Die Mitglieder des Kulturcafé Gambach e. V. stehen vor ihrem Café, verbunden durch einen roten Faden, den sie in den Händen halten.

Land fördert Projekte für Zusammenhalt und das Miteinander

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen aus Hessens ländlichen Räumen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellerinnen und Antragsteller können 1.000 Euro bis 7.500 Euro für Projekte und damit verbundene Prozesse beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.

Förderanträge können ab sofort eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Bewilligungen erst ab voraussichtlich Ende März 2026 erteilt werden können. Wir bitten demnach von Nachfragen zum Stand Ihrer Anträge  abzusehen. 

Nach Ausschöpfung des jährlichen Budgets wird das Antragsportal geschlossen. Eine fixe Frist zur Einreichung der Anträge ist nicht gesetzt, es gilt das Prioritätsprinzip. 

Das Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern.  Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:

  1. Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z. B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes und Fachberatung und -gutachten.
  2. Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Entwicklung neuer Treffpunkte, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bestehender Orte oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
  3. Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge. 

Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).

Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. 

Förderanträge können ab sofort und bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets über das digitale Antragsformular eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Bewilligungen erst ab voraussichtlich Ende März 2026 erteilt werden können. 

Weitere Informationen können Sie der Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“Öffnet sich in einem neuen Fenster der Hessischen Staatskanzlei sowie dem Merkblatt zur Förderrichtlinie 2026 entnehmen.

Förderrichtlinie und Merkblatt zur Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei. 

Bitte beachten Sie, dass im Förderjahr 2026 zentrale Anpassungen in den Förderschwerpunkten vorgenommen wurden. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Förderrichtlinie 2026.  

Gebietskulisse der Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei

Geförderte Projekte 2025

STARKES DORF+

Einen Überblick über alle bewilligten Projekte 2025 finden Sie auf unserer Hessenkarte.

Rückblick 2018 bis 2024

STARKES DORF - Wir machen mit!

Einen Überblick über bewilligte Projekte der Förderperioden 2018 bis 2024 finden Sie auf unserer Hessenkarte.