Die Fördermittel für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft. Förderanträge können wieder ab dem 1. Januar 2026 über das digitale Antragsformular eingereicht werden.
STARKES DORF+
Land fördert Projekte für Zusammenhalt und das Miteinander
Das Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:
- Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z.B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes, Fachberatung und -gutachten, Beratung zur Erstellung von Nutzungsvereinbarungen.
- Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Platzes oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
- Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge.
Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).
Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.
Die Fördermittel für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft. Förderanträge können wieder ab dem 1. Januar 2026 über das digitale Antragsformular eingereicht werden.
Weitere Informationen können Sie der Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“Öffnet sich in einem neuen Fenster der Hessischen Staatskanzlei und dem Merkblatt zu den Förderkriterien und ZielenÖffnet sich in einem neuen Fenster entnehmen.
Richtlinie und Merkblatt zum Förderprogramm „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei
Gebietskulisse der Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei
Die Fördermittel für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft. Förderanträge können wieder ab dem 1. Januar 2026 über das digitale Antragsformular eingereicht werden.
Merkblatt zur Förderung "STARKES DORF+" und Formular Muster 4 zu § 44 LHO
Rückblick 2021 bis 2024
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