Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 312/25) war im letzten Jahr direkt aus dem Bündnis gegen Bürokratie hervorgegangen. Das am 3. Juni 2024 erstmals zusammengetretene Gremium setzt sich mittlerweile aus 19 Verbänden und Institutionen zusammen, die jeweils einen großen Teil der Kommunen, Unternehmen, Landwirte, der technischen Berufe und Gewerkschaften in Hessen repräsentieren. Das Bündnis gegen Bürokratie ist neben der Stabsstelle in der Staatskanzlei, dem Sounding Board in Brüssel und dem Bürokratie-Melder Teil der Entbürokratisierungsstrategie des Landes. Ziel ist es, konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau zu erarbeiten.
Prinzip der Eigenverantwortung stärken
Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz sagte anlässlich der erneuten großen Unterstützung im Bundesrat: „Die heutige Entscheidung ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir Bürokratie abbauen können, indem wir das Prinzip der Eigenverantwortung stärken. Mit der Neuregelung wollen wir Betriebe von Kontrollpflichten entlasten, die keinen echten Sicherheitsgewinn bringen. Wir setzen stattdessen auf Augenmaß und Verantwortung.“
„Die Initiative zur Begrenzung von Halterpflichten klingt vielleicht etwas kleinteilig, aber sie hat eine enorm große Wirkung“, erläuterte der Minister, „denn davon sind alle Unternehmen und sonstige Institutionen in ganz Deutschland betroffen, die Dienstfahrzeuge unterhalten. Bisher mussten sich die Fahrzeughalter mehrfach im Jahr die Führerscheine der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer zeigen lassen. Das sind über das Jahr verteilt viele bürokratische Akte, wenn man bedenkt, dass es oftmals unterschiedliche Nutzer von Dienstfahrzeugen gibt, etwa bei Speditionen oder Bauunternehmen. Dieser Kontrollaufwand ist schlicht unverhältnismäßig und unnötig. Mit diesem Ärgernis wollen wir Schluss machen, denn es kostet wertvolle Arbeitszeit und Geld. Jetzt müssen der Deutschen Bundestag und die Bundesregierung schnell dafür sorgen, dass die Regelung auch in der Praxis ankommt.“
Gesetzentwurf ist vereinfachende Klarstellung
Der Gesetzentwurf setzt bei § 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StVG an. Die Norm regelt die strafrechtliche Verantwortung des Fahrzeughalters, wenn er fahrlässig zulässt, dass ein Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzt. Wenn sich der Halter den Führerschein nicht mehrfach im Jahr vorzeigen lässt, steht ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum. Der Gesetzentwurf schlägt deshalb eine vereinfachende Klarstellung vor. Es soll ausreichen, wenn der Fahrzeugführer einmal zu Beginn des Vertragsverhältnisses nachweist, dass er einen gültigen Führerschein hat.
Minister Pentz: „Auch Carsharing-Modelle profitieren von Erleichterung.“
„Der Gesetzentwurf richtet sich im Übrigen nicht nur auf das Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern es sind auch Formen moderner Mobilität davon betroffen“, fuhr der Minister fort: „Nehmen Sie zum Beispiel das Carsharing. Die Betreiber solcher Plattformen sind die Halter der Fahrzeuge. Künftig soll es reichen, dass die Carsharing-Nutzer nur zu Beginn des Vertragsverhältnisses nachweisen, dass sie einen gültigen Führerschein besitzen.“