Land fördert Projekte für Zusammenhalt und das Miteinander
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen aus Hessens ländlichen Räumen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellerinnen und Antragsteller können 1.000 Euro bis 7.500 Euro für Projekte und damit verbundene Prozesse beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.
Förderanträge können ab sofort eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Bewilligungen erst ab voraussichtlich Ende März 2026 erteilt werden können. Wir bitten demnach von Nachfragen zum Stand Ihrer Anträge abzusehen.
Nach Ausschöpfung des jährlichen Budgets wird das Antragsportal geschlossen. Eine fixe Frist zur Einreichung der Anträge ist nicht gesetzt, es gilt das Prioritätsprinzip.
Das Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:
Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z. B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes und Fachberatung und -gutachten.
Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Entwicklung neuer Treffpunkte, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bestehender Orte oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge.
Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).
Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich.
Förderanträge können ab sofort und bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets über das digitale Antragsformular eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Bewilligungen erst ab voraussichtlich Ende März 2026 erteilt werden können.
Förderrichtlinie und Merkblatt zur Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei.
Bitte beachten Sie, dass im Förderjahr 2026 zentrale Anpassungen in den Förderschwerpunkten vorgenommen wurden. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Förderrichtlinie 2026.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der geltenden Förderrichtlinie „STARKES DORF+“, zu finden auf dieser Seite.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch in dem Merkblatt zur Förderrichtlinie und dem Merkblatt zur Förderung auf dieser Seite. Hier finden Sie auch eine Hilfe beim Ausfüllen Ihres Verwendungsnachweises.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Team „STARKES DORF+“ unter starkes.dorf@stk.hessen.de.
Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sie erhalten eine Rückmeldung, sobald Ihr Antrag geprüft und beschieden wurde.
Kann ich überall in Hessen einen Antrag stellen? Gefördert werden einzig Projekte in Hessens ländlichen Räumen. Eine genaue Aufstellung nach Kommunen findet sich unter „Fördergebietskulisse“ auf dieser Seite.
Muss das Projekt zentral im Ort liegen? Das Fördergebiet umfasst den Siedlungsbereich ländlicher Kommunen. Projekte in der ortsumliegenden Gemarkung, die primär dem Zweck der Naherholung dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Muss ich ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Vereinigung sein, um einen Antrag zu stellen? Nein, prinzipiell können Förderanträge durch alle Personengruppen gestellt werden, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. Gesellschaft bürgerschaftlichen Rechts, Genossenschaft, Stiftung, Verein oder auch ohne Rechtsform). Einzelpersonen oder Ortsbeiräte und andere kommunale Vertretungen sind nicht förderberechtigt.
Bin ich als Antragsteller zugleich Projektverantwortlicher und was bedeutet das? Im Förderantrag muss eine natürliche Person benannt werden, die als Ansprechperson einer Personengruppe (z. B. „Interessensgemeinschaft Begegnungsräume“) für den Förderantrag verantwortlich ist und im Falle einer Förderung für den Abruf der Fördermittel und für sämtliche Nachweispflichten verantwortlich ist. Die projektverantwortliche Person ist die Ansprechperson für sämtliche Rückfragen im Projektverlauf. Daher muss die Erreichbarkeit telefonisch und per Mail jederzeit sichergestellt sein. Bei längerfristigen Abwesenheiten sollte eine Vertretung benannt werden.
Wie lange dauert es, den Antrag auszufüllen und was genau wird gefragt? Einen Blanko-Antrag finden Sie unter „Förderantrag stellen“ auf dieser Seite. Achtung: Förderanträge können einzig digital über das Antragsportal eingereicht werden.
Was muss in meinem Förderantrag stehen? Je aussagekräftiger Ihr Antrag, desto einfacher ist die Bewertung für die Bewilligungsstelle. Anträge, die die Ziele des Förderprogramms, den tatsächlichen Bedarf vor Ort und den Mehrwert der geplanten Maßnahme nicht überzeugend aufgreifen, werden abgelehnt. Anträge, die lediglich Stichpunkte enthalten, werden grundsätzlich abgelehnt.
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen? Falls für das Projekt behördliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese dem Antrag ebenso beizufügen, wie Angebote oder Kostenvoranschläge für geplante Ausgabenpositionen ab 1.000 Euro (brutto). Angebote und Kostenvoranschläge sind ausschließlich an die Initiative gerichtet vorzulegen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen werden Angebote an die Kommune angenommen. Angebote von Dienstleistungen der Stadtwerke und Bauhöfe sind ebenfalls zu begründen. Zudem ist die Zusendung des Standorts der betreffenden Maßnahme (Screenshot über Google Maps o.ä.) und - sofern die Maßnahme einen fixen Ort betrifft - eines Fotos zum Status Quo obligatorisch. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist Grundlage für die Prüfung des Antrags. Werden fehlende Unterlagen nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nachgereicht, wird der Antrag aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt.
Wie viele Anträge darf ich jährlich stellen? Je Initiative, projektverantwortlicher Person und Ort der Projektumsetzung (etwa das Dorfgemeinschaftshaus oder der Marktplatz) kann jährlich ein Antrag für jeden Förderstrang bewilligt werden.
Welche Fristen sollte ich vor der Antragstellung beachten? Es können nur Förderzusagen für das laufende Haushaltsjahr ausgesprochen werden. Die Fördermittel müssen bis zum 30. November des Kalenderjahres abgerufen werden, darüber hinaus verfällt der Anspruch auf Auszahlung. Zudem müssen die Projekte im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen werden. Ausnahme: Gründung von Bürgergenossenschaften. Hier haben Initiativen ab Erhalt der Förderzusage bis zu 18 Monate Zeit.
Bis wann kann ich einen Förderantrag stellen? Anträge können so lange über das Onlineportal eingereicht werden, sofern das verfügbare Budget nicht bereits ausgeschöpft ist. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Antragsportal geschlossen. Eine Antragstellung ist dann nicht mehr möglich. Eine feste Frist zur Antragstellung gibt es somit nicht.
Was kann nicht gefördert werden? Alle Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie sowie im Merkblatt zur Förderrichtlinie auf dieser Seite. Alle bewilligten Projekte aus dem vergangenen Jahr sind zudem in einer Karte auf dieser Webseite einzusehen.
Kann ich für meinen Verein einen Antrag stellen? Investitionen, die nur einer begrenzten Gruppe, etwa eines Vereins, zugutekommen werden nicht unterstützt. Alle Menschen vor Ort müssen von der Förderung profitieren können. Grundsätzlich können alle Vereine Anträge stellen, sofern sie keiner begrenzten Gruppe (z. B. Vereinsmitgliedern) vorbehalten sind.
Wieviel Geld kann ich bekommen? Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Im Online-Antrag werden Sie bei der Berechnung des Förderbetrages und des Eigenanteils durch Rechenfelder unterstützt. Das Gesamtprojektvolumen für die Umsetzung von Kleinprojekten darf 15.000 Euro nicht überschreiten.
Muss ich einen Eigenanteil leisten? Es ist ein Eigenanteil von zehn Projekt des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Ohne die Bestätigung, dass Sie den Eigenanteil nachweislich tragen können und zusätzlich freiwilliges Engagement im Rahmen des Projektes erbracht wird, kann kein Antrag bewilligt werden. Die Finanzmittel des Eigenanteils müssen zum Zeitpunkt des Förderantrags vorhanden sein.
Kann bürgerschaftliches Engagement auf den Eigenanteil angerechnet werden? Nein, bürgerschaftliches Engagement kann nicht angerechnet werden, ist allerdings Grundbedingung für eine Förderung.
Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung erhalte und wann kann ich mit meinem Projekt beginnen? Der Projektstart sollte frühestens auf sechs Wochen nach Antragstellung gesetzt sein. Ein so genannter „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, d. h. ein Start des Projektes ohne Vorlage einer Bewilligung, ist nicht gestattet. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem der Förderbescheid digital oder postalisch eingegangen ist.
Habe ich Anspruch auf eine Förderung? Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Warum sehe ich in der digitalen Karte, dass bestimmte Projekte gefördert wurden aber ich habe für ein ähnliches Projekt eine Absage erhalten? Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ein Antrag kann ggfls. auch aus Gründen der regionalen Verteilung der Mittel abgelehnt werden. Zudem werden die Förderschwerpunkte regelmäßig angepasst, alle Anpassungen zum Vorjahr sind im Merkblatt zur Förderrichtlinie auf dieser Seite aufgeführt.
Sind noch Mittel vorhanden? Sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind, wird dies auf der Website bekanntgegeben und das digitale Bewerbungsportal geschlossen.
Kann ich den Antrag auch mit der Post schicken? Nein,Anträge können ausschließlich digital eingereicht werden.
Gibt es eine Sammlung der wichtigsten Informationen und Fristen für mich, die ich als projektverantwortliche Person beachten muss? Ja, in dem Merkblatt zur Förderung auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Fristen und Informationen zu Ihrer Förderung.
Ich habe eine Teilförderung erhalten. Was ist das genau? Wenn nur Teile des beantragten Projektes gefördert werden können (z.B. nur Festzelte, nicht Getränke und Speisen für die Veranstaltung), erhalten sie eine Teilförderung in Höhe des förderfähigen Projektumfangs. Die Fördermittel dürfen dann nur für den förderfähigen Projektanteil verwendet werden.
Was muss ich tun, wenn mein Projekt nicht zustande kommt oder sich an der Projektplanung etwas ändert? Sie sind verpflichtet, die Hessische Staatskanzlei über wesentliche Änderungen Ihres geförderten Projektes umgehend schriftlich über starkes.dorf@stk.hessen.de zu informieren. Wesentliche Abweichungen vom Kostenplan, den Sie in Ihrem Antrag auf Förderung aufgestellt haben und alle sachlichen Umwidmungen der bedürfen der Zustimmung.
Muss ich in Vorleistung gehen? Nein, eine Vorleistung durch Eigenmittel ist in diesem Förderprogramm nicht vorgesehen.
Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel? Mit dem Erhalt der Förderzusage ist keine automatische Überweisung der Fördermittel auf das von Ihnen benannte Konto verbunden. Die Auszahlung erfolgt auf Abruf, d. h. Sie beantragen die Auszahlung formlos per E-Mail an starkes.dorf@stk.hessen.de.
Wie kann ein digitaler Mittelabruf aussehen? Eine Vorlage für den Mittelabruf per E-Mail könnte wie folgt aussehen:
Betreff: [Aktenzeichen aus Bewilligung] Mittelabruf STARKES DORF+
[Begrüßung],
von der gewährten Zuwendung in Höhe von [Betrag in Euro] wird der Gesamtbetrag / ein Teilbetrag in Höhe von [Betrag in Euro] für das Projekt [Name Projekt] abgerufen.
Die abgerufenen Landesmittel werden innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Verwendungszweckes benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Muss ich die Fördersumme vollständig abrufen oder ist eine Teilauszahlung möglich? Der Abruf eines Teils der zugesagten Förderung ist grundsätzlich möglich, da die Fördermittel innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung verwendet werden müssen. Vergewissern Sie sich vor dem Abruf, dass eingeholte Angebote eine Bindefrist von wenigstens vier Wochen haben oder die innerhalb dieses Zeitraums bestellten Gegenstände lieferbar sind.
Gibt es Fristen für den Mittelabruf? Alle Fristen finden Sie im Merkblatt zur Förderung auf dieser Seite.
Was mache ich, wenn ich nicht alle Fördermittel brauche? Rufen Sie bitte die Fördermittel nur in der Höhe ab, in der sie tatsächlich benötigt werden. Sie vermeiden damit ggf. Rückforderungen der nicht verbrauchten Fördermittel. Sollten Sie bereits alle Mittel abgerufen haben, wenden Sie sich bitte an starkes.dorf@stk.hessen.de
Wann muss ich mein Projekt spätestens abgeschlossen haben? Projektvorhaben müssen spätestens zum 31. Dezember des Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Welche Nachweise müssen erbracht werden, um das Projekt abzuschließen? Spätestens sechs Monate nach Projektabschluss (es gilt das Datum des Projektendes aus dem Projektantrag) ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Er besteht aus dem Sachbericht mit einer kurzen Darstellung der Zielerreichung und Wirkung des Projekts sowie dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis. Dem Nachweis sind die Einnahme- und Ausgabebelege über die Einzelzahlungen beizufügen. Der Vordruck sowie ein kommentiertes Muster finden Sie auf dieser Seite. Der vollständige Verwendungsnachweis kann als PDF-Datei per E-Mail an starkes.dorf@stk.hessen.de eingereicht werden. Bitte fassen Sie möglichst alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammen. Alternativ ist eine postalische Zusendung möglich.
Geförderte Projekte 2025
STARKES DORF+
Einen Überblick über alle bewilligten Projekte 2025 finden Sie auf unserer Hessenkarte.
Die Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe“ wurden in die Richtlinie integriert und damit verstetigt.