Der Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (DG) Oliver Paasch skizzierte in seinem Grußwort unter anderem den Aufbau des belgischen Staates: Belgien sei ein komplexer Bundesstaat. „Belgien besteht aus sechs Bundesländern, von denen nur fünf existieren und von denen wir eigentlich nur vier bräuchten“, sagte Paasch. Doch Belgien sei besser als sein Ruf und funktioniere besser, als es oft von „außen“ wahrgenommen werde. So gehöre beispielsweise Belgien zu den Staaten, die mit am besten durch die Corona-Krise gekommen seien. Er hob auch hervor, dass die belgischen Bundesländer mehr Kompetenzen als die deutschen Bundesländer hätten. So seien belgische Bundesländer im Vergleich zu deutschen, also auch die deutschsprachige Gemeinschaft (Ostbelgien), zuständig für Außenpolitik und könnten daraus folgend auch völkerrechtliche Verträge abschließen, was Ostbelgien auch regelmäßig tue, so der Ministerpräsident. Hingegen benötigten die deutschen Bundesländer jeweils die Zustimmung der Bundesregierung. Als Beispiel für Ostbelgien nannte der Ministerpräsident Staatsverträge u.a. mit Ungarn, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, der Schweiz sowie mit vielen deutschen und österreichischen Bundesländern.
16. März 2023
Buchpräsentation - „Immobilien in Belgien“ – was gilt es zu beachten?
Immobilienrecht in Belgien – (Ver-)kaufvertrag, Finanzierung, Steuern
Die Autoren des Buches, die Notare Christoph Weling und Elodie Lilien, erläuterten, was jeder deutschsprachige Käufer oder Verkäufer von Immobilien in Belgien besonders beachten sollte. Sie stellten in ihren Vorträgen die Grundzüge des belgischen Immobiliarsachenrechts dar und zeigten die Unterschiede zum deutschen Recht auf. Besonders für Menschen, die in Ostbelgien leben und vielfach engen Bezug zum deutschen Recht hätten, sei es wichtig, sich über die Unterschiede der beiden Rechtssysteme im Klaren zu sein. So helfe der „Ratgeber“ dem deutschsprachigen Käufer oder Verkäufer von Immobilien in Belgien in vielen Bereichen: Der größte Unterschied sei der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der Immobilie. Weiterhin legten sie die zur Kaufvertragsvorbereitung nötigen Dokumente und deren Inhalt dar. Außerdem schilderten sie, worauf bei der Vererbung oder Schenkung von Immobilien zu achten sei. Hierbei sei vor allem auf die zu beachtenden Steuersätze hinzuweisen, die in beiden Ländern sehr unterschiedlich geregelt seien. In Belgien sei es in diesem Zusammenhang unbedingt nötig, auch seinen Nachlass zu planen, da ansonsten gegebenenfalls sehr hohe Steuersätze für die Erben greifen können.