Krankenschwester und Arzt nebeneinander im Krankenhausflur

EU4Health

Ziel

„EU4Health“ ist das Gesundheitsprogramm der EU. Das Programm hat zum Ziel, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern und die Belastung durch übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten zu verringern, indem es die Bevölkerung vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützt, die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten in der EU verbessert und die nationalen Gesundheitssysteme stärkt.

Im Einzelnen verfolgt das Programm folgende Ziele:

  • Unterstützung von Maßnahmen zur Krankheitsprävention, zur Gesundheitsförderung und zur Beeinflussung von Gesundheitsfaktoren
  • Unterstützung globaler Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen

  • Ausbau der Fähigkeit der Union zu Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen, wozu auch eine neue, für die Vorsorge gegen biologische Gefahren zuständige Behörde gehört – die EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Preparedness and Response Authority – HERA)
  • Förderung von Maßnahmen zur Ergänzung der nationalen Bevorratung wesentlicher krisenrelevanter Produkte
  • Aufbau einer Struktur und von Schulungsressourcen für eine Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal

  • Förderung von nachhaltigen Produktions- und Lieferketten und Innovationen in der Union bei gleichzeitiger Unterstützung einer effizienten Verwendung von Arzneimitteln

  • Ausbau der Gesundheitsdaten, größere Verbreitung digitaler Instrumente und Dienste und Förderung des digitalen Wandels der Gesundheitssysteme, auch durch Förderung der Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten
  • Unterstützung bei der Einführung bewährter Verfahren und Förderung des Datenaustauschs
  • Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen, patientenorientierten, ergebnisorientierten Gesundheitsleistungen und damit verbundenen Pflegeleistungen
  • Unterstützung einer integrierten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer Gesundheitssysteme

Das EU4Health-Programm ist eine Antwort der EU auf die COVID-19-Pandemie, die erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das medizinische und Pflegepersonal und die Gesundheitssysteme in Europa hat. EU4Health wird aber über eine reine Krisenreaktion hinausgehen, um die Gesundheitssysteme langfristig krisenfester zu machen und den Weg zu einer starken europäischen Gesundheitsunion zu bereiten.

Struktur

EU4Health wird hauptsächlich von der Kommission umgesetzt, und zwar in direkter Mittelverwaltung, einschließlich einer Übertragung an die Exekutivagentur. Es wird mithilfe förderfähiger Rechtsträger aus den Mitgliedstaaten und Drittländern umgesetzt, die EU-Mittel in Form von Finanzhilfen, Preisgeldern und durch Vergabe von Aufträgen erhalten, sowie in indirekter Mittelverwaltung durch die maßgeblichen EU-Agenturen wie die Europäische Arzneimittel-Agentur oder das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

Förderarten

Finanzhilfen, Preisgelder und Vergabe von Aufträgen

Teilnehmende Länder

  • 27 Mitgliedstaaten der EU

Die Teilnahme steht unter bestimmten Bedingungen auch den folgenden Ländern offen:

  • EFTA/EWR-Mitgliedstaaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
  • Beitrittskandidaten: Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei
  • Potentielle EU-Bewerberländer: Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo
  • Länder der EU-Nachbarschaftspolitik

Antrags- und Teilnahmeberechtigte

Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NGO aus EU-Ländern oder aus mit dem Programm assoziierten Nicht-EU-Ländern

Förderbare Maßnahmen

Gefördert werden können Projekte u.a. zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen, zur Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krebs, zur Stärkung der europäischen Referenznetze für seltene Krankheiten und zur Vorbereitung eines europäischen Gesundheitsdatenraums.

Budget

In der Förderperiode 2021 – 2027 stehen europaweit 5,1 Mrd. Euro zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

VERORDNUNG (EU) 2021/522 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health- Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014