Dabei verfolgt das Programm die folgenden übergeordneten Prioritäten:
- Erasmus+ Soziale Teilhabe
Inklusion und Diversität: Leichterer Zugang für alle Menschen zum Programm, unabhängig von ihrem kulturellen, sozialen und ökonomischen Hintergrund und von etwa bestehenden Mobilitätshindernissen
- Erasmus+ Green
Ökologischer Wandel: Nutzung alternativer Transportmöglichkeiten; Aufbau von Wissen und Verständnis für Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Erasmus+ Digital
Digitale Transformation: zusätzliche Nutzung digitaler Bildungs- und Austauschangebote über Plattformen wie eTwinning, das School Education Gateway und das europäische Jugendportal
Förderarten
Zuschüsse und Stipendien
Teilnehmende Länder
- 27 Mitgliedstaaten der EU
- assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein und Norwegen
- EU-Kandidatenländer: die Republik Türkei, die Republik Nordmazedonien und die Republik Serbien
Antrags- und Teilnahmeberechtigte
Öffentliche und private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind
Förderbare Maßnahmen
- Mobilitätsprojekte (z. B. grenzüberschreitende Jugendbegegnungen, Studienaufenthalte im Ausland, DiscoverEU)
- grenzübergreifende Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend und Sport
- Innovationspartnerschaften zur Stärkung der Innovationsfähigkeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend
- kleinere Partnerschaftsprojekte, um den Zugang für Vereine und kleinere Organisationen zu erleichtern
- Zusammenarbeit und Vernetzung von Schulen (eTwinning, School Education Gateway)
- Blended-Intensive-Programme zur Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden sowie zur Förderung von Online-Kooperationen im Hochschulbereich
- europäische Sportveranstaltungen
Budget
In der Förderperiode 2021 - 2027 steht ein europaweites Gesamtbudget von ca. 26,2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
VERORDNUNG (EU) 2021/817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013.