Frauen sitzen in einer Runde und halten die Hände übereinander

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Ziel

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt.

Struktur

Das Programm gliedert sich in die nachstehenden vier spezifischen Ziele:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Maßnahmen in diesem Bereich dienen dazu, die Aufnahmebedingungen von Schutzsuchenden zu verbessern sowie Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen frühzeitig systematisch zu identifizieren. Zudem sollen Asylverfahren effizienter und die Identitätsfeststellungsverfahren weiterentwickelt werden.

  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration

Ziel ist die Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie die Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen. Es soll, auch in Zusammenarbeit mit Drittländern, die legale Migration durch sichere und legale Zugangswege in die EU gefördert werden.

  • Bekämpfung der irregulären Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme

Dieser Bereich zielt auf die Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sichern und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Drittländern ab. Maßnahmen aus diesem Bereich streben die Integration und Koordination des Rückkehrmanagements sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten an. In diesem Rahmen sollen Anreize für irreguläre Migration verringert und insbesondere die freiwillige Rückkehr gefördert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Suche nach Familienangehörigen und auf der Beachtung des Kindeswohls bei der Reintegration. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern soll deren Fähigkeit zur Rückübernahme und eine dauerhafte Rückkehr fördern.

  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten

Im letzten thematischen Schwerpunkt geht es um die Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf die am stärksten von Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl betroffenen Mitgliedstaaten. Dies soll unter anderem durch praktische Zusammenarbeit geschehen. Die Unterstützung soll auch durch Neuansiedlungen in die EU erfolgen. Darüber hinaus sollen Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, bei der Überstellung von einem Mitgliedstaat in einen anderen unterstützt werden.

Förderarten

Es sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erhalten. Für bestimmte, im Förderaufruf entsprechend gekennzeichnete Maßnahmen kann die Anteilsfinanzierung auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

Teilnehmende Länder

27 Mitgliedstaaten der EU

Antrags- und Teilnahmeberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts, internationale Organisationen und Kooperationspartnerschaften. Die juristischen Personen können ihren Sitz im In- und Ausland haben. Natürliche Personen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Förderbare Maßnahmen

Grundsätzlich können Projekte mit den Förderschwerpunkten Asyl, legale Migration, Integration, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden. Genaueres ist der Förderrichtlinie und dem Förderaufruf zu entnehmen. Die Mindestfördersumme muss für das erste sowie jedes weitere vollständige Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100.000 Euro betragen. Die Mindestfördersumme gilt auch für Projektvorhaben mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Budget

Für alle EU-Mitgliedstaaten stehen in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt ca. 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Deutschland entfallen rund 1,5 Milliarden Euro für die Förderung von Projekten sowie 500 Millionen Euro für Sondermaßnahmen der thematischen Fazilität (Resettlement und humanitäre Aufnahme, Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen).

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Links

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Kontakt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

AMIF-Verwaltungsbehörde

Bewilligungszentrum Gießen

Fördergebiete: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland

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