Europapolitik in Hessen

Konsulate in Hessen

Das Hessische Consular Corps ist das zweitgrößte Consular Corps in Deutschland und umfasst mehr als 100 berufs- und honorarkonsularische Vertretungen. Dies unterstreicht besonders den hohen internationalen Stellenwert des Landes Hessen.

Durch seine zentrale Lage innerhalb Deutschlands, der hervorragenden Infrastruktur des Landes Hessen – insbesondere mit dem Flughafen Frankfurt am Main – sowie mit dem großen Wirtschafts- und Finanzplatz Frankfurt am Main, gehört Hessen zu einem der attraktivsten Standorte unseres Landes. Zuständig für die Betreuung des Hessischen Consular Corps ist das Protokoll der Hessischen Staatskanzlei in der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Bei berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen handelt es sich im Unterschied zu Botschaften nicht um diplomatische Vertretungen eines Staates, sondern vielmehr um die Vertretung der Verwaltung eines Landes. Ihr Aufgabenspektrum umfasst vor allem das Rechts- und Konsularwesen, die Außenwirtschaftsförderung, die kulturelle Zusammenarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit. Die politischen Beziehungen sind hingegen den Botschaften vorbehalten.

Hessisches Consular Corps

Hessisches Consular Corps

Im Gegensatz zu berufskonsularischen Vertretungen, die von Leiterinnen und Leitern im Rang von Generalkonsuln oder Konsuln geleitet werden, handelt es sich bei Honorarkonsulinnen und -konsuln um ehrenamtliche Interessenvertreterinnen und -vertreter des Entsendestaates, die auch häufig deutsche Staatsbürgerinnen und –bürger sind.

Zu Beginn ihrer Amtszeit wird den Leiterinnen bzw. den Leitern berufs- und honorarkonsularischer Vertretungen das sogenannte Exequatur, die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeiten, erteilt.

Informationen zur Rangfolge innerhalb des Hessischen Consular Corp finden Sie in den Anciennitätenlisten.

  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Pass- oder Sichtvermerksangelegenheiten
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlassangelegenheiten,
  • Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,
  • Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
  • Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen
  • Zustellungen
  • Überwachung der Einhaltung von Verträgen

* Die angegebenen Daten neben der Auflistung beschreiben den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Ihre Ansprechperson

Dieter Beine

Chef des Protokolls

Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

E-Mail: Protokoll.Konsulate@stk.hessen.de

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