- Sitz: Frankfurt am Main
- Gründung: 1998
- Präsidentin: Christine Lagarde
- Organe: EZB-Direktorium, EZB-Rat, Erweiterter Rat der EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der EU, die den Euro als Zahlungsmittel bereits eingeführt haben, bildet die EZB das sog. Eurosystem. Zusammen mit den Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch derer Mitgliedstaaten die den Euro nicht eingeführt haben, bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Rechtliche Grundlagen
Grundlage der gemeinsamen Geldpolitik sind der 1992 in Maastricht geschlossene Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.
Ziele und Aufgaben
Vorrangiges Ziel des gesamten Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum.
Das ESZB unterstützt, soweit ohne Gefährdung der Preisstabilität möglich, die Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft.
Grundlegende Aufgaben des ESZB sind u.a.:
- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiet
- Durchführung von Devisengeschäften
- Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
- Förderung zum reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme
- Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums
Ferner ist die EZB seit 2014 für das Funktionieren des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM, umgangssprachlich: EZB-Bankenaufsicht) zuständig. Sie übt in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die direkte Aufsicht über alle „bedeutenden" Banken im Euro-Raum, insbesondere große, systemrelevante Banken, sowie seit 2021 auch über die größten, insbesondere systemrelevanten Investmentgesellschaften aus. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht überprüft die EZB auch die Bilanzen der Banken und führt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA so genannte „Stresstests" durch, mit denen geprüft wird, ob Banken zum Beispiel über ausreichend Eigenkapital und Liquidität verfügen, um Krisen standhalten zu können.
Die Aufsicht der kleineren Banken obliegt den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden, die EZB kann jedoch im Einzelfall die Überwachung für jede Bank in den Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, an sich ziehen, um eine kohärente Anwendung der Aufsichtsstandards zu gewährleisten.
Bei den der SSM-Aufsicht unterliegenden großen Investmentgesellschaften handelt es sich um Firmen, die bankähnliche Finanzdienstleistungen erbringen und auch bankähnlichen Markt- und Kreditrisiken unterliegen. Diese Firmen müssen eine Banklizenz beantragen und unterliegen deshalb auch der Bankenaufsicht.