Veranstaltungsreihe „Luxemburg Aktuell“: Europäischer Gerichtshof hält CETA-Abkommen für vereinbar mit Unionsrecht
Am 30. April 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Gutachten veröffentlicht, ob das zwischen der EU und Kanada abgeschlossene Freihandelsabkommen CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Belgien hatte um das Gutachten gebeten – konkret ging es um die im CETA-Abkommen vorgesehenen Schiedsgerichte zur Streitschlichtung. Der EuGH kam – wie schon zuvor der Generalanwalt – zur Einschätzung, dass dieser Schiedsmechanismus das EU-Recht nicht aushebelt.
Prof. Dr. Matthias Ruffert zu Gast in der Hessischen Landesvertretung Berlin
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Luxemburg Aktuell“ hat der aus Hessen stammende Direktor des Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Matthias Ruffert, eine erste Bewertung abgegeben. Am 8. Mai 2019 ordnete er vor einem Fachpublikum in der Hessischen Landesvertretung das Gutachten in die bisherige Rechtsprechung des EuGH zur Handelspolitik ein und stimmte dem EuGH in seiner Einschätzung zu. Ruffert ist optimistisch bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von CETA mit deutschen Verfassungsrecht. Dieses Urteil wird noch für dieses Jahr erwartet. Gemeinsam mit dem Gutachten des EuGH stellt es wichtige Wegmarken für die noch ausstehende Ratifizierung des Abkommens durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat dar. So steht es ausdrücklich auch im hessischen Koalitionsvertrag.