Das EU4Health-Programm ist eine Antwort der EU auf die COVID-19-Pandemie, die erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das medizinische und Pflegepersonal und die Gesundheitssysteme in Europa hat. EU4Health wird aber über eine reine Krisenreaktion hinausgehen, um die Gesundheitssysteme langfristig krisenfester zu machen und den Weg zu einer starken europäischen Gesundheitsunion zu bereiten.
Struktur
EU4Health wird hauptsächlich von der Kommission umgesetzt, und zwar in direkter Mittelverwaltung, einschließlich einer Übertragung an die Exekutivagentur. Es wird mithilfe förderfähiger Rechtsträger aus den Mitgliedstaaten und Drittländern umgesetzt, die EU-Mittel in Form von Finanzhilfen, Preisgeldern und durch Vergabe von Aufträgen erhalten, sowie in indirekter Mittelverwaltung durch die maßgeblichen EU-Agenturen wie die Europäische Arzneimittel-Agentur oder das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.
Förderarten
Finanzhilfen, Preisgelder und Vergabe von Aufträgen
Teilnehmende Länder
- 27 Mitgliedstaaten der EU
Die Teilnahme steht unter bestimmten Bedingungen auch den folgenden Ländern offen:
- EFTA/EWR-Mitgliedstaaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
- Beitrittskandidaten: Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei
- Potentielle EU-Bewerberländer: Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo
- Länder der EU-Nachbarschaftspolitik
Antrags- und Teilnahmeberechtigte
Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NGO aus EU-Ländern oder aus mit dem Programm assoziierten Nicht-EU-Ländern
Förderbare Maßnahmen
Gefördert werden können Projekte u.a. zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen, zur Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krebs, zur Stärkung der europäischen Referenznetze für seltene Krankheiten und zur Vorbereitung eines europäischen Gesundheitsdatenraums.
Budget
In der Förderperiode 2021 – 2027 stehen europaweit 5,1 Mrd. Euro zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
VERORDNUNG (EU) 2021/522 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health- Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014