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie Nachhal­tigkeit in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen verankert werden kann.

Ebenso wird in der HLZ besonders mit vulnerablen Zielgruppen zusammengearbeitet. Hierunter fallen marginalisierte Gruppen wie allgemein soziopolitisch und in der Pan­demie besonders marginalisierte und vulnerable Zielgruppen, z.B. Bewohnerinnen von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf, Menschen mit Beeinträchtigungen und unterschiedlichen Fähigkeiten, mit Migrationsbiographien sowie Kinder und Ju­gendliche. Die Veranstaltungen finden aufgrund dieser besonderen Zielgruppen vor­wiegend analog statt, in Kombination mit digitaler Bewerbung, digitalen Aufzeichnun­gen und Dokumentationen wie etwa über diverse Social-Media wie etwa Instagram, Mastodon, YouTube etc.

Podcasts

Die HLZ hat in den letzten Jahren umgehend das Instrument der Podcasts zur Ver­mittlung politisch bildender Inhalte als ergänzendes Angebot oder gar als Alternative zu ausfallenden Veranstaltungen erkannt und genutzt. Es hat sich herausgestellt, dass nicht nur aktuelle Angebote, sondern auch etwas länger zurückliegend produzierte Podcasts nachgefragt sind.

Es gibt eine Vielzahl politisch-historischer Themen, die in den Podcasts behandelt wer­den. Die Podcasts ergeben einen Querschnitt der aktuell diskutierten politisch-histori­schen oder fast tagesaktuellen Themen. Hier ist insbesondere der mittlerweile neun­teilige Podcast zur Geschichte der RAF in Hessen sowie den dreiteiligen Podcast „Stu­dienreise“ zur Vorbereitung von Besuchergruppen der Grenzgedenkstätten Point Al­pha und Schifflersgrund sowie der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zu benen­nen. Jüngst kam für den landeseigenen Lern- und Erinnerungsort Notaufnahmelager Gießen, welcher am 17. Juni 2025 eröffnet werden konnte, noch ein diesbezüglicher Podcast hinzu.

Die neue Podcast-Reihe „Hessen mal anders“ widmet sich kleinen Perlen, unbekann­ten Fakten und interessanten Geschichten rund um Hessen. In jeder Folge lernen die Hörerinnen und Hörer Personen, Orte und Ereignisse kennen, die eine andere Seite des Bundeslandes zeigen. Themen sind unter anderem die Verbindung der Wasser­kuppe mit der Mondladung, hessische Entdeckungsreisende oder der Missionar Bonifatius. So wird Landesgeschichte lebendig, zeitgemäß und zugänglich erzählt.

Im Oktober 2020 startete der Podcast „Literatur und Politik“ als Kompensation für in der Corona-Zeit nicht möglichen Präsenzveranstaltungen. Mittlerweile beinhaltet der Podcast über 50 Audiobeiträge. Die Präsenzveranstaltungen von „Literatur und Politik“ im Welfenhof, die seit Januar 2024 wieder durchgeführt werden konnten, werden seit­dem aufgezeichnet und im Nachgang als Audiobeitrag für den Podcast „Literatur und Politik“ aufbereitet. Themen in der jüngsten Vergangenheit waren z.B. „Das Grundge­setz“ (Peter Zolling), „Demokratie neu denken“ (Andrea Römmele), „Deportiert“ (An­drea Löw) oder „Wir sind nicht alle. Der globale Süden und die Ignoranz des Westens“ (Johannes Plagemann).

Die Reihe „Was ist die EU?“ erklärt deren Arbeits- und Funktionsweise. Inzwischen liegen zehn Folgen vor. Weiterhin wurde der Podcast „Die USA vor der Wahl: Wer – wie – was – warum?“ fertiggestellt und von der mittlerweile elfteiligen Reihe „27plus – Die EU-Beitrittskandidaten“ wurden acht Folgen veröffentlicht. Weiterhin wird die in diesem Jahr gemeinsam mit dem Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goe­the-Universität und dem John McCloy Transatlantic Forum initiierte Vortragsreihe „Um­kämpftes Vermächtnis – Die „Declaration of Independence“ als lebendige Tradition, 1776-2026“ digital aufgearbeitet. Die Folgen werden ab Mitte diesen Jahres bis Mitte 2026 schrittweise freigeschaltet.

Auch zu den Themen „Jüdisches Leben, Geschichte und Kultur in Hessen“ wurden fünf weitere Folgen produziert. Dieses Projekt zeichnet sich u. a. durch die kostenlose Zurverfügungstellung von digitalem didaktischen Material aus, das den Einsatz der Podcasts im Unterricht, in der universitären Lehre oder in der außerschulischen politi­schen (Jugend-)Bildung möglich macht bzw. erleichtert.

Ebenfalls hervorzuheben ist die Reihe „Wir Hessen und die Bundeswehr“, die durch die „Zeitenwende“ und den damit verbundenen politischen und gesellschaftlichen Ent­wicklungen eine besondere Aktualität erfahren hat und in 2025 mit drei neuen Folgen fortgeführt wird.

Somit haben sich die Podcasts bei der HLZ fest im Angebot etabliert. Mittlerweile 18 Podcastreihen sind auf der Webseite der HLZ zu finden sowie auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Spotify, Deezer, SoundCloud und Apple Podcasts abrufbar. Die Zugriffszahlen sind weiter hoch, sodass dieses Format eine hervorragende Ergänzung zu Veranstaltungen, Tagungen und Seminaren darstellt.

Gedenkstättenarbeit

Ein weiteres Feld, auf dem die Digitalisierung stark ausgeweitet worden ist, ist die Ge­denkstättenarbeit für die Opfer des Nationalsozialismus. Die Fahrten zu den Gedenk­stätten des Nationalsozialismus in Hessen und darüber hinaus konnten im Berichts­zeitraum weiter ausgebaut werden. Die Antragstellung und Abrechnung erfolgt i. d. R. komplett digital. Gleichzeitig stellen digitale Angebote eine Möglichkeit dar, sich einem Thema zu widmen, wenn eine Exkursion etwa zeitlich nicht umsetzbar ist. Ferner wur­den auch Projekte an den hessischen Gedenkstätten und Erinnerungsorten gefördert, um die Digitalisierung der Angebote vor Ort zu verstärken. Einige Vortragsprojekte und Gedenkstättenführungen finden hybrid statt.

Zusätzlich werden weiterhin Mittel aus dem Digitalministerium des Landes für den Aus­bau innovativer Bildungsarbeit der hessischen Gedenkstätten generiert.

Auch im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur mit den dazugehörigen Gedenk­stätten findet ein weiterer Ausbau des digitalen Angebotes statt. Hierzu hat die Lan­deszentrale das digitale Dokumentationsprojekt „Zeitzeugenmemorial“ ins Leben ge­rufen. Es handelt sich um ein Förderangebot für die hessisch-thüringischen Grenzgedenkstätten Point Alpha und Schifflersgrund, welches angesichts des drohenden Aussterbens der Zeitzeugengeneration neue Wege der Aufarbeitung der SED-Diktatur eröffnen soll. Es bezweckt professionelle Interviews mit Zeitzeugen aufzuzeichnen, die über verschiedene Aspekte der SED-Diktatur aus eigenem Erleben Auskunft geben können, und ein virtuelles Memorial entstehen zu lassen, das Erinnerungen festhält und in einem Online-Portal digital zur Verfügung stellt, welches im Oktober 2024 frei­geschaltet werden konnte (www.zeitzeugenmemorial.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Die Erarbeitung und Digita­lisierung der Zeitzeugeninterviews durch die Gedenkstätten wird laufend fortgeführt.

Besonders hervorzuheben ist die Eröffnung der ersten landeseigenen Gedenkstätte Hessens, des Lern- und Erinnerungsortes Notaufnahmelager Gießen, im Juni 2025. Die Trägerschaft liegt bei einer gemeinnützigen GmbH im alleinigen Besitz des Landes Hessen unter Fachaufsicht der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.

Im Lern- und Erinnerungsort Notaufnahmelager Gießen erwartet Interessierte nicht nur eine reichhaltige Auswahl an analogen Ausstellungsobjekten. Ergänzt wird die Aus­stellung auch durch ein breites digitales Angebot.

Fazit

Die HLZ hat zum Juli 2025 die digitale Schaltzentrale eingerichtet. Dort sollen insbe­sondere die Aufgabenbereiche der konzeptionellen und strategischen Entwicklung von Angeboten und Formaten der digitalen Öffentlichkeitsarbeit, die Weiterentwicklung und Umsetzung der Social Media Strategie der HLZ sowie die kreative Gestaltung, verantwortliche Gesamtredaktion und Weiterentwicklung von Social Media Formaten für die Accounts der HLZ auf Facebook, Instagram, Mastodon und ggfs. weiteren Platt­formen koordiniert werden.

Das „traditionelle“ Veranstaltungs- und Seminarwesen wird bei alldem nicht vernach­lässigt werden, insbesondere mit Blick auf marginalisierte Gruppen wie allgemein soziopolitisch und in der Pandemie besonders marginalisierte und vulnerable Zielgrup­pen wie etwa Bewohnerinnen von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf, Menschen mit Beeinträchtigungen und unterschiedlichen Fähigkeiten, mit Migrationsbiographien sowie Kinder und Jugendliche. Es ist anzumerken, dass Online-Angebote nicht den unmittelbaren Diskurs ersetzen können, der in der politischen Bildungsarbeit unverzichtbar ist. Auch wenn es inzwischen technische Tools gibt, digitale Veranstal­tung so aufzubereiten, dass auch ein Austausch möglich ist, bietet dies eine deutlich geringere Plattform zur Interaktion zwischen den Teilnehmenden. Dies gilt auch für vertiefende Erörterungen, die sich im Zusammenhang mit digitalen Diskussion- und Vortragsveranstaltungen ergeben und die eine andere Qualität haben, als Diskussio­nen und Erörterungen in Präsenz haben können. Deshalb muss neben den digitalen Angeboten die Gelegenheit zur persönlichen Begegnung ermöglicht werden, auch um weiteren Spaltungstendenzen in der Gesellschaft und Isolation von Individuen und Gruppen unter- und voneinander entgegen zu wirken.