Ablauf und Anmeldung

Die Schule, dass bedeutet die Lehrkräfte und die Schulleitung, entscheidet über die Teilnahme am Schülerwettbewerb „Deine Rede für Europa – greife nach den Sternen“.

An der Schule wird eine Lehrkraft mit der Organisation beauftragt. Die beauftragte Lehrkraft meldet in einem ersten Schritt der Hessischen Staatskanzlei.

  • Name der Lehrkraft
  • Name der Schule, Anschrift der Schule, Schulform
  • Mit welcher/n Klasse/n nehmen Sie teil (Jahrgangsstufe/n)

Jede Schülerin und jeder Schüler entwirft ihre/seine Rede und trägt diese vor der eigenen Klasse vor. In den Klassen selbst wird die Gewinnerin oder der Gewinner durch die mit der zuständigen Fachlehrkraft und die Mitschülerinnen und Mitschüler ermittelt.

Gibt es nur eine teilnehmende Klasse aus Gruppe 1 oder Gruppe 2, dann ist die gewählte Gewinnerin/ der gewählte Gewinner automatisch die Gruppensiegerin/ der Gruppensieger und wird durch die beauftragte Lehrkraft über die Webseite gemeldet.

Nehmen mehrere Klassen aus Gruppe 1 oder Gruppe 2 teil, dann entscheidet die Schule mit einem eigenen schulinternen Verfahren über die Gewinnerin/ den Gewinner aus der jeweiligen Gruppe und meldet die Schülerinnen/Schüler über die Webseite am Schülerwettbewerb an. Das eigene schulinterne Verfahren kann sich durch eine öffentliche Wettbewerbsveranstaltung an der Schule oder durch ein nur durch die Lehrer organisiertes Auswahlverfahren auszeichnen. Das obliegt der Schule selbst.

In einem zweiten Schritt meldet die beauftragte Lehrkraft die Ergebnisse auf der Webseite an:

  • Wie viele Arbeiten wurden in der/den Klassen abgegeben bzw. wie viele Schülerinnen und Schülern haben insgesamt am Wettbewerb teilgenommen – auch diejenigen, deren Arbeiten nicht auf Landesebene eingereicht werden
  • Wie viele Arbeiten reichen Sie auf Landesebene ein (Gruppe 1 und Gruppe 2, oder nur eine Gruppe?)
  • Namen der Schülerinnen und Schüler und die Nennung der dazugehörigen Arbeiten (die Text- und Medienarbeiten können im Anmeldeprozess hochgeladen werden), Klassenstufe, Geburtsdatum und Adresse
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten sowie Name und Adresse
  • Jeweils die Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen, ggfs. auch unterschrieben durch die Erziehungsberechtigten

Die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten und bei volljährigen Schülerinnen und Schülern kann der beauftragten Lehrkraft auf dem Infoblatt für Schülerinnen und Schüler erteilt werden. Das Infoblatt finden Sie in unserem Downloadbereich.

Die Jury tagt im Juli 2022. Wenn die Jury getagt hat, werden Sie über das Ergebnis informiert. Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an die Wettbewerbsbeauftragte, Frau Beatrice Schenk-Motzko.