Ziel
Die Europäische Stadtinitiative (EUI) ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Städten aller Größenordnungen, zum Aufbau von Kapazitäten und Wissen, zur Förderung von Innovationen und zur Entwicklung übertragbarer und ausbaufähiger innovativer Lösungen für städtische Herausforderungen von Bedeutung für die EU.
Struktur
Im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative können Maßnahmen aus zwei Fördersträngen gefördert werden:
- Innovative Maßnahmen: Städtischen Behörden soll es ermöglicht werden, mit Pilotprojekten neue, innovative Antworten auf die miteinander verknüpften und komplexen lokalen Herausforderungen im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung zu finden und zu erproben. Es werden bewusst Projekte gefördert, die sehr innovativ und experimentell sind und die für klassische Finanzierungsquellen gegebenenfalls zu riskant sind (75 Prozent der Gesamtmittel).
- Unterstützung von Kapazitäts- und Wissensaufbau, territoriale Folgenabschätzungen, Politikentwicklung und Kommunikation: Maßnahmen aus diesem Bereich zielen darauf ab, die Kapazitäten in europäischen Städten in Hinblick auf nachhaltige Stadtentwicklung zu erhöhen. Darüber hinaus soll eine gemeinsame Wissensbasis entstehen, die den Akteuren auf den verschiedenen Ebenen leichter zugänglich gemacht werden soll (25 Prozent der Gesamtmittel).
Förderarten
Im ersten Förderstrang kann mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten gerechnet werden, jedoch maximal 5 Mio. Euro. Mit finanziellen Mitteln aus dem zweiten Förderstrang können Austausche zwischen Mitarbeitenden von Stadtverwaltungen unterstützt werden (z.B. Personalaufwendungen, Reisekosten oder Tagegelder).
Teilnehmende Länder
27 Mitgliedstaaten der EU
Antrags- und Teilnahmeberechtigte
Städtische Behörden oder ein Zusammenschluss städtischer Behörden, deren Bevölkerung mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt, sind antragsberechtigt.
Budget
In der Förderperiode 2021-2027 stehen dem Programm „Europäische Stadtinitiative“ europaweit rund 450 Millionen Euro zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds