Europäische Zentralbank

  • Sitz: Frankfurt am Main
  • Gründung: 1998
  • Präsidentin: Christine Lagarde
  • Organe: EZB-Direktorium, EZB-Rat, Erweiterter Rat der EZB

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der EU, die den Euro als Zahlungsmittel bereits eingeführt haben, bildet die EZB das sog. Eurosystem. Zusammen mit den Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch derer Mitgliedstaaten die den Euro nicht eingeführt haben, bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Rechtliche Grundlagen

Grundlage der gemeinsamen Geldpolitik sind der 1992 in Maastricht geschlossene Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

Ziele und Aufgaben

Vorrangiges Ziel des gesamten Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum.
Das ESZB unterstützt, soweit ohne Gefährdung der Preisstabilität möglich, die Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft.
Grundlegende Aufgaben des ESZB sind u.a.:

  • Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiet
  • Durchführung von Devisengeschäften
  • Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
  • Förderung zum reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme
  • Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums

Ferner ist die EZB seit 2014 für das Funktionieren des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM, umgangssprachlich: EZB-Bankenaufsicht) zuständig. Sie übt in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die direkte Aufsicht über alle „bedeutenden" Banken im Euro-Raum, insbesondere große, systemrelevante Banken, sowie seit 2021 auch über die größten, insbesondere systemrelevanten Investmentgesellschaften aus. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht überprüft die EZB auch die Bilanzen der Banken und führt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA so genannte „Stresstests" durch, mit denen geprüft wird, ob Banken zum Beispiel über ausreichend Eigenkapital und Liquidität verfügen, um Krisen standhalten zu können.

Die Aufsicht der kleineren Banken obliegt den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden, die EZB kann jedoch im Einzelfall die Überwachung für jede Bank in den Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, an sich ziehen, um eine kohärente Anwendung der Aufsichtsstandards zu gewährleisten.

Bei den der SSM-Aufsicht unterliegenden großen Investmentgesellschaften handelt es sich um Firmen, die bankähnliche Finanzdienstleistungen erbringen und auch bankähnlichen Markt- und Kreditrisiken unterliegen. Diese Firmen müssen eine Banklizenz beantragen und unterliegen deshalb auch der Bankenaufsicht.

Organe der EZB

Das Direktorium der EZB bilden der Präsident und Vizepräsident sowie vier weitere Mitglieder. Seit November 2019 ist Christine Lagarde Präsidentin der EZB. Die Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Aufgaben des Direktoriums sind die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Umsetzung der Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats, wobei es den nationalen Zentralbanken die notwendigen Weisungen erteilt. Zudem führt das Direktorium die laufenden Geschäfte der EZB und übt bestimmte Befugnisse aus, die vom EZB-Rat übertragen wurden.

Das wichtigste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank ist der EZB-Rat. Der EZB-Rat setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Staaten im Euroraum zusammen. Hauptaufgaben des EZB-Rats sind zum einen das Erlassen von Leitlinien und Entscheidungen, die zur Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Zum anderen legt der EZB-Rat die Geldpolitik des Eurogebiets fest, was die Beschlussfassung über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem, sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung der genannten Beschlüsse beinhaltet. Der EZB-Rat tagt im Rhythmus von zwei Wochen im Eurotower in Frankfurt.

Der Erweiterte EZB-Rat setzt sich aus Präsident und Vizepräsident der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammen. In diesem Gremium sitzen Vertreter aller 27 EU-Mitgliedstaaten, d.h. auch Vertreter derer Länder, die den Euro nicht eingeführt haben. Der Erweiterte Rat wird daher als ein Übergangsgremium verstanden, welches sich im Falle der Euro-Einführung aller EU-Mitgliedstaaten auflösen soll. Der Erweiterte Rat übernimmt jene Aufgaben, die ursprünglich vom Europäischen Währungsinstitut ausgeübt wurden, u.a. werden hier die Vertreter der Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, über die Beschlüsse des EZB-Rats informiert.