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Die Bereiche der Verwaltungsmodernisierung im Überblick

Personal- und Sachkosten im Landeshaushalt einsparen, ohne die Qualität und Quantität der Dienstleistungen gegenüber Bürgern und Wirtschaft zu mindern und Dienstleistungen gegenüber Bürgern und Wirtschaft schneller und einfacher erbringen - das sind die Hauptziele der Initiative Effizienz in der Verwaltung. Die Verwaltungsmodernisierung in Hessen untergliedert sich in die folgenden Bereiche:

Eine Verwaltung ist Dienstleister für Bürger und Wirtschaft. Ihr Personal ist damit eine der wichtigsten Ressourcen. Das Personalmanagement steht angesichts des demografischen Wandels, der Erfordernisse zu Einsparungen in den öffentlichen Haushalten und den technologischen Veränderungen vor immer neuen Herausforderungen.

Das Personal - eine der wichtigsten Ressourcen für eine Verwaltung als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft

Um diesen gerecht zu werden, arbeitet die Landesregierung an verschiedenen Projekten, um ein modernes Personalmanagement in der Landesverwaltung umzusetzen. Hierzu zählen unter anderem:

Modernisierung des Dienstrechts

Mit dem Inkrafttreten zweier Dienstrechtsmodernisierungsgesetze in 2011 und 2014 wurden die zentralen Empfehlungen einer Mediatorengruppe zur Modernisierung des Dienstrechts umgesetzt. Wesentliche Ziele der Reform waren die Einführung von Leistungselementen in der Besoldung, eine Flexibilisierung des Laufbahnsystems und die Erleichterung des Zugangs aus sowie den Wechsel in die Privatwirtschaft.

Personalwerbung

Nachwuchskräfte informieren sich heute bedingt durch die modernen Informations- und Kommunikationstechniken anders als noch vor wenigen Jahren. Die hessische Landesverwaltung stellt sich seit 2011 als Arbeitgeber auf einer zentralen Karriereseite im Internet vor. Dort können potenzielle Bewerber auch die Stellenangebote der hessischen Landesverwaltung einsehen. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich online auf Stellenangebote in der Landesverwaltung zu bewerben. Um darüber hinaus bekannt zu machen, dass es sich bei der Landesverwaltung um einen durchaus sehr attraktiven Arbeitgeber handelt, wurde gemeinsam mit einer externen Agentur eine Arbeitgeberdachmarke für die Landesverwaltung entwickelt. Das Ergebnis wurde Mitte 2020 vorgestellt und wird nun sukzessive in den Medienangeboten implementiert. Eine Mediakampagne zur gezielten Bewerbung des Landes als Arbeitgeber folgt ab der zweiten Jahreshälfte 2021.

Gesundheitsmanagement

Die hessische Bevölkerung und mit ihr die Beschäftigten werden älter. Studien belegen eine höhere Anzahl an Krankheitstagen im Alter. Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Gesundheit werden in der Landesverwaltung deshalb besondere Bedeutung beigemessen. Ziel ist ein aus verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammengesetztes, systematisches Gesundheitsmanagement, das in Teilen bereits umgesetzt ist.

Optimierung der landesinternen Fortbildung

Die aktuellen und künftigen Herausforderungen erfordern eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung. Dies gilt insbesondere auch für die Führungskräfte. Diese stetig weiter zu entwickeln und dabei auch die neuen Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Bildungsformate konsequent zu nutzen ist eine Aufgabe, denen sich die zuständigen Stellen in der Landesverwaltung fortlaufend stellen. Im Bereich des Kultusministeriums wird beispielsweise am pilothaften Einsatz eines elektronischen gestützten Verfahrens zum Veranstaltungs- und Fortbildungsmanagement gearbeitet.

Einführung einer elektronischen Personalakte

Personaldaten unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich der Vertraulichkeit. Dementsprechend wird parallel zur Einführung der elektronischen Aktenführung in der übrigen Landesverwaltung auch die Nutzung eines modernen Dokumentenmanagementsystems in der Personalverwaltung vorangetrieben.

Prozessoptimierungen im Bereich der Personalverwaltung

Nachdem bereits die Abrechnung von Dienstreisen, Trennungsgeldansprüchen und Umzugskosten auf ein zentrales, elektronisch gestütztes Verfahren erfolgreich umgestellt wurde, sollen künftig auch die Beantragung von Dienstreisen und die Buchung der Reisemittel durch eine elektronisch betriebene Systemlösung abgebildet werden. Mit den entsprechenden Umsetzungsarbeiten wurde begonnen.

Informationstechnik ist ein bedeutender Faktor zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und damit ein wichtiges politisches Handlungsfeld. Das politische Bekenntnis zu Verwaltungsmodernisierung und deren Digitalisierung ist die Basis für alle Maßnahmen und Projekte.

In Hessen erfolgt die zentrale Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsmodernisierung durch die Staatskanzlei. Zentrales politisches Steuerungs- und Lenkungsgremium ist der Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung und Digitalisierung unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei.

Die strategische Steuerung der Implementierung der Verwaltungsdigitalisierung , die Koordinierung der Projekte sowie die Bestimmung landesweit zu definierender Dienste und Standards übernimmt in ressortübergreifender Funktion ein CIO (Chief-Information-Officer) im Range eines Staatssekretärs. Er verfügt im Gesamtkontext der Aufgaben der Ministerin für digitale Strategie und Entwicklung über die politischen Werkzeuge zur Durchsetzung einer ressortübergreifenden IT-Strategie, der in 2021 von Kabinett verabschiedeten Digitalstrategie Hessen. Die Digitalstrategie enthält wiederrum ein eigenes Handlungsfeld, das sich auf die Modernisierung der hessischen Landesverwaltung bezieht.

Die drei Schwerpunkte sind: die Service- und Nutzenorientierung aller Dienstleistungen und Verwaltungsprozesse, alle Verwaltungsleistungen auf sämtlichen Ebenen online anzubieten und digitale Innovationen in der Landesverwaltung voranzutreiben.

Weitere Informationen:

https://digitales.hessen.de/digitale-zukunft/digitalstrategie-hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

https://digitales.hessen.de/digitales-rathaus/digitale-verwaltung-hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ziel der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) ist es, die Transparenz und Effizienz von Verwaltungshandeln zu erhöhen und damit der Finanzierungslücke in den öffentlichen Haushalten entgegenzuwirken. Kern dieses Reformvorhabens ist die Einführung von betriebswirtschaftlich geprägten Instrumentarien unter Berücksichtigung der Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung.

Ziel des Vorhabens zur Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen (NVS) bestand darin, die Informationen und Entscheidungsgrundlagen für das Parlament und die Landesregierung im Haushaltsverfahren zu verbessern und eine genauere Kostenkalkulation und Kostenkontrolle bei der Umsetzung politischer Ziele und Programme zu ermöglichen.

Die einzelnen Elemente des Gesamtprojektes betreffen dabei:

  • die Umstellung der bisherigen, kameralen Haushaltssystematik auf das kaufmännische Rechnungswesen mit doppelter Buchführung (Doppik) und einer integrierten Kosten- und Leistungsrechnung
  • die Steuerung der Landesverwaltung durch Zielvereinbarungen und die Einführung eines produktorientierten Produkthaushaltes
  • die Erstellung von Bilanzen, die die Vermögenslage der einzelnen Verwaltungen dokumentieren und später zu einer „Konzernbilanz“ der Hessischen Landesverwaltung zusammengefasst werden
  • die Umstellung des Rechnungswesens auf Basis der Standardsoftware SAP in der gesamten Landesverwaltung.

Durch die Modernisierung des Rechnungswesens stehen zeitnahe Informationen über erbrachte Leistungen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Verwaltung zur Verfügung. Damit wird die Grundlage für eine ergebnisorientierte Verwaltungssteuerung geschaffen.

Die Einführung eines produktorientierten Haushalts mit dezentraler Budgetierung sowie zentraler Elemente des kaufmännischen Rechnungswesens und eines begleitenden Controllings hat eine neue Grundlage für den Haushaltsvollzug geschaffen. Insbesondere im Bereich der produktiv geprägten Bereiche der Landesverwaltung bilden die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Controlling die Basis für eine an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Steuerung.

Mit der angestrebten Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) wird nun die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Verfahren zur Haushaltsaufstellung weiter verbessert. Zudem soll die Doppik (aus dem kaufmännischen Rechnungswesen übernommene doppelte Buchung) als das führende System für die Darstellung aller Finanzströme sowie die Entwicklung des Vermögens und des wirtschaftlichen Erfolgs etabliert werden.

Jährlicher Geschäftsbericht

Für das Geschäftsjahr 2009 wurde erstmalig ein durch externe Wirtschaftsprüfer geprüfter Jahresabschluss vorgelegt. Mit der nunmehr jährlichen Veröffentlichung eines Geschäftsberichts wird – im nach wie vor einzigen Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland – die vollständige Transparenz in Bezug auf die wirtschaftliche Lage sowie das Vermögen und seine Entwicklung hergestellt. Diese Darstellung findet außerdem durch das jährliche Testat unabhängiger Wirtschaftsprüfer eine Bestätigung der Richtigkeit.

Weitere Informationen zur Neuen Verwaltungssteuerung finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der FinanzenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ziel der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) ist es, die Transparenz und Effizienz von Verwaltungshandeln zu erhöhen und damit der Finanzierungslücke in den öffentlichen Haushalten entgegenzuwirken. Kern dieses Reformvorhabens ist die Einführung von betriebswirtschaftlich geprägten Instrumentarien unter Berücksichtigung der Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung.

Ziel des Vorhabens zur Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen (NVS) bestand darin, die Informationen und Entscheidungsgrundlagen für das Parlament und die Landesregierung im Haushaltsverfahren zu verbessern und eine genauere Kostenkalkulation und Kostenkontrolle bei der Umsetzung politischer Ziele und Programme zu ermöglichen.

Die einzelnen Elemente des Gesamtprojektes betreffen dabei:

  • die Umstellung der bisherigen, kameralen Haushaltssystematik auf das kaufmännische Rechnungswesen mit doppelter Buchführung (Doppik) und einer integrierten Kosten- und Leistungsrechnung
  • die Steuerung der Landesverwaltung durch Zielvereinbarungen und die Einführung eines produktorientierten Produkthaushaltes
  • die Erstellung von Bilanzen, die die Vermögenslage der einzelnen Verwaltungen dokumentieren und später zu einer „Konzernbilanz“ der Hessischen Landesverwaltung zusammengefasst werden
  • die Umstellung des Rechnungswesens auf Basis der Standardsoftware SAP in der gesamten Landesverwaltung.

Durch die Modernisierung des Rechnungswesens stehen zeitnahe Informationen über erbrachte Leistungen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Verwaltung zur Verfügung. Damit wird die Grundlage für eine ergebnisorientierte Verwaltungssteuerung geschaffen.

Die Einführung eines produktorientierten Haushalts mit dezentraler Budgetierung sowie zentraler Elemente des kaufmännischen Rechnungswesens und eines begleitenden Controllings hat eine neue Grundlage für den Haushaltsvollzug geschaffen. Insbesondere im Bereich der produktiv geprägten Bereiche der Landesverwaltung bilden die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Controlling die Basis für eine an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Steuerung.

Mit der angestrebten Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) wird nun die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Verfahren zur Haushaltsaufstellung weiter verbessert. Zudem soll die Doppik (aus dem kaufmännischen Rechnungswesen übernommene doppelte Buchung) als das führende System für die Darstellung aller Finanzströme sowie die Entwicklung des Vermögens und des wirtschaftlichen Erfolgs etabliert werden.

Jährlicher Geschäftsbericht

Für das Geschäftsjahr 2009 wurde erstmalig ein durch externe Wirtschaftsprüfer geprüfter Jahresabschluss vorgelegt. Mit der nunmehr jährlichen Veröffentlichung eines Geschäftsberichts wird – im nach wie vor einzigen Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland – die vollständige Transparenz in Bezug auf die wirtschaftliche Lage sowie das Vermögen und seine Entwicklung hergestellt. Diese Darstellung findet außerdem durch das jährliche Testat unabhängiger Wirtschaftsprüfer eine Bestätigung der Richtigkeit.

Weitere Informationen zur Neuen Verwaltungssteuerung finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der FinanzenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Im Zuge einer Aufgabenkritik werden Aufgaben dahingehend überprüft, ob sie überhaupt noch benötigt werden - und wenn ja, ob sie der Staat oder ein Privater wahrnehmen sollte bzw. ob diese in einer anderen, ggf. besseren Art und Weise erledigt werden können.

Alle Aufgabenbereiche der Hessischen Landesverwaltung sollen auf ihre Notwendigkeit und ihr Optimierungspotenzial hin überprüft werden

Der Begriff umfasst also Zweckkritik und Vollzugskritik. Die Vollzugskritik richtet sich nur auf bestehende Aufgaben. Sie bezweckt Rationalisierung. Die Zweckkritik erstreckt sich auf neue und auf bestehende Aufgaben und soll sicherstellen, dass keine Aufgaben von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden, wenn dies nicht wirklich geboten ist und in der bestmöglichen Weise geschieht. In der entsprechenden Überprüfung ist prinzipiell eine Daueraufgabe gesehen, die stets der Aktualisierung bedarf und sich auf alle Aufgabengebiete der Landesverwaltung erstreckt.

In der Vergangenheit wurden Aufgaben mitunter auch dahingehend überprüft, ob diese durch andere Institutionen oder private Unternehmen um Auftrag des Staates oder in Eigenregie erledigt werden können. Sofern es sich dabei um staatliche Aufgaben handelt und damit ein öffentliches Interesse an deren Sicherstellung und Ausgestaltung besteht, sind materielle Privatisierungen, wie den Verkauf ganzer Einrichtungen, ausgeschlossen. Hier besteht lediglich die Option, private Anbieter in Teilbereichen und im Auftrag des Staates einzubeziehen.

Bis heute wurden beispielsweise in Hessen die folgenden Maßnahmen umgesetzt:

  • Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg
    Seit 2005 sind die Klinken der beiden benachbarten Universitäten in Gießen und Marburg organisatorisch zusammengefasst. Anschließend wurden sie in eine private Rechtsform überführt. Parallel dazu wurden 95 Prozent der Anteile an der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH veräußert. In umfangreichen vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet sich der private Klinikbetreiber zur Durchführung von Investitionen an den Standorten Gießen und Marburg, zur Sicherstellung von Forschung und Lehre, zum Aufbau eines Sozialfonds zu Gunsten der Arbeitnehmer und zur Erfüllung des medizinischen Versorgungsauftrages in der Region. Die Erlöse aus dem Verkauf der Anteile gingen vollständig an die neu gegründete „von behring|röntgen|stiftung“ zur Förderung von Forschung und Lehre an den beiden Universitäten.
  • Private Public Partnership (PPP oder ÖPP)
    Seit 2004 identifiziert das Land geeignete PPP-Pilotprojekte im Hochbaubereich und setzt diese um. Beispiele hierfür sind die Neubauten des Finanzzentrums Kassel-Altmarkt, des Justiz- und Verwaltungszentrums Wiesbaden (gemeinsam mit der Landeshauptstadt Wiesbaden), des Cityreviers Wiesbaden sowie die Ämter für Bodenmanagement in Limburg, Büdingen und Korbach. Kennzeichnend für die Projekte ist, dass sie als Mietmodelle mit ausschließlicher Projektfinanzierung konzipiert sind. Dabei übernehmen die privaten Investoren die Planung, den Bau, den Betrieb, die Finanzierung und die Verwertung der Liegenschaften. Das Land tritt als Mieter über rund 30 Jahre auf und kann danach frei entscheiden, wie der Bedarf weiter gedeckt werden soll. Bei den landeseigenen Pilotvorhaben konnte so ein Effizienzvorteil von über 10 Prozent erreicht werden.
  • Teilprivatisierung im Justizvollzug
    Deutschlands erste teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt im osthessischen Hünfeld ist mit einer Kapazität von mehr als 500 Haftplätzen fertig gestellt und seit Anfang 2006 in Betrieb. Ein privates Sicherheitsunternehmen stellt rund 40 Prozent des Personals der Justizvollzugsanstalt und übernimmt einen erheblichen Teil des Gefängnisbetriebes. Die Tätigkeit der privaten Unternehmen ist dabei auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen begrenzt. Die Gesamtverantwortung für die Anstalt wie auch die Verantwortung für die Sicherheit befindet sich nach wie vor in staatlicher Hand.
  • Regelmäßige Geschäftsprozessanalysen und kritische Überprüfung der Verwaltungsorganisation
    In regelmäßigen Abständen werden einzelne Verwaltungsbereiche auf Möglichkeiten zur Optimierung der Prozesse und der Organisationsstrukturen hin untersucht. Oftmals sind dabei Vorhaben zur Digitalisierung ein willkommener Anlass, da diese landeseinheitliche Standards für die Aufgabenerledigung erfordern. Bei der Suche nach einem gemeinsamen Nenner können Optimierungen im Sinne eines Best Practise realisiert werden. Beispiele hierfür bieten die auf SAP-Komponenten basierenden finanz- oder personalwirtschaftlichen Prozesse.

Links:

Die hessische Landesverwaltung prüft in Einzelprojekten, welche Aufgaben gemeinsam wahrgenommen (Shared Service Center), wie Organisationsstrukturen verbessert und welche Aufgaben auf einer anderen Verwaltungsebene (zum Beispiel der kommunalen) in geeigneterer Weise erfüllt werden können.

Durch die Strukturreform der hessischen Landesverwaltung vereinfachen sich Kommunikation und Abstimmungsprozesse: Unnötige Prozessschritte können wegfallen, die einzelnen Ansprechpartner sind besser zu erreichen und Doppelarbeit wird vermieden. Aber auch fachliche Gesichtspunkte können für eine Delegation oder Bündelung von Aufgaben oder für die Zusammenlegung von Behörden entscheidend sein. Darüber hinaus spielen auch Kostenaspekte eine Rolle, indem etwa zentrale Dienste gemeinsam organisiert und in Anspruch genommen werden können.

Die folgenden Maßnahmen wurden hierzu beispielsweise umgesetzt:

  • Shared Service Center (SSC)
    Zu großen Teilen stellt die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) die informationstechnische Versorgung der Landesbehörden sicher. Ebenso bietender Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) und das Landeslabor (LHL) Dienstleistungen für verschieden Behörden von zentraler Stelle aus an. Die Berechnung und Auszahlung der Gehälter von Landesbediensteten erfolgt zentral über die Hessische Bezügestelle (HBS). Ob weitere Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung an zentraler Stelle zusammengeführt werden können, wird fortlaufend geprüft.
  • Organisationsoptimierung im Bereich der Straßen- und Verkehrsverwaltung
    Nach einer externen Organisationsuntersuchung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wurden die bisherigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen aufgelöst. Mit den Funktionsbereichen Planung, Bau, Betrieb und Verkehr sind sie nun zusammen in einer Dienststelle (hessen mobil) untergebracht. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit verbessert, ohne den regionalen Bezug zu verlieren.
  • Kommunalisierung von Aufgaben
    Die kommunale Ebene konnte Aufgaben übernehmen, die bislang die hessische Landesverwaltung wahrgenommen hat. Darunter fällt die Erstaufnahme von Spätaussiedlern und die Jugendhilfe. Nach dem in der Hessischen Landesverfassung festgeschriebenen Konnexitätsprinzip müssen dabei die auf Seiten der Kommunen entstehenden Aufwendungen landesseitig ausgeglichen werden.
    Generell erledigen kommunale Bedienstete seit dem 1. April 2005 die staatlichen Vollzugsaufgaben alleine, die auf Ebene der Landräte und Oberbürgermeister angesiedelt sind.
    Die Kommunen haben damit die volle Organisationsgewalt und Personalhoheit in diesen Aufgabenfeldern erhalten.
  • Zusammenlegung von Hessischer Hochschule für Polizei und Verwaltung, Polizeiakademie sowie Zentraler Fortbildung
    Mit der Fusion der drei genannten Bildungseinrichtungen sollen die Kompetenzen in diesem Bereich zusammengeführt, vorhandenes Wissen auf kurzen Wegen ausgetauscht, vermittelt und geteilt werden. Der Gesetzentwurf zur Gründung der neuen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wurde im Mai 2021 in den Landtag zur Beratung eingebracht.

Links:

Bürger und Unternehmen sollen einerseits durch Gesetze und Verordnungen so wenig wie möglich in ihrer freien Entfaltung eingeschränkt werden. Anderseits dürfen Gesetzgeber und Verwaltung nicht in ihrer notwendigen Arbeit beeinträchtigt werden. Weiterhin sollen die geltenden Regelungen für jedermann verständlich formuliert sein.

Um diese Ziele gewährleisten zu können verfolgt das Land Hessen unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Evaluation von Förderprogrammen
    Im Laufe der 16. Legislaturperiode wurden 368 Programme des Landes mit einem gesamten Finanzvolumen von 2,14 Milliarden Euro durch die Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung (AVV) untersucht. Dabei wurde analysiert, wie wirksam sie sind und ob ihre verwaltungstechnische Abwicklung optimiert werden kann. Diese Prüfungen sollen kontinuierlich fortgesetzt und in ein systematisches Fördercontrolling überführt werden. Das dafür benötigte elektronisch geführte Förderkataster befindet sich momentan in der Entwicklung. Einhergehen wird dies mit der Etablierung eines ebenfalls elektronischen Antragsverfahren, mit den die Effizienz bei der Fördermittelbewilligung deutlich verbessert werden soll.
  • Vorabprüfung neuer Regelwerke
    Im Vorfeld der Verabschiedung neuer Gesetze und Verordnungen prüft die Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung, ob die Regelungen erforderlich und sinnvoll sind. In Anlehnung an das Standard-Kosten-Modell werden die Folgekosten durch neue Rechtsvorschriften geschätzt, die bei Wirtschaftsunternehmen – vor allem durch Informationspflichten – entstehen werden.
  • Befristung von Gesetzen und Verordnungen
    Um die landesrechtlichen Regelungen den aktuellen Anforderungen bestmöglich anpassen zu können, werden wichtige Gesetze und Verordnungen grundsätzlich auf fünf Jahre befristet. Der Gesetzgeber kann so überprüfen, ob Regelwerke noch den aktuellen Anforderungen entsprechen und ob sie der ursprünglichen Absicht noch gerecht werden.

 

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