Ziel
Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) ist das EU-Programm zur Förderung des Engagements junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen.
Das Programm bietet jungen Erwachsenen von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit, sich in gemeinnützigen Projekten im eigenen Land oder im Ausland zu engagieren. Organisationen oder Unternehmen können mit Hilfe des ESK jungen Menschen aus ganz Europa Möglichkeiten des Freiwilligen-Engagements bieten.
Struktur
Die meisten Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps und die entsprechenden Mittel werden von den Nationalagenturen in den einzelnen Teilnehmerländern verwaltet.
Ein kleinerer Teil der Programmittel wird zentral von der Europäischen Kommission bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet. Dies betrifft folgende Programmbereiche:
- Freiwilligenteams zu prioritären Themen
- Freiwilligenaktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe
Anträge in diesen Programmbereichen sind direkt an die EACEA zu richten.
Teilnehmende Länder
- Programmländer: 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Nordmazedonien, Türkei, Liechtenstein
- Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Palästina, Russland, Serbien, Syrien, Tunesien, Ukraine
Antrags- und Teilnahmeberechtigte
Antragsberechtigt sind junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren sowie Organisationen, z. B. NGOs, Hilfs- und Umweltorganisationen, Jugendverbände und -einrichtungen, nicht formale Bildungseinrichtungen, nationale und lokale Behörden oder Unternehmen.
Organisationen benötigen ein Qualitätssiegel, um am ESK teilnehmen zu können.
Förderbare Maßnahmen
- Freiwilligendienste in gemeinnützigen Projekten im Ausland
- Einsätze in Freiwilligenteams
- Freiwilligenteams zu prioritären Themen (zentrale Umsetzung)
- Solidaritätsprojekte
- Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe (zentrale Umsetzung
Budget
In der Förderperiode 2021 - 2027 steht ein europaweites Gesamtbudget von ca. 1,009 Mrd. Euro zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
VERORDNUNG (EU) 2021/888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014