Um die bedeutende Rolle der hessischen Gastronomiebetriebe für die ländlichen Räume hervorzuheben und zu würdigen, lobt die Hessische Staatskanzlei zusammen mit dem DEHOGA Hessen e. V. zum vierten Mal die Auszeichnung „Hessens beste Dorfgasthäuser“ aus.
Die Auszeichnung unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten hat zum Ziel, den besonderen gesellschaftlichen Wert der Gastronomiebetriebe in Hessens ländlichen Räumen hervorzuheben und öffentlich zu honorieren.
Anders als bei anderen Auszeichnungen steht nicht die kulinarische Leistung oder der besondere Service im Vordergrund. Vielmehr sollen Leistungen, bezogen auf die regionale und gesellschaftliche Bedeutung als
Treffpunkt,
als Arbeitgeber vor Ort und als
Wirtschaftsfaktor für die ganze Region
herausgestellt werden. Die Auszeichnung soll diesen Einsatz wertschätzen, der täglich erbracht wird und ein buntes Bild hessischer Gasthaus- und Lebenskultur zu zeichnen. Alle prämierten Betriebe und deren Besonderheiten werden in einer Broschüre, als etwas anderer Gastronomieführer, vorgestellt. Zudem erhalten alle ausgezeichneten Betriebe eine Plakette und eine Urkunde.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Gastronomiebetriebe (Gasthäuser, Landgasthöfe und Gastwirtschaften) mit regelmäßigen Öffnungszeiten, die in Hessens ländlichen Räumen verankert sind. Ausgeschlossen sind Gastronomiebetriebe aus Städten ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Auswahl erfolgt durch eine sechsköpfige Fachjury. Ihr gehören an:
Frank Aletter, Geschäftsführer Hessische Industrie- und Handelskammer
Knut John, Beauftragter des Landes Hessen für die Ländlichen Räume
Julia Kraushaar, Geschäftsführerin MGH Gutes aus Hessen GmbH
Herbert Lang, Abteilungsleiter Hessen Tourismus, HessenAgentur,
Graziella Lindner, Hessische Foodbloggerin
Dr. Hilmar Siebert, Vizepräsident, ADAC Hessen-Thüringen e. V.
Die Hessische Staatskanzlei und der DEHOGA Hessen e. V. nehmen als nicht stimmberechtigte Mitglieder an der Jurysitzung teil und moderieren diese.
Auszeichnung
Die Auszeichnung wird im August 2026 im Rahmen einer feierlichen Verleihung durch den Hessischen Ministerpräsidenten und den Präsidenten des DEHOGA Hessen e. V. erfolgen.
Download
Alles, was Sie zur Auszeichnung "Hessens beste Dorfgasthäuser 2026" wissen sollten, finden Sie im nachfolgenden Ausschreibungstext sowie in der zugehörigen Karte zur Gebietskulisse.
Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung 2026 finden Sie im nachfolgenden Ausschreibungstext.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Betriebe aus Städten ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Maßgeblich ist die Lage des Betriebsstandorts innerhalb der ausgewiesenen Gebietskulisse.